Parkrempler und sonstige unbeabsichtigte Beschädigungen (durch Dritte)

  • Hallo,


    nach fast genau 10 Monaten gabs es jetzt erste Blessuren ;( .


    Jemand ist mir beim einparken an die Stoßstange gefahren. (Bilder siehe unten)
    Immerhin hat sich dieser jemand bei mir gemeldet.


    Ich war heute schon beim Freundlichen, dieser hat den Schaden aufgenommen und erstellt hierzu einen Kostenvoranschlag.
    Der Versucher pocht jedoch auf die "billige" Variante des Smart-Repair.
    Ich sage gleich dazu, bei einem 10 Monate alten Auto halte nichts davon, zumal ich mir nicht vorstellen kann wie man die Spuren aus dem Kunststoff rückstandsfrei entfernen kann.


    Wie steht ihr dazu?

  • Der Geschädigte hat einen Rechtsanspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sofern dieses nicht unverhältnismäßig ist. Im vorliegenden Fall erscheint mir Smart-Repair nicht angemessen. Im Zweifel kann man ja einen Gutachter beauftragen, der dann wiederum weitere Kosten verursacht.

    Viele Grüße von ratk18


  • Der Verursacher will es wohl nicht seiner Versicherung melden und den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, deshalb Smartrepair. Wird bei Kunststoff nur nicht möglich sein. ;)
    Hat der Reifen nicht auch ein paar Kratzer ? Hatte fast das gleiche Schadensbild (RAV4), neue rechte Ecke und Kotflügelverbreiterung, neuer Reifen und Alufelge, Achsvermessung, alles
    was der Gutachter für notwendig hilt.

    1.4TSI Xcellence, Rodium Grau Metallic, schwarz Alcantara, Businesspakete Assistance und Infotain , Beats, DAB+, Full Link, variabl. Gepäckraumboden, Winter Paket, PLA, TWA + Ausparkassistent, Notrad. Bestellt 03.01.2018.:thumbsup:Am 29.08.18 in Wolfsburg abgeholt.:thumbsup:

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  • Ganz ehrlich, der Verursacher kann sagen was er will. Ich würden den Schaden dort reparieren lassen wo ich will (also bei der Vertragswerkstatt). Sollte sich der Verursacher zieren, das bezahlen zu wollen und/oder es nicht über seine Versicherung abwickeln wollen, sein Problem!


    Da würde ich mir auch den Weg zum Sachverständigen sparen. Ich würde mir nicht vorschreiben lassen wo ich einen Schaden zu reparieren habe, den wer anderer verursacht hat. Wenn er sich weigert, Anzeige wegen Fahrerflucht und die Sache ist erledigt.

  • Hatte 2 mal das Glück bei Neuwagen!


    Gutachter, Anwalt, fertig.


    Denn wer sich so anstellt, dem würde ich nicht trauen.


    Das einzige was es wahrscheinlich nicht gibt ist Wetminderuung.
    Habe da einen Rechtsstreit mit der Versicherung geführt.
    Es wurde eine komplette lackierte Stoßstange getauscht, ungefähr dein Schadensbild.


    Auto 3 Monate alt, Schaden 1800 €, Wet Minderung sollten 200 € sein.
    Nach 1 Jahr und 4500 € Kosten, kam das Urteil.
    Laut 2.. Gutachter wären 80 € angemessen, die laut Gericht zu vernachlässigen sind, aber der Unfall müsse bei einem Verkauf angegeben weder.
    Fazit: keinen Cent gesehen, 4500 € Kosten produziert und einen, laut Gericht Unfallwagen besessen

  • Oh, ohne Gutachter ist aber sehr gewagt.


    Das kann ganz schnell nach hinten los gehen und man auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben.


    Rechtsanspruch, so weit es mir von meinem Anwalt vermittelt wurde, hat man auf Gutachter, Rechtsanwalt und Vertragswerkstatt, es sei denn es handelt sich um einen Bagatellschaden.

  • Danke für die Antworten.


    Werde das morgen mal mit dem Verursacher besprechen, sitzt ja nur 2 Zimmer weiter.


    Kostenvoranschlag vom Freundlichen ist unverbindlich, nur zum Überblick. Beauftragt wurde noch nichts. Sollte es über die Versicherung des Verursachers laufen soll diese entscheiden ob Sie einen Gutachter möchte oder nicht. Repariert wird beim Freundlichen das steht fest. Ich melde mich dann wieder.

