DashCam

  • Fahre seit etwa 4 (?) Jahren mit einer MiVue 538 DeLuxe von Mio (damals 198 €). Sie zeichnet in FullHD auf, speichert den GPS-Track und hat einen Blitzerwarner. Nutze sie nur als Dashcam, obwohl sie natürlich auch einen Parkmodus hat. Aber der hätte mir bei dem A...loch, das mir bereits nach einer Woche links den Handgriff vorn abgeschrammt und die Fondtür unten an der Sicke eingedrückt hat, auch nichts genutzt. Die Kamera wäre sicher angesprungen (G-Sensor), hätte aber kaum Verwertbares gefilmt.


    Die Daten hebe ich i. d. R. 3 Monate auf (Bußgeldfrist).


    Habe damit vor Gericht schon Bußgeld wegen zu schnellem Fahren abwehren können, wo 60 km/h behauptet, aber 80 km/h angezeigt waren. Anfangs zierte sich das Gericht zwar mit der Zulassung der Cam. Aber nach ein bischen Drohen mit Anzeige wegen Rechtsbeugung (sicherlich juristischer Blödsinn) und dem Hinweis, daß der Gegener ja der Staat und kein anderer Autofahrer sei und so die Standardausrede des Persönlichkeitsschutzes nicht zöge, klappte es doch. Am Ende mußte ich nicht zahlen und bekam auch keinen Punkt, obwohl ich schneller als 80 km/h war. Der Bescheid wurde als schwer rechtsfehlerhaft grundsätzlich abgewiesen. Die Behörde verzichtete auf Revision.

  • Ich spiele auch mit dem Gedanken mir zwei Dashcams zu organisieren, aber nur für die Parkplatzsituation (seitlich), zum Beispiel beim Einkauf etc.


    Ich hatte mir überlegt die Kameras genau auf Seitenspiegelposition im Innenraum zu befestigen und die sollen dann aus dem Fahrer bzw Beifahrerfenster filmen. (Ich hoffe das kann man sich vorstellen) Damit möchte ich besonders gegen Schlüssel bzw Türaktionen geschützt sein. Meiner Meinung nach sollte man dadurch zumindest beim wegfahren der Übeltäter die Nummernschilder sehen bzw. evtl sogar deren Gesichter .


    Wollte die über eine Powerbank versorgen. (Nachts aufladen) Denn nachts steht das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Tiefgarage mit festen Stellplätzen da sollte nichts passieren oder man weiß direkt woher es kommt.

  • Und was soll das bspw. bei "Türaktionen" bringen? Du bräuchtest mindestens das Nummernschild, was du mit seitlichen Kameras nicht hast. Und ob Du Kratztäter wirklich im Nachhinein ermitteln (lassen) kannst, ist nicht sicher. Die kratzen dann womöglich erst recht dort, wo sie die Kameras nicht erfassen.
    Also viel Aufwand mit zweifelhaftem Nutzen. Ich weiß nicht...

  • Und was soll das bspw. bei "Türaktionen" bringen? Du bräuchtest mindestens das Nummernschild, was du mit seitlichen Kameras nicht hast. Und ob Du Kratztäter wirklich im Nachhinein ermitteln (lassen) kannst, ist nicht sicher. Die kratzen dann womöglich erst recht dort, wo sie die Kameras nicht erfassen.
    Also viel Aufwand mit zweifelhaftem Nutzen. Ich weiß nicht...

    Wieso sollte ich mit seitlichen Kameras (~120-130° HD) das Nummernschild nicht erkennen? Vielleicht habe ich es nicht genau genug beschrieben wie ich die Kameras platzieren würde, deshalb habe ich mal zwei Bilder beigelegt. Ich finde mit der 2 bzw. 3 Kamera Konfiguration könnte man ein brauchbares Field of View erzeugen, so dass bei Fahrzeugen die seitlich neben mir einparken die Nummernschilder aufgezeichnet werden sollten, rein vom Blickwinkel her. Der potentielle Übeltäter muss ja schließlich vorher neben mir einparken bzw. wieder ausparken und dadurch wird sein Nummernschild sichtbar, denke ich.

  • Okay, das mag klappen.
    Aber was dann? Gehst Du davon aus, die Polizei ermittelt das gegnerischen Fahrzeug, um es kriminaltechnisch auf Lackspuren Deines Autos zu untersuchen oder veröffentlicht Bilder vom Kratztäter? Oder glaubst Du, das Video tatsächlich vor Gericht verwenden zu können? Bei Bagatellschäden dürfte die Hemmschwelle der Richter noch höher liegen als bei schwereren Unfällen oder Straftaten wie Nötigung. Auch kannst Du kaum argumentieren, die Kamera anlaßbezogen eingeschaltet zu haben. Das war in den bisher erfolgreichen Fällen (wenn es gegen andere Personen ging und nicht wie bei mir gegen die Polizei) meist der Grund/Trick, die Gerichte zur Zulassung der Bilder zu bewegen.
    Ich glaube, das Problem des einfach Abhauens bekommen wir nicht in den Griff. Dazu gibt es zuviel A...l...r in diesem Land.

  • Im Endeffekt wirst du eher das Problem haben, dass du vielleicht den Sachschaden "erstattet" bekommen würdest. Du aber korrekterweise mehr zahlen darfst für unerlaubtes Filmen an Strassen etc.


    Ansonsten hat es Eberhard schon alles geschrieben. Auch die Polizei darf nicht einfach so Filmen und muss bei einer Verkehrskontrolle stets darauf hinweisen, dass gerade die Kamera läuft.

  • Ich muß meinen beiden Vorrednern leider Recht geben,
    wenn man mit solch einer Aufnahme zur Polizei geht, die Strafe für das unerlaubte Filme wird höher sein als es der Lackschaden wert ist.
    Da gab es ja auch schon unschöne Beispiele.

    Nette Grüße

  • Nun angenommen ich gehe nicht mit den Aufnahmen zur Polizei (bzw. ich habe im Bekannten und Freundeskreis fünf Polizeibeamte), sondern mit der Aussage ich habe den Täter wegfahren sehen und dementsprechend das Kennzeichen erkannt, dann bin ich doch abgesichert? Man kann ja mit Lackfarbe passt zum Auto usw argumentieren.


    Ich glaube beim nächsten gemeinsamen Abendessen am Wochenende werde ich das mal mit einem der Beamten bequatschen und seine Meinung einholen.

  • Das ist dann unschädlich, aber wenig beweiskräftig. Anstelle der Kamera ist dann ein Zeuge aus Fleisch und Blut sehr hilfreich.

  • Nun angenommen ich gehe nicht mit den Aufnahmen zur Polizei (bzw. ich habe im Bekannten und Freundeskreis fünf Polizeibeamte), sondern mit der Aussage ich habe den Täter wegfahren sehen und dementsprechend das Kennzeichen erkannt, dann bin ich doch abgesichert? Man kann ja mit Lackfarbe passt zum Auto usw argumentieren.


    Ich glaube beim nächsten gemeinsamen Abendessen am Wochenende werde ich das mal mit einem der Beamten bequatschen und seine Meinung einholen.

    Hallo,


    ich hatte mal bei mir in der Garage das Problem dass mir meine Nachbarin pausenlos ihre Türen auf meine Beifahrerseite gehaut hat. Endeffekt nach vielen Diskussionen und dem Vorschlag dass ich auch gerne eine Anzeige wegen Fahrerflucht machen kann, wurde von Ihrer Versicherung doch ein Sachverständiger geschickt (da man mich zuerst auf meinem Schaden sitzen lassen wollte). Der Sachverhalt war eindeutig somit wurde der Schaden von Ihrer Versicherung bezahlt (die komplette Beifahrerseite vom meinem Ibiza musste lackiert werden).


    Die Nachbarin meinte zum Sachverständigen, dass Sie es nicht war (hätte aber ein Blinder gesehen) und er Lackproben nehmen und eine Lackanalyse machen soll. Antwort vom Sachverständigen: Wenn die Schäden nicht sehr Tief sind, kann man keine Lackanalyse machen da der Klarlack nicht identifizierbar ist. Und selbst wenn es Sinn machen würde, sie dann die Kosten tragen müsste, wenn dann erst recht bewiesen ist, dass sie die Schäden verursacht hat.


    Angeblich kostet so ein Analyse über 1000€. Inwiefern das korrekt ist, kann ich nicht sagen, dies war die Aussage vom Sachverständigen.


    Lange Rede kurzer Sinn, auch mit dem Lack ist das so eine Sache..... Würde mich nicht drauf verlassen.


    Grüße, Flo

  • Ja, seit dem Ende des 3. Reiches haben wir in Deutschland überwiegend ein Täterrecht.

    Diese Aussage halte ich für absolut daneben und falsch. Sowohl in Zeitpunkt als auch in der Aussage an sich.


    Auch das von Janis genannte Urteil (was mir übrigens nicht gefällt) ist kein "Täterrecht".


    Da sollen nicht Täter geschützt werden, sondern laut Begründung alle. Aus dem o.g. Artikel zitiert:


    "Das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiege hier das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer möglichen Straftat. Dem Gericht ging es um etwas Grundsätzliches: Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum könne nicht hingenommen werden. Daher sei solches Material auch nicht bei Behörden als Beweismittel zu verwenden."


    Da geht es nicht darum, dass speziell Täter geschützt werden sollen. Bitte genau lesen statt verallgemeinernde polarisierende Begriffe zu verwenden. ;).

  • Völlig richtig, den Datenschutz wichtiger zu nehmen, als der tatsächliche Nutzen aus dieser Überwachung. Überlegt euch doch mal, was die Konsequenz wäre, es gebe den Datenschutz nicht. Euer Nachbar würde Kameras an seinem Haus installieren, die leider auch auf dein Haus gerichtet sind. Damit kann er jede deiner Bewegungen dokumentieren und speichern. In etwa um dir zu zeigen, daß die Blätter deines Baumes auch zu ihm herüber fallen und du dann gefälligst seinen Hof auch zu kehren hast. Oder dein Arbeitgeber filmt dich dann ständig an deinem Arbeitsplatz um dir dann zu dokumentieren, daß du dauernd 5 min länger pause machst. Dir deine Versicherung eine Blackbox mit Kamera einbaut um deine Fahrgewohnheiten zu dokumentieren. Du dann eine Erhöhung deiner Beiträge bekommst, mit dem Kommentar " bei ihrer Fahrweise in der dokumentieren Aufzeichnung, kommen wir um eine Erhöhung leider nicht herum und... Und... Und


    Da bin ich doch froh, daß der Datenschutz bei uns noch seine Gültigkeit hat


    Dies ist meine persönliche Meinung und wird natürlich mit übertriebenen Beispielen symbolisiert.


    ;:happy;:


    Gruß
    Thomas

  • Diese Aussage halte ich für absolut daneben und falsch. Sowohl in Zeitpunkt als auch in der Aussage an sich.

    Der Bewertung des cracker09 Kommentars durch Justin kann ich mir nur uneingeschränkt anschließen. Ist da etwa ein Ewiggestriger in unserem Forum unterwegs? Twitter & Co. sperren inzwischen Nutzer für solche und ähnliche Inhalte.

    XCELLENCE - 1.4 EcoTSI, 150 PS, manuell, Magic Black, Leder braun, FS elektrisch, Perf. II, Businesspaket ASSISTANCE, Heckkl. elektr./virt. Pedal, "Kessy", Alarmanlage, Schiebedach, Navi+, Full Link & SSS, DAB+, ACC, PLA, Top View, Garantieverl. 3 Jahre (100.000 km)


    bestellt KW 8 2017, geliefert KW 2/18 ;:happy;:

  • Nicht nur Twitter und Co, auch in diesem Forum ist das weder erlaubt noch erwünscht.


    Gruß
    Thomas

  • Nicht nur Twitter und Co, auch in diesem Forum ist das weder erlaubt noch erwünscht.

    Gut so ;daumen;

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    bestellt KW 8 2017, geliefert KW 2/18 ;:happy;:

  • Wieder zum Thema DashCam.


    Also ich würde auch nicht gerne ungewollt gefilmt werden.


    Allerdings wäre es bestimmt technisch machbar, sein Auto überwachen zu lassen, dass man weiss, ohne dass man fremde Leute filmt, wer was kaputt gemacht hat und dann einfach abgehauen ist (ist uns schon vielfach passiert).
    Da krieg ich jedes mal soooooooo nen dicken Hals.
    Theoretisch könnte man die Topview oder auch spezielle Cams dazu benützen, die nur filmen, wenn sich jemand näher als einen Meter dem ATK nähert. Und nur auf der Seite wo dies geschieht um nicht andere Leute zu filmen.


    Vor unserem Haus hat letzten Frühjahr ein junges Mädel das 24 Stunden alte Auto von meiner Tochter angefahren.
    Ich habs gehört und bin vorgestürmt. Die wäre abgehauen!

  • Hier ist die Stellungnahme des Anwaltes der Beklagten in seinem Blog:
    https://sie-hoeren-von-meinem-…er-sicht-als-verteidiger/


    Amtsgerichts München (1112 Owi 300 Js 121012/17 vom 09.08.2017):
    https://www.justiz.bayern.de/g…enchen/presse/2017/76.php


    Erläuterungen zum Urteil:
    https://dejure.org/dienste/ver…%20300%20Js%20121012%2F17