Ich zahle im Monat 31,59 €. Ergibt auf die Gesamtlaufzeit 947,70 €
Da bin ich sehr zufrieden mit und Preiserhöhungen sind mir dann egal ![]()
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Ich zahle im Monat 31,59 €. Ergibt auf die Gesamtlaufzeit 947,70 €
Da bin ich sehr zufrieden mit und Preiserhöhungen sind mir dann egal ![]()
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Werde wohl jetzt doch ein Wartungsvertrag abschließen - allerdings über 48 Monate.
Der Vertrag kostet bei 20.000 km jährlicher Fahrleistung 48*43,35€ = 2.080,80 €
Damit wären dann abgedeckt
Ich habe aber noch mal eine Frage bezüglich der Inspektion und Garantie....
Mein Servicetermin ist am 8. Mai 2026 und ich habe jetzt 29.025 km auf der Uhr
Wäre es schlimm wenn ich am 8 Mai ein wenig über die 30.000 km wäre oder ist dann die verlängerte Garantie bis 2029 gefährdet?
1000km und oder 30 Tage ist das Limit.
Bist du dir sicher.
Also bei Skoda waren es 500km und man bat mich, wenn dem so wäre, dass ich es ankündigen solle.
Ich würde das einfach in der Werkstatt erfragen, da muss man dann niemanden überraschen.
Mahlzeit allerseits,
jeder für sich muss das mit dem Wartungsvertrag entscheiden, wirtschaftlich rechnet sich das in nahezu keinem Fall!
Ich lease zwar die Fahrzeuge, was aber grundsätzlich keinen Unterschied macht.
Letzte Woche habe ich meinen Skoda-Kodiaq und den Seat-Ibiza beim Bosch-Car-Service (alt Bosch-Dienst, weltweit größte markenfreie Werkstattgruppe) zur Inpektion+Ölservice gehabt. Beides, Inspektion und Ölservice (2-Jahre/ 30.000km) waren bei mir parallel/gleichzeitig (laut Anzeige im Auto) fällig.
3 Wochen vor Abgabe, habe ich mir frische KVA von einige Skoda und Seat Autohäusern und dem Bosch-Dienst geholt.
Beim Kodiaq war der Bosch-Dienst für die identischen Arbeiten 33% günstiger (Rechnung 400,-€ brutto) als mein Skoda-Autohaus und beim Ibiza sogar 48% günstiger für die absolut identische Arbeit. Den Eintrag/Quittierung im digitalen Serviceheft gab es natürlich auch plus den Servicenachweis in Papierform, der 1:1 identisch ist wie bei allen VAG Werkstätten.
Die Garantie/Gewährleistung bleibt voll erhalten, da die Inspektion+Ölservice ganz klar nach Herstellervorgaben gemacht wurde, was auch auf der Rechnung so aufgerührt ist.
Auch mich hat es interessiert was zu welchem Zeitpunkt (km, Zeit) am Fahrzeug für Arbeiten laut Herstellervorgaben vorgeschrieben sind und auch hier ist der Bosch-Car-Service vorbildlich.
Hier eine kurze grobe Schilderung wie man das in Erfahrung bringen kann über die Internetseite vom Bosch-Car-Service:
Man kann sich alle Fahrzeuge und die entsprechenden Hersteller Inspektions / Ölservice Vorgaben wie folgt anzeigen lassen, die absolut korrekt sind, was ich mehrfach gegen geprüft habe.
Auf folgende Seite gehen:
Dann auf den Button Inspektion.
Dann wird mit der Eingabe der HSN und TSN das entsprechende Fahrzeug angezogen. Steht im Fahrzeugschein unter Feld 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN). Danach füllt man die entspr. Felder aus und gibt den KM-Stand ein. Danach wählt man irgendeinen der angebotenen BOSCH-Dienste aus und klickt auf "zur Buchung".
Danach wird einem die komplette Liste der Arbeiten nach Herstellervorgabe aufgelistet.
Da wie gesagt, der Bosch-Dienst 1:1 nach den Herstellervorgaben arbeitet, stand auf dem Bosch KVA das gleiche wie auf dem KVA des Skoda und Seat Autohauses.
Heute habe ich den Leasing-Nachfolger des Kodiaq abgeholt, den Seat Ateca Road Edition und auch hier werde ich wieder zum Bosch-Dienst gehen, wenn es soweit ist.
Klingt interessant, werde ich mal beim nächsten Mal antesten!!![]()
Hallo , ich gehe mal auf ein paar Punkte ein die ich etwas anders bewerte als Du ....
#...jeder für sich muss das mit dem Wartungsvertrag entscheiden, wirtschaftlich rechnet sich das in nahezu keinem Fall!
Das sehe ich etwas anders , zumindest wenn man seine Wartung beim Vertragshändler machen lässt. Bei meinem Wartungsvertrag würde ich 2.080 € für 48 Monate bezahlen. In diesem Zeitraum fällt die 1. Inspektion 2 Jahre/30.000 km ; 2. Inspektion 4 Jahre/60.000km und die 3. Inspektion 6 Jahre/90.000 km rein zusätzlich die Zusatzleistungen wie Bremsflüssigkeitswechsel die zeitabhängig sind sprich nach 2 Jahren und 4 Jahren . Ich denke alles in allem inkl. 3x Ersatzfahrzeug und den Preissteigerungen innerhalb der nächsten 48 Monaten kostet das in Summe sicherlich mehr als 2.080 €. Aus meiner Sicht lohnt sich das Paket daher schon.
