Klett-Kennzeichenhalterung verboten?

  • Hallo zusammen,

    sorry, bin grad extremst ratlos und besorgt und ... keine Ahnung.


    Bin vor kurzem in ein Planquadrat (Österreich) gekommen. Dort wurde angemängelt dass das vordere Kennzeichen mit Klett angebracht war.

    Im Autohaus wurde mir gesagt dass das so sein muss weil vorne Sensoren drinnen sind.

    Die Polizei hat bei mir von einer Anzeige abgesehen weil ansonsten alles gepasst hat - hat aber gesagt dass das dringend behoben werden muss.

    ...ich hab das Auto so 1:1 erhalten.


    Hat jemand die selbe Erfahrung machen müssen? Bzw. was kann ich hier am besten tun?


    Danke Euch


    LG

  • Hallo,


    also hier in DE ist es es erlaubt. Bei meinem hab ich sie von Anfang an (im März sind es fünf Jahre) montiert. Da wackelt nichts und sind auch nicht mit normalen Klettband zu vergleichen und man kann sie auch nicht einfach im vorbeigehen abreissen. Nicht mal die Waschstraße kann es etwas anhaben.

    Da muss man sich schon etwas anstrengen um die ab zu bekommen. Ich habe mich damals für die Lösung entschieden, da ich das anbohren und die üblichen Kennzeichenhalter, hässlich finde. Ein Nummernschild mit den üblichen Haltern ist auch in null Komma nichts geklaut oder abgefallen. Was man ja auch letztens bei der Überflutung der Straßen gesehen hat, wieviele Autokennzeichen da aus den Halterungen verloren gegangen sind.


    Auch stimmt es, das die Halterungen vorn die Kamera und auch die Parksensoren gestört haben. Konnte man hier im Forum auch nachlesen und in Bildern zu sehen gewesen.


    An meinen neuen der diese Jahr kommt, mache ich die auch wieder mit Klett fest. Eine bessere und hübschere Methode kenne ich nicht um das Nummerschild zu befestigen.

  • Lies doch die STVO - da steht nur dass das Kennzeichen *fest* angebracht sein muss!

    Nicht ob es geschraubt, geklebt, genietet etc. sein muss ... lass Dir doch vom Kiwara erklären warum er das meint und zeigen wo das steht, dass es nicht sein darf.

    Im Falle ein Anzeige hast Du hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung ;)

    Ich habe das übrigens auch vorn und hinten und noch nie Probeme gehabt - war wohl ein Jungdutter der die Muskeln hat spielen lassen... Jeder weiterer Kommentar überflüssig.

  • Lies doch die STVO

    Die gilt aber nur in Deutschland... - hier geht's um die Rechtslage im Nachbarland. :)

  • Nachtrag:


    Ich hab mal Tante Gugel befragt und das österreichische Kraftfahrgesetz gefunden, darin steht in § 49 Abs. 7 Satz 1:

    "Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; ..."


    Tja, und jetzt kann man trefflich diskutieren, was "dauernd fest verbunden" heißen soll... :)

  • Hallo Thomas,


    ich habe in Euren österreichischen Vorschriften folgendes gefunden:


    Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011384

    § 49. Kennzeichentafeln
    ...
    (7) Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf einem Leuchtenträger (§ 14 Abs. 9 lit. c) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs. 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.

    Die Auslegung was "dauernd fest verbunden" bedeutet ist sicherlich nicht so einfach. Aber ein fest haltendes Klettband ist ohne Werkzeug demontierbar - das ist aber jede handelsübliche Kennzeichenhaltung auch!

    Viel Erfolg bei der Diskussion mit den "Interventionskräften" 8)

    Grüße Wolfgang


    Edit: Uli56 war schneller...

  • In Österreich gibt es einen Erlass, von Februar 2004 wo auf Seite 5 unter Punkt 4 sinngemäß steht, dass Kennzeichen dann dauerhaft verbunden sind, wenn sie geschraubt oder genietet sind, oder mit einem Kennzeichenhalter befestigt werden, der auch wiederum geschraubt oder genietet sein muss.


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw0Yz2domnjoAazSJl94knZE


    Darum wird dort vermutlich z.B. auch so etwas angeboten:

    CLEANSIGN®SUPERFLAT rahmenlose Kennzeichenhalter | TÜV zertifizierte Marke


    Gruß Jörg

  • Im Grunde genommen ist es immer dasselbe Problem:

    Ordnungshüter oder Behörden interpretieren eine gesetzliche Regelung und machen dann ihre Sichtweise zum Gesetz.


