Klappensteuerung als Alternative zur Auspuffanlage

  • Falsch! Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland! Oder etwa nicht? Nur weil ich ein Messer dabei habe und die mich kontrollieren werde ich ja auch nicht wegen Körperverletzung angeklagt nur weil man mit einem Messer jemand verletzen könnte...


    Das kannst du dann ja gerne mit der Rennleitung ausdiskutieren.


    Außerdem gibt es genügend Gegenden in Deutschland, in denen das Mitführen von Messern unter Strafe steht:

    http://www.wiesbadenaktuell.de…otszone-in-wiesbaden.html


    Leute es ist ein SEAT Ateca Cupra, kein Golf GTI mit 1mm Bodenfreiheit. Von vielen wird der gar nicht wahrgenommen als Sportwagen, wenn der nach Standard aussieht machen sich die wenigstens die Mühe dich anzuhalten und nach was zu suchen. Ich fahre regelmäßig an Streifenwagen vorbei, auch im Cupramodus und auch gerne mal an der Ampel neben der Polizei als erster los, bisher hat sich noch keiner auch nur im entferntesten für mich interessiert. Da gibt es ganz andere Tuningkandidaten als unser Serienauto.

    Ja, kann sein.

    Wenn aber keine anderen Tuningkandidaten in der Nähe sind. kann schon mal ein Cupra unter die Lupe genommen werden.

    Vor allem von denen, die sich in der Szene auskennen.

    Normale Streifenhörnchen natürlich nicht.


    PS: auch im Cupramodus sind die Klappen nie ganz offen!

  • Ja was hat es für einen Sinn jetzt Städte aufzuzählen?! Du weißt ganz genau auf was ich hinauswill. Dann reden wir halt von einer Glasflasche die ich zerbrechen kann und damit jemanden verletzen kann. Meine Güte, Sachen gibts :/ Fakt ist man kann nicht PAUSCHAL davon ausgehen dass man etwas verbotenes gemacht hat bzw. machen wird. Um das geht es ja... Nicht ICH muss nachweisen dass ich nichts verbotenes gemacht habe sondern die Justiz muss MIR zweifelsfrei nachweisen dass ich etwas verbotenes gemacht habe,

  • ... sondern die Justiz muss MIR zweifelsfrei nachweisen dass ich etwas verbotenes gemacht habe,

    Richtig.

    Das macht dann der Gutachter, der dein Auto im Auftrag der Polizei auf Herz und Nieren prüfen wird.

    Und wenn er was findet, dann darfst Du ihn auch noch bezahlen.

  • Der Einbau einer Klappensteuerung bietet die Möglichkeit eines manuellen Eingriffes in das Abgasverhalten und stellt somit bereits eine Veränderung der Abgasanlage dar.

    Ergo, Veränderung der Abgasanlage = Verlust der Betriebserlaubnis... fertig...


    Da gibts nichts mit könnte, wäre, wenn...

  • https://www.bussgeldkatalog.ne…assungsordnung/47c-stvzo/

    Zitat


    Auspuff mit Klappensteuerung

    Beim Einbau von einem Auspuff mit sogenannter Klappensteuerung müssen Sie in jedem Falle beachten, dass seit Mitte 2016 der Einbau bzw. die Ausrüstung von Fahrzeugen mit diesen Tuningeinrichtungen nicht mehr zulässig sind.

    Kraftfahrzeuge, die bis dato mit derlei Abgasanlagen ausgerüstet waren, dürfen Ihre Zulassung weiterhin behalten, sofern die Umbaumaßnahmen gemäß Vorschrift durch Vorlage eines Prüfzeugnisses legitimiert werden können.

  • Freunde; ihr führt ne sinnlose Diskussion.

    Jeder von euch hat eine eigene Sichtweise der Dinge und vertritt die auch,

    kann aber sicherlich den Anderen nicht vom Gegenteil überzeugen ;)

    Eins muss aber den Anhängern der Steuerung klar sein.

    Das kann ( muss es aber nicht, je nach Rennleitung)

    durchaus Konsequenzen mit sich ziehen .

