Cleaning (Entfernung Emblem vorne und hinten)

  • Hallo Miteinander hiii


    Nachdem mir vor Monaten hier im Forum supertoll geholfen wurde möchte ich nach vollzogenen Cleaningmaßnahmen hier ein kleines Feedback geben .


    Also ich habe nach einigen Folierungen des Emblems im Kühlergrill nun eine Folie gefunden die keine grösseren Probleme verursacht bzw. bei der sich nicht
    ständig der ACC mit einer Fehlermeldung meldet. Wie ihr aber auf den eingefügten Bildern sehen könnt konnte ich es nicht beim Folieren belassen und habe mir
    einen Harley Davidson Totenkopf :thumbup: in Chrom besorgt den ich mittels Montagekleber ( dauerelastisch ) auf der Folierung angebracht , sieht dann schon
    böse aus wenn man in den Rückspiegel sieht und hinter einem so ein grimmiger Ateca auftaucht :saint: . So alles hübsche hat natürlich seine Schattenseiten , da sich
    mit der Befestigung des Totenkopfes natürlich der ACC beschwert , was mir nicht viel ausmacht ,da ich ihn nicht brauche und somit deaktivert habe .





    So kommen wir zum Cleaning der Rückseite ( siehe Foto ) , dort habe ich mit dem Fön vorsichtig alles erwärmt was ich entfernen möchte ( bei meinem Fall = Schriftzüge und Emblem )
    und mit Hilfe von Zahnseide alles entfernt .anschschließend alles poliert . Dann habe ich mir ein Alublech in 2mm Stärke in die gewünschte Form gebracht und angeraut ,
    grundiert und in Wagenfarbe lackiert , und mit Hilfe von Montage ( Spiegelklebeband ) angebracht .



    ateca-forum.de/wcf/index.php?attachment/5001/




    Auch meine Nummernschilder habe ich nicht unberührt lassen und wollte diese unbedingt ohne Halterung und Schrauben befestigen , und habe diese miitels Klettverschluss
    Bändern am Auto befestigt .


    Soweit wäre alles fertig , fehlt nur noch der Profi der mir den Gurtwarner und den ACC im Steuergerät komplett deaktiviert ;)
    Sollte irgendwer noch Fragen haben werde ich diese gerne beantworten .


    Danke nochmal an alle die mir damals so nett geholfen haben ;dange;



  • So alles hübsche hat natürlich seine Schattenseiten , da sich
    mit der Befestigung des Totenkopfes natürlich der ACC beschwert , was mir nicht viel ausmacht ,da ich ihn nicht brauche und somit deaktivert habe .

    dazu fällt mir nichts mehr ein, was man hier kommentieren darf

    1.4 TSI DSG 2-WD Reflexsilber Alcantara schwarz, Pano, AHK, Full Link, Fahrassi V, Winterpaket und anderes mehr
    bestellt Juli 16, Lieferdatum 01.17 :) 01.12. 16 bereits abgeholt !!

  • da isser wieder der Hans.....er kanns einfach nicht lassen.
    :saint:


    Egal, zurück zum Thema.


    Welche Folie bzw. in welcher stärke passt denn vorne?


    Und wie hast du das hinten mit dem seatlogo gemacht? Ist das geschwärzt dort oder ist es das alublech?


    Sieht dann ja fast so aus, als ob dort etwas fehlt.... weiss ned, ob das sobombe ausschaut.


    Kannst du das nochmal erläutern und noch ein anderes Bild von hinten Posten, Danke.


    Keep tuning :thumbsup:


    Der Totenkopf ist viel zu klein und muss auf die Haube, dann geht auch ACC wieder! :thumbup:

  • dazu fällt mir nichts mehr ein, was man hier kommentieren darf

    Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

    Gruß ATNEV

  • ich mag das s hinten auch, allerdings in schwarz....oder candy braun!
    :thumbsup:

  • Entweder ist das ein doofes Bild von hinten, oder ich erkenne da ein schwazes Loch.
    Hast du das ALU Blech wirklich in Wagenfarbe lakiert ?