    Ich erinnere mal an an die Reglung zu Winterreifen in D, die bis vor einiger Zeit so galt. Man durfte ja WR mit einem eigentlich zu geringen Geschwindigkeitsindex montieren. In der StVZO hieß es dazu, in einem solchen Fall müsse der Fahrer "mit einem sinnfälligen Hinweis" darauf aufmerksam gemacht werden. Das hat man jahrzehntelang mit einem kleinen Aufkleber gemacht, erst vor einigen Jahren kam dann die elektronische Warnung auf. Bei vielen Ordnungshütern hatte sich aber eingebrannt "Da muss ein Aufkleber sein!" und demzufolge wurden Autofahrer, die "nur" die elektronische Warnung hatten (die imho sehr viel besser ist!), verwarnt.


    So dürfte das auch beim besagten österreichischem Kollegen gewesen sein. Vorgeschrieben ist "dauernd fest verbunden", der Mensch hat von solchen Klettverbindungen aber noch nie was gehört und kennt nur "muss verschraubt sein".

  • ...Die Auslegung was "dauernd fest verbunden" bedeutet ist sicherlich nicht so einfach. Aber ein fest haltendes Klettband ist ohne Werkzeug demontierbar - das ist aber jede handelsübliche Kennzeichenhaltung auch!

    In der Tat ginge es darum, was unter "dauerhaft fest verbunden" verstanden werden soll. Für mich (das ist natürlich rechtlich nicht von belang) ist es eindeutig, dass ohne Werkzeug und ohne Beschädigung ein Entfernen nicht möglich sein soll (auch wenn es mit passendem Schraubendreher gar schneller u. einfacher ginge als bei gut befestigtem Klett).

    Wenn beim Hausbau etwas "dauerhaft fest" sein soll, nimmt man auch keine "lösbare" Verbindung - und als solche sehe ich Klett, da es eigentlich für mehrfaches Lösen/Fixieren gedacht ist. Andererseits ist das Kennzeichen ja etwas, das in einem Autoleben auch ersetzbar sein muss. 🤔

    Interessieren würde mich, was die Händler dazu sagen, wenn sie doch zeitgleich bestätigen, dass es aus techn. Gründen nicht mit Rahmen geht.

    "Kleben" ist rechtlich womöglich eine Option 8o (Gibt es diese Kennzeichen zum Aufkleben eigentlich noch?).

  • dass ohne Werkzeug und ohne Beschädigung ein Entfernen nicht möglich sein soll (auch wenn es mit passendem Schraubendreher gar schneller u. einfacher ginge als bei gut befestigtem Klett).

    ...und wenn ich bedenke, wie einfach sich ohne Hilfsmittel das Nummernschild aus der "Händler-" Kunststoffhalterung entfernen lässt, ohne das Nummernschild zu beschädigen oder zu verbiegen. Einfach kräftig an der unteren Leiste des Halters ziehen und mit Fingern hebeln schon habe ich das Nummernschild in der Hand. Bei Klett sieht das bestimmt schlimm aus (verbogen).

    Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück!

  • Hallo zusammen,

    vielen vielen Dank für Eure Antworten :)


    da mich das ganze Thema um den Schlaf gebracht hat, hab ich in der Nacht eine Mail an die Jurist:innen vom ÖAMTC gesendet.


    Dort bekam ich heute Vormittag folgende Antwort:


    "Laut § 49 Absatz 7 KFG in Verbindung mit § 25d Absatz 2 KDV ist durch die Verwendung eines serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halters, bzw. eine Befestigung durch Anschrauben oder Annieten, die gesetzlich geforderte dauernde feste Verbundenheit gewährleistet.

    Nach Rücksprache mit dem Verkehrsministerium kann jedoch eine gesetzeskonforme dauernde, feste Verbindung auch bei serienmäßig hergestellten Kennzeichenhaltern gegeben sein, die nicht an das Fahrzeug angeschraubt oder angenietet werden, etwa bei serienmäßig hergestellten !! Klettverschlusshaltern.

    Also zum Beispiel wäre dies der Fall, wenn der Markenhersteller Ihres Fahrzeuges vorgibt, dass das Kennzeichen laut Montageanleitung nur mit geprüftem (sprich serienmäßig hergestelltem) Klettverschlusshalter zu befestigen ist."


