Winterreifen und Winterkompletträder für den Ateca Teil 1

  • Felgengröße liegt bei 7,5x 18.

    Genau genommen darf ich mit diesen Felgen nicht fahren!

    In meinem Fahrzeugpapieren steht 7x18 ET 45:?::!:

    Da gibt es nicht viele mit ET45, ich habe nur diese gefunden:

    https://www.onlineraeder.de/fe…0KRISTALLSILBER/G_7_18_45

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    Geliefert am 07.05.18 / Übernahme: 15.05.18 :thumbsup:

  • Naja - es gilt der Typenschein....im Zweifel für die Versicherung

    Kann aber in Deutschland anders sein...

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  • Ja steht in den Papieren nicht nur die original Größe?

    Und warum sollte man Felgen , welche eine passende ABE haben nicht fahren dürfen?

    Da ich weder den Ateca habe noch dessen Papiere, kann ich da nicht nachsehen und bin darauf angewiesen, dass die Felgenhersteller ihre Gutachten und ABE richtig ausführen.

  • Für Deutschland reicht eine ABE anscheinend, für Österreich nicht:

    Bei uns muss da natürlich wieder kompliziert sein:

    https://www.engineer4u.at/typi…agen-das-steckt-dahinter/



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  • Es ist wie Palme schon geschrieben hat:

    Für DE reicht eine ABE, es gibt auch Ausnahmen ... (siehe: https://www.felgenshop.de/blog…-felgen-eintragen-lassen/ ) - für AT generell NICHT! In AT MUSS jede Änderung eingetragen werden. Und nur weil es für DE eine ABE gibt, heißt das in AT noch lange nicht, dass man das Teil auch eingetragen bekommt. Denn je nach Bundesland und Prüfstelle / Prüfer wird nach "Lust und Laune" (= nach Ermessen) entschieden ...

    In AT kann es aber meist nur dann ein Problem sein, wenn man einen Unfall hat. Dann könnte sich die Versicherung quer legen.

    Davon abgesehen hat noch nie bei einer §57a Überprüfung (= ähnlich wie der TÜV) jemand nach Felgengröße und ET gesehen - höchstens nach der Reifendimension (wenn die nicht lt. Typenschein passt, DANN wird genauer hingesehen!)... Jedoch immer nach Profiltiefe (= ein schwerer Mangel).

    Wo selbst die Executive ein Auge drauf hat sind Tieferlegungen, Anbauteile, Reifen, Abgasanlagen, offene Luftfilter, Lautstärke ... also alles was "augenfällig" ist. Wenn da was nicht eingetragen ist, wird das Fahrzeug still gelegt (das Vorweisen einer ABE kostet die höchstens ein gequältes Lachen).


    Mehr Infos zum Eintragen in AT gibts hier: https://www.tuv.at/loesungen/i…ansportation/typisierung/

    und hier: https://www.help.gv.at/Portal.…ntent/6/Seite.061630.html

    Auch interessant: https://www.engineer4u.at/typi…agen-das-steckt-dahinter/


    Damit sollte zumindest für AT alle Fragen geklärt sein, was das Eintragen und deren Notwendigkeit betrifft ;)

    Für DE CH etc. werdet Ihr sicher ähnliche Seiten "ergoogeln" können.

  • für AT generell NICHT

    Wir Österreicher wollen für alles MEHR bezahlen;(

    Weil wir sind bei jeder Aktion in der ersten Reihe um den Autofahrer abzukassieren (Stichwort Autoversicherung und Steuer, für mein Auto 2000€ im Jahr...in Deutschland 900€..)

    Und WIR dürfen die teuren originalen Reifen und Felgen kaufen (allerdings hoffe ich wieder auf ein günstiges Seat Clubangebot)

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  • Auch in AT ist man auf der sicheren Seite - ohne Eintragung - wenn man eine Felgen/Reifenkombination verwendet, wie sie im Typenschein gelistet ist!

    Unter https://www.reifenshop.at/de/C…Sort=default&ChangePage=1

    werden z.b. bei Auswahl von "EC-Freigabe" alle eintragungsfreien vorhandenen Felgen/Räder angezeigt (Schneekettentaugliche R17)

    Ab ~180€ pro Komplettrad ist man dabei ... Empfehle aber wenigstens EU-Nasshaftungsklasse B (simma immer noch bei ~210€ pro Rad).

    Da kommt SEAT selbst mit 16er Stahlfelgen nicht hin...

  • Sicher?


    Ich kenn mi nimma aus....


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  • Im Typenschein steht nur zb. 225/55 R17 7X17 ET45 und NICHT von welchem Hersteller die Felge ist....

    Also was soll dann eingetragen werden?! Und wer bitte soll das wie prüfen?

    Mehr Kopfzerbrechen bereitet mir, dass zb. 97V (bei den 17ern) oder bei mir bei den 19ern 94W eingetragen ist - was ist das bitte für ein Blödsinn?


    Die erforderliche Tragfähigkeit der Reifen richtet sich nach der maximal erlauben Achslast und der Geschwindigkeitsindex nach der maximal bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit - was beides im Typenschein eingetragen ist!


    D.h. die höchst zulässige Achslast ist 1050kg, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des 1.4TSI 4WD 189km/h - also wäre demnach 90H mehr als ausreichend!


    Kopfzerbrechen deswegen, weil unsere Exekutive nicht unbedingt für das logischen Denkens berühmt ist ... "Vurschrift is Vurschrift" - und wenn da steht R19 mit 94W daun muas a a 94W drauf sei ...

