Unverbindlicher Liefertermin in Auftragsbestätigung

  • Ich habe laut meiner AB einen ULT 02/2019.

    Nun sagte mir mein Händler, dass ich nicht nach der ULT im AB einen Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. Rücktritt vom Vertrag habe, sondern nach der aktuellen Lieferzeit zum Zeitpunkt der Bestellung. In dem Fall wären es 11 Monate, meinte er, d.h. mein eigentlicher ULT sei 04/2019.


    Wie ist es nun? Nach welcher ULT kann ich gehen? 04/2019 steht nirgends. Auch war seine Aussage, dass ich einen Ersatzwagen einen Monat nach dem ULT bekommen kann und ein Rücktritt nach zwei Monaten möglich ist. Hier lese ich öfters was von 6 Wochen nach ULT.


    Ich freue mich zwar sehr auf meinen Ateca, auch wenn die Wartezeit schon hart ist. Aber wenn ich was rausschlagen kann, wie z.B. die 15€/tag, dann will ich es auch nutzen. Nur ist die Frage, ab wann ich jetzt genau Anspruch habe.

    Grüße vom Andy aus Amberg/Opf.

  • Schau mal, ob du bei deinem Vertrag Zusatzvereinbarungen in der Anlage hast. Üblicherweise ist es so, dass du deinen Händler 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins (schriftlich im Vertrag) in Verzug setzen kannst. Dort musst du dann nochmal eine Frist (etwa 2 Wochen) setzen und erst dann kannst du Ansprüche stellen oder ggf. vom Vertrag zurücktreten.

    Liebe Grüße ausm Ruhrpott, Dirk

  • Was STEHT auf dem Kaufvertrag? Also schwaz auf weiß?

    Ich würde sagen, Verzug tritt 6 Wochen nach ULT 2/2019, ein.


    190 PS Diesel / XE / silber / Leder schwarz
    Glasdach / el.Heckklappe / Standheizung
    el.Fahrersitz / Infotain + / FA-Paket V / Parklenk / digitales Cockpit
    Bestellt: 01/2018 >>> unverbindlicher LT: 03/2019 =O
    NEUER LT: 07/18:saint:

  • Es zählt zunächst die verbindliche Bestellung inkl deiner AGB. Jetzt wäre schon mal interessant, ob du bei einem Seat Händler in Deutschland bestellt hast und somit die Standard-AGBs bekommen hast. Oder ob du zB einen EU-Wagen irgendwo bestellt hast.

    Gehen wir vom Standard aus.

    In deinen AGBs steht drin, in welcher Frist die AB kommen muss.

    Die AB kann den Inhalt der Bestellung Wiederholen oder Ändern oder nichts sagen, außer der Bestätigung.

    Du bist zur Prüfung der AB verpflichtet. Jeglicher Änderung, der du nicht widersprichst, akzeptierst du stillschweigend.

    Sprich, wenn in deiner AB ein neuer Termin drin steht, gilt der, außer du hast widersprochen.

    Mündliche Nebenreden sind nicht drin.

    Das ganze hat natürlich noch weitere Facetten...

    So wie es sich anhört, will dein Händler den Ärger hinauszögern.

    Einfach nach sechs Wochen der Überschreitung, deines vertraglichen Termins, in Verzug setzen, mit Lieferfrist in 14 Kalendertagen. Danach nochmal 14 Tage mit Androhung von Rücktritt und Schadensersatz.

    Kann man auch alles Googeln.

  • Liebe Grüße ausm Ruhrpott, Dirk

  • Michi

    Hat den Titel des Themas von „Unverbindliche Liefertermin Auftragsbestätigung“ zu „Unverbindlicher Liefertermin in Auftragsbestätigung“ geändert.
  • Naja...meiner macht es geschickt. Ich bekomme schon einen Leihwagen angeboten obwohl der unverbl.Liefertermin nicht erreicht ist. Wenn ich dann zurück treten möchte muss ich die Nutzung des Leihwagen bezahlen.


    Positiv gedacht: Mein Händler ist so geil, ich bekomme schon ein kostenlosen Leihwagen obwohl der unverbl.Liefertermin nicht erreicht ist.


    Heute ist meiner wieder raus geflogen...von 14. KW. auf unbekannt ;(


    Ich denke das SEAT genau so liefern wird, das ein unverbl. Liefertermin nicht um 8 Wochen (6+2) überschritten wird und dann gibt es noch Liefertermine wie 3. Quartal wie ich gelesen habe.

    Am 20.03.2019 umbestelkt beim gleichen Händler zum HONDA CRV Hybrid Executive 4WD White Pearl LT 12/2019

  • ATF-System

    Hat das Thema geschlossen, kann aber auf Wunsch auch wieder geöffnet werden, dazu bitte den "Inhalt melden" Button benutzen.