Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)

  • Wieso sollte ein Fahrzeug, an dem neue Originalteile von einer Fachwerkstatt montiert werden und kein struktureller Schaden entstanden ist (wie bei dem o.g. Parkplatzrempler), eine Wertminderung erhalten? Es wird doch der vorherige Zustand wiederhergestellt! Da der Schaden somit vollständig behoben ist, ist das Fahrzeug auch kein Unfallfahrzeug, was bei einem verkauf des Fahrzeuges anzugeben wäre.


    Aus eigener Erfahrung: Bei einem unverschuldeten Unfall den Schaden an die Fachwerkstatt abtreten. Diese setzt sich mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung und bespricht alles mit dieser. Ich habe damals meinen BMW beim Händler abgegeben und ihn nach drei Tagen wiedergeholt. In der Zwischenzeit hatte ich einen Leihwagen. Ein Gutachter hat den Schaden festgestellt, der Händler repariert und ich selbst nie mit der Versicherung Kontakt gehabt. Alles ohne Problem gelaufen.

  • Mit der Wertminderung siehe meinen Beitrag


    Kommt auf die Versicherung an.
    Mein Schaden war 1900 €, Wertminderung laut Gutachter 200 € bekommen hab ich nichts, nur Anwalts, Gerichtskosten und Gutachterkosten in Höhe von 4500 € und ein Urteil, wo festgeschrieben war, dass ich den Unfall bei einem Verkauf angeben muss.

    Die Frage ist wieso? Die Hintergrundgeschichte wäre hier interessant.
    Wir hatten an unserem Golf auch mal einen Unfall an der Seite, Werkstatt waren 2.300€ und 470€ gabs als Wertminderung. Kein Gerichtsurteil usw., Schuldfrage war ja nicht zu beurteilen.

  • Wieso sollte ein Fahrzeug, an dem neue Originalteile von einer Fachwerkstatt montiert werden und kein struktureller Schaden entstanden ist (wie bei dem o.g. Parkplatzrempler), eine Wertminderung erhalten? Es wird doch der vorherige Zustand wiederhergestellt! Da der Schaden somit vollständig behoben ist, ist das Fahrzeug auch kein Unfallfahrzeug, was bei einem verkauf des Fahrzeuges anzugeben wäre.


    Aus eigener Erfahrung: Bei einem unverschuldeten Unfall den Schaden an die Fachwerkstatt abtreten. Diese setzt sich mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung und bespricht alles mit dieser. Ich habe damals meinen BMW beim Händler abgegeben und ihn nach drei Tagen wiedergeholt. In der Zwischenzeit hatte ich einen Leihwagen. Ein Gutachter hat den Schaden festgestellt, der Händler repariert und ich selbst nie mit der Versicherung Kontakt gehabt. Alles ohne Problem gelaufen.

    Nach Information des Händlers ist es kein Bagatellschaden mehr. Da hier ein Austausch von Teilen nötig ist, ist dies bei Verkauf zwingend anzugeben.

  • Warum ist doch sehr einfach!


    Wenn du dein Auto verkaufen möchtes, dann kommt meist die erste Frage, ist der Wagen unfallfrei.


    Dann sind die ersten schon weg, egal was du den Intressenten auch erzählst und auch belegSt durch ein Gutachten.


    Der Rest der übrig bleibt, versucht dann meist den Preis zu drücken, ja der hatte ja einen Unfall usw.


    Sollte jemand an dem Fahrzeug interesse haben und es stehen genau 2 gleiche Fahrzeuge zur Auswahl, einer mit Vorschaden und einer ohne.
    Welches Auto wird gekauft?


    Als Ausgleich für diese Faktoren ist die Wertminderung gedacht.


    Wie bereits geschrieben, hat das Gericht im Urteil genau darauf hingewiesen, dass der Vorschaden, beim Verkauf angegeben werden müsse.

  • Mein gut gemeinter Rat (an alle):


    Nehmt euch immer (!), wenn ihr Geschädigter seid, einen Anwalt. Die Versicherungskonzerne gehen dazu über, bei nahezu allen gemeldeten Schäden Abzüge anzusetzen (Argumentation: Die eigene Versicherungs-Vertrags-Butze aus dem Hinterhof am Bahnhof macht es deutlich billiger, als die Hersteller-Vertragswerkstatt), überweist euch die errechnete Schadenssumme ihrer Hinterhof-Werkstatt und lässt es darauf ankommen, dass ihr sie für den Rest verklagt. Problem: Der Anwalt hat dann keine Lust mehr, weil sich sein Honorar dann nur noch an der Differenz dieser beiden Summen misst.