  • Exekutive nicht unbedingt für das logischen Denkens berühmt ist

    Ist zwar OT:

    Ich bin am Freitag mit meinem Wohnwagen aufgehalten worden...wegen zu schnell im Ortsgebiet knapp vor einer 70er Tafel:cursing: bin ich 65 gefahren....der Polizist (es waren 3) hat gesagt ich wäre ohne gültigen Führerschein unterwegs...(Ich habe einen B Schein - benötige aber einen BE Schein, meinte der Wachmeister:/)

    Er hat mich belehrt ich dürfe nur 750kg ziehen, und mein Wohnwagen habe 1300kg...ich war entsetzt, weil 100x erkundigt ich darf nur 3500kg HzGG des Gespannes nicht überschreiten...bleibe ich darunter reicht der B schein (der Ateca hat 2080Kg HzGG + 1300Wohnwagen HzGG - geht sich knapp aus!)

    Diskussion hin und her...mit meiner Bitte er solle sich erkundigen...……...hat er dann auch gemacht...………

    ….....die haben sich so geniert, dass sie sogar vergessen haben mich wegen schnellfahren zu strafen:thumbsup:

    Aber einen Schreck haben die mir eingejagt.....

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  • Nicht wahr - die haben sich geirrt?! Sind die kleinen grauen Männchen am Ende doch Menschen? 8o

    Ich empfehle Dir das schriftlich vorweisen zu können ... Das könnte die Diskussion verkürzen ;)


    Nachtrag:

    Ich habe jetzt beim ÖAMTC wegen dem Last-/Speedindex lt. Typenschein (demnach dürfte man NUR Reifen mit diesem Index fahren - also genau EINE Type eines bestimmten Herstellers ...) eine Rechtsauskunft erstellt... Ich informiere Euch ...

  • :thumbsup:


    Aber genau aus solchen Gründen habe ich den BE gemacht

    Seat Ateca - 2.0 TSI 7-Gang-DSG 4Drive - Pano - Businesspaket Infotain - Beats - Virtual Cockpit - Virtuelles Pedal - Winter - Assi V - Aneto 19" - Alcantara Schwarz, Nevada Weiß, AHK, Excellence

  • Aber genau aus solchen Gründen habe ich den BE gemacht

    muss ich auch wenn ich einen 120kg schwereren Wohnwagen jemals kaufe...…...ich mache dann aber Code96


    Ich empfehle Dir das schriftlich vorweisen zu können ... Das könnte die Diskussion verkürzen

    Ich habe mir schon vom ÖAMTC und von der Polizei ein PDF ausgedruckt mit Bildchen...;)

    Früher stand das ja im Führerschein in Wort und Schrift, aber seit dem ich wegen dem nicht mehr ganz aktuellen Foto einen neuen Führerschein in Papierform habe, sind da nur mehr Bildchen, jedoch ohne Anhänger:/:thumbdown:

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  • Speedindex

    War da nicht mal ein Passus wenn der Winterreifen die Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren unterschreitet muss man ein Pickerl mit der höchst zugelassenen Bauartgeschwindigkeit der Reifen aufs Armaturenbrett picken?

    Der Ateca hat sogar eine Geschwindigkeitswarnung zu programmieren...ich GLAUBE das gelesen zu haben in der BA.

    Also Olli...wenn du mit 130, oder jetzt gar mit 140 (Danke HOFER, nicht zu verwechseln mit ALDI) dahinschleichst nicht vergessen das die Reifen nur bis 240 gehen, falls du einen V Reifen wählst:D^^

    Komische Gesetze gibts - klingt komisch, is aber so...……..

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  • oder jetzt gar mit 140

    Für Euch aus DE muss das der Rausch der Langsamkeit sein ...

    Das Witzige daran ist, dass es bei uns diese Limits erst seit 35 Jahren gibt - aber nicht aus Sicherheitsgründen, sondern aus Spritspargründen. Zu einer Zeit als selbst ein Kleinwagen 12 -16 Liter (Super versteht sich) auf 100kmh geschluckt hat (zb. der Käfer 1600), war das ja noch nachvollziehbar. Den Sicherheitsaspekt hat damals keinen Interessiert - die Gurtenpflicht gibt es erst seit 30 Jahren ...

    Heute sind die Autos x-mal sicherer als damals und E-Autos verbrennen weder Sprit noch blasen sie Abgase in die Luft ... trotzdem werden auch die auf der AB auf 130 (Stellenweise 140) limitiert.

    Das es im Rest der Welt auch nicht besser ist, ist eine andere Geschichte... Selbst in DE gibt es inzwischen mehr Beschränkungen als freie Fahrt.

    Nur auf der Isl of Man gibt es noch gar keine Beschränkungen - blöd nur, die fahren auf der verkehrten Seite ...

  • Ich habe schon die Antwort vom ÖAMTC:

    Zitat


    Sie dürfen nur Reifen verwenden, die mindestens den Angaben im Typenschein entsprechen, höherwertige stellen jedenfalls kein Problem dar.


    Das ist leider nicht ganz die Antwort die ich wollte ....

    Der kleinste/größte gemeinsame Nenner in den Angaben wäre bei Reifenindex für Traglast und Geschwindigkeit 92V - 97W.

    Je nach Reifendimension varriert dies aber. So dürfte ich einen 225/50 R17 mit 94W nicht verwenden, obwohl er 92V übersteigt, nur weil im Typenschein 97V in Kombination mit dieser Dimension angegeben ist , aber einen 215/55 R17 mit 94V darf ich schon benutzen?

    Daher habe ich jetzt nochmals konkret nachgehackt, ob es unabhängig der Reifendimension (so diese im Typenschein eingetragen ist) sehr wohl erlaubt ist, einen Reifen "ab 92V" zu benutzen (das wäre der kleinste gemeinsame Nenner und würde die Sicherheitsreserve lt. Achslast und VMAX bei weitem Abdecken!).

    Schauma mal ob ich das Gesetzt mit meiner Logik überfordere ;)