Felgen-/Reifen-Freigaben

  • Ich ruf dann am besten mal den :) direkt an!


    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Gruß Legend


  • ET30 geht auch - schließlich kann man ja auch 15mm SV benutzen (je nach Felgenbreite).
    Am Ende läuft fast alles auf eine Abnahme nach §21 hinaus...

  • Aaaaalso...


    Mein :) hat gesagt, dass die nicht passen, da die Lochleibungen anscheinend anders sein sollen. Allerdings kam er mir nicht wirklich gut vorbereitet bei diesem Thema vor! ^^


    Aber ja, wahrscheinlich brauchts da eine extra Abnahme dafür.

    Gruß Legend


  • Die was? Lochleibungen??


    5x112 passt. ET35-45 auch. Vllt braucht man statt Kegelbundschrauben Kugelbundschrauben oder umgekehrt. Alles andere ist BWL-Geschwätz. ;)

    Schau Dir mal ne Zubehör-ABE an, z.B. MAM A5 - die passt auf auf Ateca und Leon Cupra. Was soll da auch anders sein?


    LOCHLEIBUNGEN - meine Güte.....

  • Hallo zusammen,


    Ich bekomme im Februar meinen 2.0TSI 4Drive und habe die Möglichkeit günstig an 8Jx17 H2 ET45 Alufelgen zu kommen.

    Darf ich die auf dem Ateca fahren?

    Im Gutachten steht nichts vom Ateca da die Felgen von 2011 sind.

    Wenn es möglich sein sollte, mit was für einer Bereifung? Mein Händler meinte es wäre bei dem Fahrzeug nur 215/55 R17 eingetragen, kann doch irgendwie nicht stimmen, oder?


    Danke schonmal im voraus:)

  • Wenn du kein Gutachten hast, musst du eine Einzelabnahme machen. Hier was zum Nachlesen.


    https://blog.reifen-vor-ort.de…tung-und-kosten-beim-tuev

  • finde die Seite extrem irreführend...

    jede Felge muss also eine ABE haben? Ist dort nicht ABE mit Gutachten vertauscht?!

    Wenn ich eine ABE für eine Felge habe, wo das Fahrzeug drin steht, muss ich ja nichts mehr eintragen lassen (wenn die Reigendimensionen entsprechend passen)

    Ansonsten ist doch der normale Fall, ich habe ein Gutachten, dort steht drin Felge XY darf auf dem Fahrzeug AB in den jeweiligen Dimensionen gefahren werden... DAS muss ich eintragen, weil keine ABE vorliegt..


    Ich werde irgendwie immer unsicherer, je mehr ich lese :/

    Eigentlich war ich immer recht informiert, was das Thema Felgen / Reifen angeht... aber jetzt? ^^

  • An sich ist die Seite sogar sehr stimmig aufgebaut.


    Das Teilegutachten ergänzt die ABE.

    Du brauchst eine ABE mit passendem Gutachten für dein Fahrzeug.

    Hat die Felge nur ABE aber kein passendes Gutachten für das Fahrzeug, dann musst Du zum TÜV und Einzelabnahme machen.

    Hat die Felge nicht einmal eine ABE dann wird das mit Einzelabnahme eher... schwierig :)

  • Du brauchst eine ABE mit passendem Gutachten für dein Fahrzeug.

    Reicht es aus, wenn im Gutachten auf eine bestimmte ABE-Nummer Bezug genommen wird:




    oder muß die ABE explizit mitgeführt werden?

    Ist die Papierform zwingend oder reicht ein PDF auf dem Handy?

  • Besser wäre es in meinen Augen wenn man die Papiere vollständig dabei hat. Alles andere kommt auf die Kulanz der Kontrolleure an.


    Meine Dokumente zu den Felgen hat noch nie einer überhaupt sehen wollen, dabei hab ich sie trotzdem.

    Aber wie gesagt, ich bin da auch ordnungsliebender Pedanterie-Fetischist.


    Solange man nicht 100 andere getunte Teile hat passen die Felgenunterlagen eigentlich locker in die Mappe wo BA, Inspektionsheft etc. so drin sind.

    Also zumindest ist das bei mir aktuell ein kleines Heftchen etwa halb so gross wie die BA und etwa so dick wie das Inspektionsheft.