  • warum bestellst du ACC um es dann zu deaktivieren.
    Das verstehe ich nicht. Nur um so einen Totenkopf dran zu kleben.
    Na ja, wenn's scheen macht.
    Gruß
    Norbert

    Gruss

    Norbert


  • beantwortest du mir wenigstens noch die fragen oder haben die buben dich nachhaltig vergrault?
    :D


    Gude

  • Weils leider gerade bei uns in Wien aktuell ist:
    -> http://epaper.heute.at/#/documents/180507_HEU/8 Seite 9 ... mir fällt dazu nix ein, was man öffentlich sagen dürfte ...


    Ich habe auch eine entsprechende Anfrage beim ÖAMTC gestellt, weil ich weder ein Bundesgesetzt noch einen §13 oder auch §134 gefunden habe (der im Artikel zitiert wird) mit dem das verboten wäre.


    Also nur für den Fall dass dies kein Fake ist ....

  • Weils leider gerade bei uns in Wien aktuell ist:
    -> http://epaper.heute.at/#/documents/180507_HEU/8 Seite 9 ... mir fällt dazu nix ein, was man öffentlich sagen dürfte ...


    Ich habe auch eine entsprechende Anfrage beim ÖAMTC gestellt, weil ich weder ein Bundesgesetzt noch einen §13 oder auch §134 gefunden habe (der im Artikel zitiert wird) mit dem das verboten wäre.


    Also nur für den Fall dass dies kein Fake ist ....

    Ich habe mal ein wenig gesucht und diesen Beitrag aus einem anderen Forum aus dem Jahr 2010 gefunden. Anscheinend ist es kein Fake olli.


    KFG §27 (1): "Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen "CM" sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. ..."


    Meinung Autor: Quelle: http://www.astra-g.de/showthre…und-hinten-strafbar/page2
    Das bedeutet: Der Name oder die Marke müssen am Fahrzeug vollständig sichtbar angebracht sein - und das ist auch ohne Embleme der Fall! Nämlich auf der Herstellerplakette, wo auch Farbcode und so stehen. In dem §27 steht nicht,dass es von außen gut sichtbar sein muss! Darauf würde ich mich im Falle des Falles berufen.

    Ateca FR 2.0 TSI 7-Gang-DSG 4Drive, 190 PS, Black Magic Metallic, Anhängevorrichtung abschwenkbar, Fahrassistenzpaket 4, Heckklappe elektrisch ''Virtual Pedal'', 19" Alufelgen 8J x 19“„EXCLUSIVE“, Navigationssystem, Parklenkassistent, Kessy, Rückfahrkamera mit Top View, Con Box, Navigationssystem, FullLink, Winterpaket, Garantie: 5 Jahre oder 100K

  • Danke!
    Habe vom ÖAMTC auch gerade das als Antwort erhalten:



    Zitat von ÖAMTC

    Das Kraftfahrgesetz enthält in seinem § 27 die Bestimmung, dass der Name/die Marke des Erzeugers erkennbar angebracht sein muss (https://www.ris.bka.gv.at/Doku…R40095789/NOR40095789.pdf). Dies dient unter anderem auch der besseren Identifizierbarkeit eines Fahrzeuges.


    Der Bildausschnitt in dem „Heute“-Beitrag zeigt nur den Teil mit der ergänzenden Strafnorm (§ 134 KFG).

    Die Diskussion um die nötige Identifzierung ist imho so sinnlos wie ein Kropf ... das Fahrzeug hat ein amtliches Kennzeichen und der Zulassungsbehörde ist die Marke und sonstige Daten wie auch die Fahrgestellnummer (die ja ganz klar von Aussen sichtbar ist, weil an der Frontscheibe "eingraviert") bekannt! Folgedessen kann es kein Problem bei der Identifizierung geben....

