Garantieverlängerung übertragen - Formalitäten?

  • Hallo zusammen,

    mein Ateca wurde von meinem Onkel gekauft (mit SB-Rabatt) und er muss jetzt deshalb 90 Tage von ihm gehalten werden.

    Danach soll er auf mich umgeschrieben werden. Damit soll auch die Garantieverlängerung auf mich übergehen.

    Frage: Wisst ihr, was ich formal tun muss, damit auch die Garantieverlängerung auf mich übergeht? Muss ich das gegenüber Seat anzeigen?


    Danke für Eure Antworten!

    Seat Ateca FR, 2.0 TSI, schwarz-metallic, Sicherheitspaket V, Virtual Cockpit, Navi, El. Sitz, Winter- & Lichtpaket, Connectivity-Box, Kessy & el. Heckklappe, Parkassistent, Full Link, Garantieverlängerung auf 5 Jahre.

    bestellt: 12/17, abgeholt: 07/18.

  • Ich habe folgendes gefunden:

    https://www.garantieabschluss.de/seat-nw/pdf/condition


    Da steht:

    XIII. Was passiert bei Außerbetriebsetzung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung?

    1. (...)

    2. Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenom- men hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundes- republik Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wie- derverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.


    Muss ich daher einen Brief schreiben? :/

    Seat Ateca FR, 2.0 TSI, schwarz-metallic, Sicherheitspaket V, Virtual Cockpit, Navi, El. Sitz, Winter- & Lichtpaket, Connectivity-Box, Kessy & el. Heckklappe, Parkassistent, Full Link, Garantieverlängerung auf 5 Jahre.

    bestellt: 12/17, abgeholt: 07/18.

  • Ich würde sagen, dass dein Onkel einen Brief oder eine E-Mail an Seat schreiben muss.

  • "Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs."


    Ich sehe es so wie Samoa-ateca. Wenn das Fahrzeug außerhalb Deutschlands zugelassen wird endet ja der Vertrag sowieso.

  • Danke für eure Antworten. Ich habe jetzt auch mal Seat direkt angeschrieben, via Kontaktformular.

    Mal schauen, was sie sagen. Sie müssen es ja wissen.

    Ich schreibe das Ergebnis dann hier rein.

    Seat Ateca FR, 2.0 TSI, schwarz-metallic, Sicherheitspaket V, Virtual Cockpit, Navi, El. Sitz, Winter- & Lichtpaket, Connectivity-Box, Kessy & el. Heckklappe, Parkassistent, Full Link, Garantieverlängerung auf 5 Jahre.

    bestellt: 12/17, abgeholt: 07/18.

  • Das Ergebnis wird klar sein, wie bereits erwähnt, Garantie ist auf das Fahrzeug und nicht Personen gebunden. Die Herstellergarantie gilt also automatisch für das Fahrzeug weiterhin und du kannst zu jedem x beliebigen Seat Händler deine Garantie nutzen.


    Anders könnte es aber bei der Gewährleistung aussehen, da der Vertrag ja mit deinem Onkel abgeschlossen worden war mit dem jeweiligen Autohaus. Da kann wohl nur dein Onkel Gerwährleistungsansprüche geltend machen, es sei denn, man kann diese auf dich übertragen. Aber wird kaum ein Händler tun. Ist aber meines Erachtens nach relativ egal, Garantie hast du ja dann.

  • Wir haben vor gut 2 Jahren unseren Leon mit Garantieverlängerung verkauft.

    Die Garantieverlängerung ging automatisch ohne unser Wissen an den Käufer über.

    Wir waren ganz schön baff, weil unser :) gesagt hatte, die kann man sich auszahlen lassen. Pustekuchen.

    Jetzt sind wir schlauer.

    Wenn der Käufer die nicht haben möchte, bekommt der Verkäufer sein Geld der Garantieverlängerung von SEAT wieder zurück, soweit diese noch nicht angetreten ist.


    Dein Onkel muss nur einen Brief oder eine Mail an SEAT mit den Daten des neuen Besitzers schicken.

    Die Garantieverlängerung geht dann auf diesen über.


    Richtig ist, die Garantieverlängerung ist Fahrzeug gebunden aber mit den Daten des Besitzers.


    Hier ein Auszug aus den SEAT Vertragsbedingungen




  • Das stimmt leider nicht, ist die Garantieverlängerung einmal mit dem Fahrzeug „verknüpft“ kann man dies nicht mehr Rückgängig machen und sich auszahlen lassen. Den Mehrwert dieser Zusatzausstattung bekommt man dann nur durch einen besseren Verkaufspreis wieder rein.



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

  • Bekommt man eigentlich einen Nachweis über die Verlängerung oder wie kann man prüfen, ob das Auto mehr als die normale Garantie hat?

    Style 1.4 TSI DSG, Nevada weiss, Exterior schwarz, Drive Profil, Full Link, PLA mit TopView, Assistent V, SHZ, LED, Winter, Alarm, vario Boden
    Bestellt 11.01.18, ULT Juli18, 29.06.18 in Wolfsburg angekommen, Abholtermin 14.08.18

  • Werksgarantie und Garantieverlängerung sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten.


    Die Werksgarantie ist Fahrzeug gebunden.


    Die Garantieverlängerungen ist ein Vertrag mit dem Volkswagen Versicherungsdienst.


    Diese muss beim Verkauf auf den Erwerber umgeschrieben werden.


    Sie kann aber auch, bei Kauf eines neuen Fahrzeug aus dem VW Konzern, auf dass neue Fahrzeug, umgeschrieben werden.


    Sollte noch eine Restlaufzeit z. B. 1 1/2 Jahren wurde die Restprämie ausgezahlt, wenn für das neue Fahrzeug wieder eine Garantieverlängerung abgeschlossen wird.


    Ein guter Händler erledigt dieses für deine Kunden :bigdaumen;


  • Die Garantieverlängerung ist genauso an das Fahrzeug gebunden. Es muss auch nIchts umgeschrieben werden der Vertrag wird automatisch übertragen (steht auch so in den Garantiebedingungen) lediglich die neuen Kontaktdaten des neuen Besitzers sind anzuzeigen!



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

  • Bei unserem Leon wars auch so, die ging automatisch auf den Käufer über.

    Wir haben dann nochmal mit dem Käufer telefoniert, wegen der Garantieverlängerung, er hat dann eine Mail an die geschrieben, dass er die nicht haben möchte.

    Wir haben dann die komplette Summe von denen ausbezahlt bekommen, weil das Auto erst eineinhalb Jahre alt war.