  • Okay, werde demnächst mal meinen Rechtsverdreher fragen und dann ggf. berichten

  • Wenn ein Gutachten auf die ABE hin weist, ist die auch existent. Google einfach Abe 49465, dann wirft es auch gleich das passende heraus.


    Gruß

    Thomas

  • Sicher, die ABE kann ich mir - wenn denn unbedingt erforderlich - beim Hersteller herunterladen, kein Problem.


    Meine Frage bezog sich auf das Mitführen von 2 Papieren für ein Teil.

  • Sorry, daß Gutachten ist die Voraussetzung zum erteilen der ABE. Das Gutachten ist praktisch die technische Prüfung für die Felgen . Auf Grund dieses Gutachtens wird dann eine ABE - allgemeine betriebserlaubnis ausgestellt. Eigentlich sollte immer die ABE mitgeführt werden, in der Praxis reicht aber bei Kontrollen normalerweise das Gutachten. Auch beim TÜV reicht das Gutachten aus, da die kba Nummern der Felge im System hinterlegt ist inklusive der ABE . Es steht ja immer die Überschrift im Gutachten " Gutachten xy zur ABE Nummer yxz.

    Festigkeitsgutachten sind dann noch einmal was anderes.

    Rein rechtlich ist immer das mitführen der ABE gesetzliche Pflicht. Das nicht mitführen der ABE zieht ein Bußgeld mit sich. Wer also auf der sicheren Seite sein möchte, immer ABE mitführen.

    Wer übrigens z. B für einen Cupra Ateca Räder genehmigen möchte, für die noch keine Gutachten oder ABE vorliegen, kann beim TÜV ein " Gutachten zur Erlangung einer ABE" machen lassen. Kostet etwa 50 Euro

    Hier eine kleine Erklärung

    http://angela-westphal.de/vwt4/Wissen/abe.htm


    Gruß

    Thomas

  • Ich bekomme im Februar meinen 2.0TSI 4Drive und habe die Möglichkeit günstig an 8Jx17 H2 ET45 Alufelgen zu kommen.

    Darf ich die auf dem Ateca fahren?

    Wenn das Gutachten von 2011 ist, könntest du aufgrund der KBA Nummer im Internet die neuste Version dieser ABE herunterladen.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Hallo liebe Seat-Ateca Freunde.


    Ich habe am 11.03.2019 meinen Boliden in Wolfsburg abgeholt.

    Ausgeliefert wurde er mit 18" Felgen und Sommereifen (so wie ich Ihn bestellt habe).

    Da ich jetzt einen Satz Wintterreifen/Allwetterreifen auf Alu-Felgen kaufen möchte, stellt sich die Frage welche

    Bereifungen und Felgen möglich sind?

    Im COC stehen nur 215/20 R18 92W mit 7Jx18 ET45.

    Das verstehe ich allerdings nicht, da ich bei der Bestellung auch 19" Flegen und eine größere Bereifung wähglen konnte.

    Ich habe vorgestern bei SEAT angerufen und die Dame konnte mir dazu auch nichts sagen!

    Der Seat-Serienreifenkatalog geht nur bis e9*2007/46*6394*06 bis 09 ich habe allerdings eine 15 am Ende8|


    Gruß

    Michael

  • ATF-System

    Hat das Thema geschlossen, kann aber auf Wunsch auch wieder geöffnet werden, dazu bitte den "Inhalt melden" Button benutzen.
  • Hallo

    Laut meinem Zulassungsschein darf ich maximal 17 zoll Räder fahren.

    Kann das sein?

    Warum macht seat da solche Unterschiede bei den Typen?

    Muss ich jetzt typisieren oder gibt es sowas wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Seat?


    Fahrzeug ist ein Ateca Style 2,0tdi 4wd 150 PS.

  • In der Zulassungsbescheinigung steht nur die kleinste zu verwendete Reifengröße.
    Im COC Dokument sollten "alle" zulässigen Rad Reifenkombinationen aufgeführt sein.
    War bei meinen früheren Autos so. Wie es jetzt ausschaut weiß ich gerade nicht, aber du wirst bestimmt bald noch mehr Infos bekommen.
    Oder mal hier schauen:
    https://reifen-groessen.de/size/seat/ateca/2019/


    Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk