Gekauft ist gekauft! Oder kann man vom Kaufvertrag schadensfrei zurücktreten?

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe hier schon mal gelesen das Mitglieder vom Kaufvertrag zurück getreten sind und sich einen anderen PKW gekauft haben bzw. sich einen direkt verfügbaren ATK gekauft haben.


    Ist das nicht so, das wenn der Kaufvertrag unterschrieben und bestätigt ist, dieser rechtsgültig und verbindlich für beide Seiten ist?


    Weis jemand wann oder aus welchen Gründen man zurück treten kann?

  • Aber wenn du vielleicht einen Ateca vom Händlerhof kaufst, bin mir sicher das er dann mit sich reden lässt.

    Nette Grüße

  • Wenn Du schlau bist und sich der Händler darauf einlässt, lege das Alles (Verzug, Rücktritt, Leihwagen etc.) im Kaufvertrag fest!

    Das hat nichts mit schlau zutun. Darauf lässt sich hier kein Händler mehr ein, besonders nicht beim Ateca und Arona. Wie bereits erwähnt heißt unverbindlich nicht willkürlich.

  • also bei mir würde einfach per Brief mitgeteilt Mai 2019 statt April 2019...ohn2019...ohne Einwilligung von mir...

    Ich habe nur die Befürchtung das es dann Juni und dann Juli wird....

  • Also wenn ich einen Vertrag mit Termin April hätte dann würde ich den Händler ab Mitte Juni in Verzug setzten. Ich würde ihn noch 14 Tage als Frist setzen.

    Auf seine Resktion warten und daraufhin weiter entscheiden.

    Nette Grüße

  • also bei mir würde einfach per Brief mitgeteilt Mai 2019 statt April 2019...ohn2019...ohne Einwilligung von mir...

    Ich habe nur die Befürchtung das es dann Juni und dann Juli wird....

    Dann ist die Bestellung eigentlich nicht Gültig, weil du ja den anderen Termin unterschrieben hast und das Autohaus daran gebunden ist! Du kannst ja auch nicht einfach die Farbe ändern ohne das der Kunde das will...

  • Bei uns steht 30.06.2018 im Kaufvertrag. Das Autohaus muss dann zweimal schriftlich von dir als Kunde abgemahnt werden mit Fristen von 2-4 Wochen (ich bin kein Jurist). Du kannst entsprechend 4 oder 8 Wochen später, also in meinem Beispiel Ende August, vom Kaufvertrag zurück treten.

    Ateca 2.0 TSI 4WD Aut Xcellence Rodiumgrau Alcantara 18'' Pano Navi+ Beats ParkAssi TopView FahrAssi V elektr. Heck Winterpaket
    Bestellt April 2017 / Umbestellt von TDI auf TSI Januar 2018 / Auslieferung im Juni 2018 erfolgt

  • Michi

    Hat den Titel des Themas von „Gekauft ist gekauft - oder kann man vom Kaufvertrag schadensfrei zurück treten“ zu „Gekauft ist gekauft! Oder kann man vom Kaufvertrag schadensfrei zurücktreten?“ geändert.
  • Dann ist die Bestellung eigentlich nicht Gültig, weil du ja den anderen Termin unterschrieben hast und das Autohaus daran gebunden ist! Du kannst ja auch nicht einfach die Farbe ändern ohne das der Kunde das will...

    Also bei mir ist das auch so. Ich hatte bei der Bestellung also nicht Kaufvertrag sondern Kaufantrag der erst mit dem Bestellannahme zum Kaufvertrag wird, einen Liefertermin vom 16. Mai 2019. In der Bestellannahme steht dann einfach Juni 2019.


    Ich habe mich da schon "etwas" schlau gemacht.

    Erst kommt die Bestellung, die ich unterschreibe mit allem was ich möchte und den ganzen Unterschriften unter den Verträgen und den Infos die man mit seiner Unterschrift bestätigen muss gelesen zu haben u.s.w.


    Dann prüft der Verkäufer die Bestellung und durch die Auftragsannahme die dieser einem per Einschreiben zusenden muss bzw. später nachweisen muss das der Käufer diese erhalten hat, kommt der Kaufvertrag erst zustande.


    Wenn nun im Kaufvertrag Juni 2019 steht und in der Bestellung 16. Mai 2019, dann könnte ich zu der Annahme kommen, das der Antrag nicht gleich der Annahme ist und somit kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    Am 20.03.2019 umbestelkt beim gleichen Händler zum HONDA CRV Hybrid Executive 4WD White Pearl LT 12/2019

  • Stillschweigen heißt aber in diesem Fall, dass du die Änderungen in der AB akzeptierst. Wenn du das nicht willst, musst du ebenfalls schriftlich und nachweisbar widersprechen.

  • ATF-System

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