    Eure Rechte sind also, wenn ihr Geschädigter seid (im Groben):


    -Ein Anwalt, der euch vertritt
    -Eine Reparatur bei eurer (!) Werkstatt nach Wahl
    -ein Gutachter (bitte selber wählen, wenn die Schadenssumme nicht unerheblich ist - Stichwort Schadensminderungspflicht)
    -das Recht, nach Gutachten/KVA abzurechnen (d.h. die Kohle einzustreichen), dann aber ohne die ausgew. Umsatzsteuer im Gutachten/KVA und u.U. mit Abzug, wenn kein Beweis einer (Selbst-)Reparatur erbracht wird.


    Ich empfehle auch immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (kostet wenig, hilft viel)

  • @Wwbandit


    Versteh ich nicht. Lt. deiner Aussage warst du der Geschädigte und hast schlussendlich 4.500 EUR zahlen müssen. Wie geht das?
    Anwalt, Gutachter und den Schaden zahlt die Versicherung des Verursachers, wie aus 1.900 EUR Schaden und 200 EUR Wertminderung zu deinen Gunsten plötzlich
    4.500 EUR zu Lasten von dir werden, geht nicht in meinen Kopf.

  • Die Frage ist wieso? Die Hintergrundgeschichte wäre hier interessant.Wir hatten an unserem Golf auch mal einen Unfall an der Seite, Werkstatt waren 2.300€ und 470€ gabs als Wertminderung. Kein Gerichtsurteil usw., Schuldfrage war ja nicht zu beurteilen.

    Um es kurz zu machen.
    4500 € hat es gekostet, weil das Gericht meine Klage auf 200 € Wetminderung abgewiesen hat, mit der Begründung, der 2. Gutachter meinte, die Wertminderung würde 80 € betragen, die zu vernachlässigen seien, da dies bei Rücknahme von Leasing Fahrzeugen nicht ins Gewicht fallen würde.
    Häää, ich habe kein Leasing Fahrzeug!
    Klage abgewiesen, Kosten trägt der Kläger, Rechtsmittel nicht zulässig.

  • Dass ein solcher Parkrempler wirklich als "Unfallschaden" eingestuft wird, fällt wirklich schwer zu glauben. :|
    Bei einem solchen Fall wie diesem, bei dem der Schädiger sich (vorbildlich) proaktiv meldet, sehe ich bei diesen wirklich enormen Preisen die Gefahr, dass diese Leute sich nicht nochmal erneut freiwillig melden (je nachdem, wie hoch durch SB-Änderung seine finanzielle Beteiligung aussieht). ||

  • Hallo,
    mein ATK hat nach 4 Monaten auch einen Parkrempler abbekommen. ;( Der Unfallgegner kam aus einer Parklücke rückwärts ohne Licht, ich hatte keine Chance. Der Schaden wurde in der Werkstatt meines Vertrauens auf 1400€ geschätzt. Die generische Versicherung hat alles genehmigt und bezahlt. Abgerechnet wurde über die Werkstatt. Die gesamte Plaste in Wagenfarbe und schwarz wurde vorn komplett gewechselt. Auch der Austauschwagen für 3 Tage wurde bezahlt. Wichtig war mir auch die Überprüfung und eventuelle Justierung der Assistenzsysteme nach dieser Reparatur. Das soll nach meiner Recherche auch 100-200 € kosten und kann nur eine Vertragswerkstatt von Seat oder VW.
    Eine Wertminderung gab es leider nicht. Die Versicherung argumentierte, "Es ist wieder alles im Orginalzustand". Einen Rechtssteit wollte ich nicht. Ich hatte nun schon genug Nerven gelassen. X(
    Optisch ist wieder alles ok (Spaltmaße, Lackierung usw.). Das wurde auch von einen Fachmann im Bekanntenkreis bestätigt. ^^8o


    Ich bin nun zufrieden und hoffe nun auf eine immer knitterfreie Fahrt. 8o
    MfG Michael



    Ateca XCELLENCE Cappuccino, alcantara s/w, 1.4 7-Gang-DSG, LMR "Exclusive" 19", Panorama, Heckklappe el., Kessy, Narvi+, MAPCARE, Full Link, Winter-Paket, ACC, FaPaket III, Top View +Rück Kamera, optische Einparkhilfe, bestellt 9/16 :( , abgeholt 6/17 :thumbsup:

  • (.........)Eine Wertminderung gab es leider nicht. Die Versicherung argumentierte, "Es ist wieder alles im Orginalzustand". Einen Rechtssteit wollte ich nicht.

    Hallo Cappuccino, zunächst echt bitter, obgleich es immer schlimmer hätte kommen können. Allerdings hätte ich an deiner Stelle auf die Wertminderung auch unter Hinzuziehung eines Anwalts bestanden. Da Originalteile ausgetauscht werden mussten - soweit ich das verstanden habe - gilt dein Fahrzeug als Unfallfahrwagen und wird Dir bei einem etwaigen Verkauf mit Wertminderung ausgelegt werden.

