Das stimmt praktisch betrachtet natürlich (solche Fälle gibt es ja unzählige). Jedoch ist der Spiegel Bestandteil der Fahrzeugabnahme durch das KBA und ist damit, ungeachtet jeglicher Folgen, versicherungstechnisch abgedeckt und ich muss als Fahrzeughalter keine Beweisführung halten im „Fall der Fälle“.
Wenn man im Web recherchiert, stößt man für zahlreiche Modelle auf gleiche Diskussionen - überall auch ohne handfester Ergebnisse. Persönliche Anfragen bei TÜV u.ä. werden auch sehr unterschiedlich beantwortet. (z.B. auch in diesem Forum: Haubenlift )
Das zeigt zumindest, dass solche Unfälle glücklicherweise nicht bekannt zu sein scheinen. Aber ich möchte auch nicht der erste Fall sein und diese Diskussion per Anwalt führen müssen. Bei potentiellen Personen-Schäden geht’s schnell in die Mio., das Risiko umgehe ich gerne für den überschaubaren „Aufwand“, die Haube wie vom Hersteller vorgesehen, zu arretieren.