  • Den Gutachter kannst dir du aussuchen. Dem Gutachter der gegnerischen Versicherung brauchst du nicht nehmen.
    Der macht alles damit es für seine Versicherung billig wird.
    Ruf bei deiner Versicherung an.


    BESSER - Geh zum Anwalt.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Ein Eigeninteresse, dies preiswert zu halten, ist die verbleibende Unfallfreiheit bei Bagatellschäden. Wenn der Schaden grösser als mE 1000€ ist, wäre er bei einem späteren Verkauf anzugeben.

  • Nein, den der gegnerischen Versicherung würde ich auch nicht nehmen. Ich hab bloß in Erinnerung, dass bei Schäden unter der Bagatellgrenze die Versicherungen Stress machen wegen Unverhältnismäßigkeit eines Gutachters. Bevor ich diesen dann selbst zahlen muss, warte ich lieber die Reaktion der gegnerischen Versicherung ab.

  • Leute,


    laßt mal die Kirche im Dorf. Ein Gutachter wegen einer solchen Bagatelle? Macht Euch mal bewußt, daß so etwas nur die Versicherungspreise sinnlos nach oben treibt. Und wie schon erwähnt, kann dies sogar unverhältnismäßig sein. Als Geschädigter hat man eine Schadenminderungspflicht, keine Schadenmaximierungsrecht.
    Wenn der Gegenüber herumzickt, kann man bei einer Auskunftsstelle der Versicherer die jew. Versicherung erfahren.
    Eine ordentliche Werkstatt bietet dann die Abrechnung direkt bei der Versicherung an. Habe das in der Vergangenheit ein paar problemlos mal durch.
    Alternativ kann man mit einem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt bei der Versicherung selbst vorstellig werden. Erst wenn die zicken, ist u. U. der Anwalt gefragt.

  • Na da hast Du entweder mega Glück gehabt, oder noch nicht viele Unfälle.
    Hatte von 10 Unfällen, selbst mit Anwalt und Gutachter bei 7 Stress mit der Versicherung.
    Hatte auch erst die Meinung, Kosten niedrig halten, aber nach 2 mal Lergeld gezahlt, gibt es bei nur noch mit Anwalt und Gutachter.
    Aber jeder wie er möchte, dass ist nur meine Erfahrung.

  • So, lt. Kostenvoranschlag sind es ca. 1200€-1400€. Da die Bagatellgrenze überschritten ist, wird ein Gutachter meiner Wahl hinzugezogen da mein ATK jetzt als „Unfaller“ gilt ( ;( ) ist auch die Wertminderung festzustellen.


    Schöne Sache...

  • Mit der Wertminderung siehe meinen Beitrag

    Kommt auf die Versicherung an.
    Mein Schaden war 1900 €, Wertminderung laut Gutachter 200 € bekommen hab ich nichts, nur Anwalts, Gerichtskosten und Gutachterkosten in Höhe von 4500 € und ein Urteil, wo festgeschrieben war, dass ich den Unfall bei einem Verkauf angeben muss.

  • Hm, wenn ich das so lese, herrschen bei Euch in DE ziemliche "Zustände" ...
    Ich bin bis jetzt noch immer in die Fachwerkstätte gefahren und habe den Schaden reparieren lassen. Die Werkstätte hat sich alles mit der Versicherung ausgemacht - ich hatte da überhaupt noch nie Stress!
    Ob die dann den Schaden per SmartRepair oder durch Tausch der gesamten Stoßstange etc. repariert habe, war mir sowas von egal - solange es die Versicherung bezahlt!
    Sobald ich selbst dafür aufkommen muss, werde ich im eigenen Interesse natürlich die günstigste Methode wählen.
    Etwas stinkig wurde ich aber als bei meiner letzten Vollkaso der Selbstbehalt in jedem Fall von mir zu tragen gewesen wäre! SpartRepair hätte 300€ ausgemacht, ein Tausch inkl kompletter Lackierung 1000€ ... da mein Selbstbehalt in jedem Fall 250€ ausgemacht und die Versicherung auf Stur geschaltet hat, habe ich ganz einfach die teure Variante gewählt - wenn die es so wollen ...