In meinem Gutachten, für meine Winterfelgen, steht genau dieser Satz. Aber ich habe für diese Felgen eine ABE.
Laut meinem Reifendealer Vorort ist eine ABE immer einem Gutachten vorzuziehen.
Aussage eines Tüvler: Die Felgen sollten eingetragen werden.
Aussage des Felgen-Herstellers: Die mitgelieferte ABE ist wirksam und eine Eintragung nicht nötig.
ABE genügt