Aufkleber rechte Sonnenblende

  • Hallo!
    Ich grabe diesen Threat nochmals aus...
    Ich habe jetzt etwas rum gesucht und tatsächlich in der deutschen STVZO §35 Abs 8 das gefunden:


    Zitat

    (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

    Ich gebe zu, ich habe für Österreich diesbezüglich nicht weiter geforscht, nehme aber an, dass es bei uns auch nicht anders sein wird ...


    NICHT gefunden habe ich jedoch eine exakte Beschreibung, wie denn dieser Hinweis nun genau auszusehen hat!
    Daher gehe ich davon aus, dass dieser nicht so groß und auf weißem Grund mit gelben Balken und roten Piktogrammen sein muss ....
    Weiß da jemand vielleicht genauere?

  • NICHT gefunden habe ich jedoch eine exakte Beschreibung, wie denn dieser Hinweis nun genau auszusehen hat!
    Daher gehe ich davon aus, dass dieser nicht so groß und auf weißem Grund mit gelben Balken und roten Piktogrammen sein muss ....
    Weiß da jemand vielleicht genauere?

    Der Hinweis zur Größe und Aussehen des Piktogrammes befindet sich in der Anlage zum Gesetzestext.


    https://www.buzer.de/gesetz/10146/a176023.htm

    Xcellence 1.4 TSI, 2WD, 6-Gang, 110 kW (150 PS), Cappucchino beige, Alcantara schwarz, "Performance II" 7J x 18", AHK, Business-Paket, Winter-Paket, bestellt 14.03.2017, Produktion KW 10/2018, Ankunft in Wolfsburg 15.03.2018, Abholung Wolfsburg 08.04.2018

  • Also ich sehe hier KEINE *Vorgabe*, sondern lediglich ein BEISPIEL (ist ja auch wörtlich so benannt!) wie das Piktogramm aussehen *kann*!
    Da steht auch nirgend wie groß es sein *muss*!
    Im Beispiel ist die Farbe und die Größe dieses Piktogramms angegeben - und wenn Du Dir den Aufkleber im Ateca ansiehst, so ist zumindest die Größe von 6cm nicht gegeben ... (der ganze Aufkleber hat 12x6 cm ...)
    Einfach weil hier mehr als nur das *eine* Piktrogramm angezeigt wird ;)
    Wer sagt also, dass zb. so ein Warnhinweis nicht zulässig wäre?
    https://www.ateca-forum.de/eas…/1813-Airbag-Warnhinweis/
    Er überdeckt den Aufkleber, ist somit sogar größer als 6x12cm, hat alle Kennzeichen des Orignals und würde gut sichtbar angebracht werden. Würde sich imho nur gefälliger ins Gesamtbild einfügen.


    Ist etwa so, wie die Beschreibung der Kennzeichenbefestigung ... in der STVO steht lediglich, dass das Kennzeichen "fest mit dem Fahrzeug verbunden sein muss (zb. geschraubt oder genietet) Nicht Zulässig wäre die Befestigung mit Draht o.ä."
    Es steht aber nirgends, dass das Kennzeichen am Fahrzeug verschraubt oder vernietet sein *muss* ...
    Und wenn man sich die 0815 Kennzeichenhalter ansieht, so sind lediglich diese in der Regel fest mit dem Fahrzeug verbunden - das Kennzeichen selbst ist hier nur "eingeklipst" .... Womit ein verklebtes oder über Klettverschlüsse angebrachtes Kennzeichen wesentlich fester mit dem Fahrzeug verbunden ist ;)


    OT: Ich mag es gar nicht, wenn man Gesetzestexte nach Gutdünken und Lust und Laune auslegt ... Aber so lange dies unsere Judikatur ganz offensichtlich macht, kann ich das schon lange!

  • ATF-System

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