    Ergänzend bekam ich auch noch die nachfolgenden Gesetzestexte mitgeliefert:


    KFG §25.d / Absatz 2:

    (2) Als mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden im Sinne des § 49 Abs. 7 KFG 1967 gilt auch eine Befestigung der Kennzeichentafel mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter, mit dem jedenfalls der Beanspruchung im normalen Fahrbetrieb entsprochen wird.


    KFG §49 / Absatz 7:

    (7) Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf einem Leuchtenträger (§ 14 Abs. 9 lit. c) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs. 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.



    Laut Handbuch vom Seat Ateca (BJ 2019) ist nicht explizit vermerkt, dass das vordere Kennzeichen mit Klett angebracht werden muss/soll. Es ist lediglich vermerkt, dass ein Abdecken der Sensoren wg. falschem Kennzeichenhalter möglich ist.


    ...ich versuche mal Seat zu kontaktieren ob die mir etwas schwarz-auf-weiß zusenden können dass der Verbau mit Klett empfohlen ist, bzw. welche Marke der Klettbefestigung bei mir verwendet wurde.


    LG

  • Moin Thomas,

    der "Sheriff", der dich kontrolliert hatte, stand der kurz vor der Pensionierung? Oder war es ein "junger Dachs"? Ich vermute mal, es war der "ältere Sheriff", der die letzten Schulungen nicht mehr mitgemacht hat :D:D! Der "junge Dachs" hätte dich bestimmt gefragt, welches Klettband du verarbeitet hast ;kaputt-lach;;kaputt-lach;.

    Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück!

  • Moin Thomas,

    der "Sheriff", der dich kontrolliert hatte, stand der kurz vor der Pensionierung? Oder war es ein "junger Dachs"? Ich vermute mal, es war der "ältere Sheriff", der die letzten Schulungen nicht mehr mitgemacht hat :D:D! Der "junge Dachs" hätte dich bestimmt gefragt, welches Klettband du verarbeitet hast ;kaputt-lach;;kaputt-lach;.

    Moin :)

    war eine etwas jüngere Truppe - zu dritt wurde die Front begutachtet wo sich die Sensoren befinden und einer hat es bemängelt.


    Ich bin eigentlich nicht wirklich auf Konfrontation aus, will halt nur dass alles passt und ich keine Anzeige wegen sowas bekommen.

    Hat mich aber die ganze Nacht über ziemlich unentspannt lassen, vorallem der Zusatz dass es verboten ist obwohl es viele drauf haben und es nicht wissen.


    Ich geh jetzt mal den Weg über den Händler und frag mal ob es da was schwarz-auf-weiß gibt

  • Nein, "verboten" ist es nicht. Die Vorschrift wird von Einigen halt nur dahingehend ausgelegt, dass nur Schrauben etc. eine feste Verbindung herstellen können. Da die Klettverbindung aber serienmäßig für exakt diesen Zweck hergestellt wird, sollte das auch den Vorschriften genügen.


    Was würden diese schlauen Leute denn sagen, wenn morgen einer das Kennzeichen mit Superkleber absolut unlösbar auf die Karosse pappt?

  • Uli56 Klett ist ohne Werkzeug lösbar, "dauernd fest" ist es also nicht. Höchstens fest.

    Das Autohaus hätte das vordere Kennzeichen auch schrauben können. Ohne Halter direkt auf den Plastikgrill.

    Mit Halter spinnen die Piepser, entsprechendes Rundschreiben soll an die Händler in D rausgegangen sein. Meiner hat es auch vergessen, musste den vorderen Halter später wieder wegmachen.

  • Kann jemand ein gutes Klettsystem mit Link hier reinstellen? :)

    Viele Grüße

    Christian

  • Wenn die strikt auf "serienmäßig vorhandenen Klettverschlusshalter" bestehen, sieht es nicht gut aus, solange SEAT das weder ab Werk, noch als OEM-Zubehör anbietet.

  • Wenn die strikt auf "serienmäßig vorhandenen Klettverschlusshalter" bestehen, sieht es nicht gut aus, solange SEAT das weder ab Werk, noch als OEM-Zubehör anbietet.

    Na ja, aber auch weder Kennzeichenhalter noch Schrauben dürften "Seat-Original-Zubehör" sein...

    ... oder kennt jemand Ersatzteilnummern? :)