  • @olli-fr
    Da gebe ich dir vollkommen recht, aber fang mal bei einer Kontrolle an zu diskutieren, wenn es ein passendes Gesetzt gibt. Aussichtslos. Meiner Meinung verstößt es aber gegen EU Recht. Es kann ja nicht sein das dieser Sachverhalt innerhalb der EU Länder unterschiedlich gehandhabt wird. Aber wir sind langsam OT meine ich, also fix wieder zum Thema.... :D

    Ateca FR 2.0 TSI 7-Gang-DSG 4Drive, 190 PS, Black Magic Metallic, Anhängevorrichtung abschwenkbar, Fahrassistenzpaket 4, Heckklappe elektrisch ''Virtual Pedal'', 19" Alufelgen 8J x 19“„EXCLUSIVE“, Navigationssystem, Parklenkassistent, Kessy, Rückfahrkamera mit Top View, Con Box, Navigationssystem, FullLink, Winterpaket, Garantie: 5 Jahre oder 100K

  • ..., sieht dann schon böse aus wenn man in den Rückspiegel sieht und hinter einem so ein grimmiger Ateca auftaucht :saint: . So alles hübsche hat natürlich seine Schattenseiten , da sich
    mit der Befestigung des Totenkopfes natürlich der ACC beschwert , was mir nicht viel ausmacht ,da ich ihn nicht brauche und somit deaktivert habe .

    Es gibt ja manchmal Momente, in denen ich mich alt fühle. Bei sowas ist es aber eher "Reife", die ich in mir fühle wenn sich mir der Sinn nicht erschließt. :D
    Naja, es trifft halt nicht mehr nur 3er BMWs... :whistling:

  • Ich habe von der ÖAMTC Rechtsberatung auf meine Nachfrage:



    Zitat

    Es gibt doch eine Fahrzeugplakette auf der all das und auch die Fahrgestellnummer, Farbcode etc. geschrieben steht ...
    Womit der Tatbestand der sichtbaren Anbringung der Informationen erfüllt wäre - wo steht wo genau das angebracht sein muss und wo steht wie groß dies alles sein muss?


    dann noch diese Antwort bekommen:



    Zitat von ÖAMTC

    Das Kraftfahrgesetz enthält dazu keine näheren Bestimmungen. Eine Anbringung an einer Stelle, die ohne technische Hilfsmittel nicht erreichbar ist, wird wohl nicht mehr dem Gesetz entsprechen.


    Gut, dann bringt man die Information halt an einer Stelle an, die ohne technische Hilfsmittel und sportliche Verrenkungen sichtbar ist ...


    zb. an der Heckscheibe einen Aufkleber mit Marken- und Fahrzeugnamen als Text anbringt (zb. als 10mm hohe schwarze Schrift auf transparenten Grund am unteren Rand der Scheibe - damit wird imho die Optik nicht zerstört und dem Gesetz wäre Genüge getan). Damit könnte ohne technische Hilfsmittel beides zur Identifizierung abgelesen werden (ein Exekutivorgan, dass einen Organstrafmandat ausfüllen kann, wird auch eine 10mm große Schrift lesen können müssen...)


    Wobei das Argument dass bei einem Organstrafmandat die Marke etc. ablesbar sein muss imho Unsinn ist - diese ist ja im Zulassungsschein ersichtlich ....
    Und bei einer Anzeige wird eine Anonymverfügung bzw. Lenkererhebung ausgestellt und da steht meines Wissen nur das Kennzeichen zur Identifikation drin....
    Aber Egal - Vurschrift ist Vurschrift und die muss man halt Buchstabengetreu befolgen ... mit anderen Worten, was nicht genau und eindeutig definiert ist, kann auch nicht befolgt werden ;)

  • Schon interessant welche Wellen das Thema bei uns schlägt...
    War sogar am Dienstag Abend ein Beitrag in KONKRET ..
    Und lt. Bundesministerium genügt die Fahrzeugplakette auf der u.a. neben der FIN uvm eben auch Marke und Typ vermerkt ist - und diese muss bei PKWs *nicht* aussen angebracht sein!
    Das "Cleaning" ist lt. deren Aussage in AT also erlaubt!