#Ich lease zwar die Fahrzeuge, was aber grundsätzlich keinen Unterschied macht.
Hast Du die schriftliche Freigabe von der Leasinggesellschaft das Du überhaupt die Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lassen darfst? Es gibt Leasingverträge die schreiben einem vor Wo man die Wartung und ggf. Reparaturen durchführen lassen muss, schließlich gehört das Fahrzeug ja auch der Leasinggesellschaft und nicht Dir.
#Die Garantie/Gewährleistung bleibt voll erhalten, da die Inspektion+Ölservice ganz klar nach Herstellervorgaben gemacht wurde, was auch auf der Rechnung so aufgerührt ist.
Im Grunde spricht ja nichts dagegen aber es könnten hier trotzdem ein paar Nachteile auftreten.
* Kulanzverlust bei Schäden wenn das Fahrzeug nicht bei einem Vertragspartner gewartet worden ist. Da ist es auch egal ob die Freie Werkstatt wie Bosch , ATU oder Sonstige damit werben das elektronische Scheckheft zu pflegen.
* Feldmaßnahmen und Software-Updates werden in der freien Werkstatt nicht durchgeführt weil diese gar nicht den Zugang zum Hersteller Server haben. Bei der routinemäßigen Inspektion wird hin und wieder auch mal ein Update oder Verbesserung durchgeführt ohne das der Kunde das überhaupt mitbekommt.
* Vertragspartner haben oft spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel die die freien Werkstädte nicht haben. Mal ein Beispiel von mir. Wir waren mit einem Seat Ateca an der Ostsee zum Urlaub. Im Dunklen ist mir aufgefallen das meine Scheinwerfer total verstellt sind und ich ständig den Gegenverkehr geblendet habe. Ich bin dann nach Rostock zu einer VW/AUDI/Cupra Werkstatt gefahren. Cupra wurde dort nur verkauft und es gab keine Cupra Werkstatt. Das Fahrzeug war dann bei Audi in der Werkstatt. Die Werkstatt wollte den Fehlerspeicher auslesen und kam nicht auf die Daten. Deren Aussage - Sie müssen damit zu einer Seat/Cupra Werkstatt.
* Die Mobilitätsgarantie von Cupra, die bei einer Panne und Unfall hilft, ist in der Regel an den Service beim Vertragspartner gekoppelt. Eine freie Werkstatt bietet diese Leistung nicht oder nur eingeschränkt.
* Der Wiederverkaufswert könnte geringer ausfallen weil Scheckheft ist nicht gleich Scheckheft.
* Bei Leasingfahrzeuge sollte im Vorfeld schriftlich geklärt werden ob es überhaupt erlaubt ist das Fahrzeug in einer nicht autorisierten Vertragswerkstatt warten und oder reparieren zu lassen!
Man kann immer irgendwo Geld sparen. Man kann auch beim Vertragshändler sein eigenes Öl mitbringen .Aber bei einem Neuwagen würde ich nicht auf die Idee kommen die Wartung z.B. bei einem Drittanbieter durchführen zu lassen , egal ob die Wartung nach Herstellervorgaben durchgeführt wird. Aber wie Du es auch schon geschrieben hast, das muss jeder für sich selbst entscheiden. ![]()
Servus Allerseits,
der Škoda Kodiaq wurde am Mittwoch an das Škoda Autohaus zurück gegeben.
Die Rückgabe-Überprüfung wurde von einem externen Sachverständigen gemacht, der natürlich im Auftrag des Škoda AH handelt.
In all meinen VAG Leasing-Verträgen steht unter dem Punkt "Wartung", das diese von einer "anerkannten" Werkstatt durchgeführt werden muss.
Wie man weiß, wurde die Inspektion inkl. Ölservice bei Bosch gemacht und das Ende vom Lied war.....
Alles tip-top, keinerlei Beanstandungen, Schäden, etc... Die Inspektion wurde, wie von mir erwartet, ohne überhaupt erwähnt worden zu sein, aufgenommen und entsprechend dokumentiert.
Das Rückgabeprotokoll habe ich auch mittlerweile erhalten. Wie schon erwähnt, jeder kann es handhaben wie er möchte, nur ich verschenke kein Geld, dafür muss ich es viel zu schwer verdienen.
Der Ateca und der zukünftige Leon werden genauso abgewickelt!
Maga:
Danke für die Rückmeldung. Auch wenn es mich selbst nicht betrifft (kein Leasing) ist es dennoch schön zu lesen, dass es scheinbar auch beim Leasing kein Problem ist, wenn man sein Fahrzeug nicht beim Hersteller warten lässt. Natürlich nur solange 1. ein solcher Passus in den Leasingunterlagen steht und 2. die durchführende Werkstatt nach Herstellervorgabe arbeitet.