  • Guten Morgen,


    mein Parkschaden wurde mittlerweile auch repariert.
    Da sich die gegnerische Versicherung entgegen der Aussage am Telefon plötzlich nicht mehr mit einem KVA zufrieden geben wollte und selbst einen Gutachter schicken wollte, kam ein Gutachter meiner Wahl.


    Was soll ich sagen? Beste Entscheidung überhaupt. Kosten lt. KVA Brutto 1.440€, Kosten lt. Gutachten 1.390€ plus 300€ Wertminderung und 50€ tägliche Nutzungsausfallentschädigungen. Zeitgleich wurde eine Anwältin für Verkehrsrecht hinzugezogen die sich um den Papierkram kümmert. Versicherung hat den vollen von der Anwältin geforderten Betrag bezahlt.


    So wurden aus 1.500€ weit über 2000€ aber mir soll’s egal sein, 300€ zum shoppen/essen :)

  • Dass ein solcher Parkrempler wirklich als "Unfallschaden" eingestuft wird, fällt wirklich schwer zu glauben. :|
    Bei einem solchen Fall wie diesem, bei dem der Schädiger sich (vorbildlich) proaktiv meldet, sehe ich bei diesen wirklich enormen Preisen die Gefahr, dass diese Leute sich nicht nochmal erneut freiwillig melden (je nachdem, wie hoch durch SB-Änderung seine finanzielle Beteiligung aussieht). ||

    Sehe ich genauso.


    Generell ist der ganze Kram einfach zu teuer und die Verlockung wohl für viele so groß sich nicht zu melden, weil dann im Kopf gleich wieder herumspukt „Super, jetzt werde ich für 1 Mrd Euro hochgestuft“. Da riskieren viele einfach die Biege zu machen. Einen Schaden sollte man „frei“ haben in z.B.: 3 Jahren (ok, habe jetzt nicht wirklich nachgedacht ob das Sinn macht).


    Bei meinen Kratzern hat sich auch nie jemand gemeldet

  • Tja MarcAteca, so ist es wohl bei vielen Fahrern. Ich fahre schon so lange unfallfrei, dass ich die niedrigste Klasse besitze. Aber was kümmerts die Versicherung. Beiträge jedes Jahr neu und billiger wird es auch nicht.
    Hab ich die falsche Versicherung?

    1,4 TSI/DSG/4WD, Style, Energy Blau, AHK, Navi, Fahrassi Paket V, Reserverad, GJR, Diebstahl- Warnanlage, Rückfahrcam, Licht- und Sicht, getönte Scheiben hinten, 3 Jahre bis 100.000km,
    Bestellt am 26.10.2017, voraussichtlicher LT 05/2018= KW22, seit KW 14 im Trichter- nicht mehr änderbar, SGW1= KW15 für die Produktion, warten, X(
    gebaut in KW 16 ^^ , Abholung Autostadt KW 22 ;daumen;

  • Tja MarcAteca, so ist es wohl bei vielen Fahrern. Ich fahre schon so lange unfallfrei, dass ich die niedrigste Klasse besitze. Aber was kümmerts die Versicherung. Beiträge jedes Jahr neu und billiger wird es auch nicht.
    Hab ich die falsche Versicherung?

    Das schlimme passiert erst dann wenn du einen Unfall baust! Mir wurde fälschlicherweise ein Unfall zugeschoben von SF8 auf SF2. Zum Glück wurde das wieder zurückgenommen-.- Bei so einem Parkrempler mit Fahrerflucht kann es richtig teuer werden wenn man das über Kasko machen will.

  • Eine *vernünftige* Versicherung bietet mindestens einen "Freischaden" im Jahr gegen kleines Geld an!
    Bei der Zürich habe ich zb. 20€ im Jahr bezahlt und hatte eben einen Schaden frei...
    Jetzt nehme ich die ERGO, da habe ich unbegrenzte Freischäden bei Vollkasko - wie es später bei nur Haftpflicht aussieht, wird sich dann zeigen.

    Ja, das bieten die an und ist auch eine gute Lösung! Nur darfst du dann, wenn du einen Schaden hattest, die Versicherung nicht mehr wechseln! Dann rechnet die Neue Versicherung wieder nett rauf!

    1.4 TSI, 2WD,6Gang Hand, Xcellence, Mato braun, Winterpaket, Pano,Navi, PWII, Beheizbare Frontscheibe, Soundsystem,Alkantara braun Best: 03.08.16. Auslieferung 15.11.16

  • Man, Michael, Du bist wie mein Anwalt: Der erzählt mir auch immer Dinge, die ich nicht hören will. :D
    Leider hast Du, wie er auch, recht.