Korrekt, kannst du auch als "V" Reifen nehmen. Ist dann bis 240 km/h freigegeben und bekommst dann einen kleinen Aufkleber an das Armaturenbrett.
Scheinbar können wir das seit Kurzem einfacher lösen..... Mein -Reifenhändler hat mir hierfür lediglich im Bordcomputer (Fahrzeug-SetUp-Reifen) bei 240km/h eine Geschwindigkeitswarnung eingestellt.
Die KÜS sagt dazu in einer Veröffentlichung vom Januar 2018: Mehr Klarheit bei der Winterreifenpflicht
folgendes.....
ZitatNeu geregelt ist auch die Information für den Fahrer im Innenraum des Fahrzeuges bei zu geringem Geschwindigkeitsindex des Winterreifens. Wenn ein Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 208 Stundenkilometer hat, der montierte Winterreifen aber nur bis 190 Stundenkilometer zugelassen ist, muss der Fahrer darauf hingewiesen werden. Der Hinweis kann permanent durch einen Aufkleber am Armaturenbrett erfolgen. Künftig kann dieser Hinweis auch durch eine Anzeige im Bordcomputer des Fahrzeugs angezeigt werden, um den Fahrer bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit für den Winterreifen zu warnen. Kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Bordcomputer dann ein Warnsignal senden.
Die StVZO sagt in §36 (5) Abs. 1 und Abs. 2:
"Das die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird"
Ich finde dabei das Wort "oder" so gut. Ohne die Aufkleber gefällt mir mein Cupra weitaus besser