    Wenn das jedem bewusst ist und er damit leben kann :saint:

  • Richtig.

    Das macht dann der Gutachter, der dein Auto im Auftrag der Polizei auf Herz und Nieren prüfen wird.

    Und wenn er was findet, dann darfst Du ihn auch noch bezahlen.

    Wie will der Gutachter feststellen ob die Klappensteuerung nicht auf "Serie" eingestellt ist/war?

  • Der Einbau einer Klappensteuerung bietet die Möglichkeit eines manuellen Eingriffes in das Abgasverhalten und stellt somit bereits eine Veränderung der Abgasanlage dar.

    Ergo, Veränderung der Abgasanlage = Verlust der Betriebserlaubnis... fertig...


    Da gibts nichts mit könnte, wäre, wenn...

    Genau DAS hätte ich gerne einmal als Gesetzestext bzw. Fakt. Dann ist ja alles geklärt. Solange aber das nicht belegbar ist (die Polizei muss mir ja auch sagen das ich gegen Paragraph xyz verstoße) ist doch alles schwammig.

  • Wie will der Gutachter feststellen ob die Klappensteuerung nicht auf "Serie" eingestellt ist/war?

    Muss er nicht, alleine die Tatsache, dass eine Manipulationseinrichtung eingebaut war, reicht schon.

    Punkt, aus und fertig.

    Mach, was Du für richtig hälst, aber sage nicht, dich hätte hier niemand gewarnt.

  • Muss er nicht, alleine die Tatsache, dass eine Manipulationseinrichtung eingebaut war, reicht schon.

    Punkt, aus und fertig.

    Mach, was Du für richtig hälst, aber sage nicht, dich hätte hier niemand gewarnt.

    Bitte den entsprechenden Paragraphen der das regelt mit angeben, danke!

  • Danke fürs raussuchen!


    "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die...


    ...das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Wo steht da dass "alleine die Tatsache, dass eine Manipulationseinrichtung eingebaut war schon reicht"?

    Sind wir uns einig, dass durch das Einbauen der Box keinerlei Abgas oder Geräuschverhalten geändert wird?

  • Du wirst mit Fragen konfrontiert die legitim sind da Sie unmittelbar aus von dir geposteten Inhalten herleiten.K einer verlangt von dir dass du alle beantworten kannst. Aber wenn man so auftritt und Sätze wie "Punkt, aus und fertig" raushaut muss damit rechnen dass man Ihn hinterfragt da er offensichtlich genaustens Bescheid weiß.

  • Mein letzter Beitrag zu dem Thema, dann reicht es aber auch....


    Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.


    Erlöschen der BE ist in diesem Fall mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden.


    Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc. aber das es beim Begriff „Umwelt” ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in 2018 bekanntgegeben, sind Änderungen an serienmäßig verbauten Klappenauspuffanlagen auch dann nicht zulässig, wenn die Autos nach der Umrüstung unter allen realen Betriebszuständen (Einstellungen, Fahrmodi, konstante Geschwindigkeit, Beschleunigen, Bremsen, alle Getriebestufen) nicht lauter sind als im Serienzustand und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand. Die Erstellung von Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO oder Gutachten zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis und deren Anwendung im Rahmen von Änderungsabnahmen und Umrüstungen gemäß §19 und §21 ist abzulehnen, heißt es darin.


    Ob Du es jetzt glaubst oder nicht, ob es Dir unglaubwürdig oder nicht vorkommt ist völlig wumpe. Dann lass es doch einfach drauf ankommen. Jeder der so was verbaut sollte sich nur im klaren sein, dass es Ärger nach sich ziehen kann und eigentlich immer auch unter dem verschärfenden Tatbestand des Vorsatzes geahndet wird.


    ...hier noch ein kleines Zitat aus einer netten Geschichte... HIER nachzulesen...

    "...die Polizei meinte noch, wir sind auch im Internet und man sollte uns nicht immer für dämlich betrachten.

    Wir lesen auch Foren und Motortalk.."

  • Ist bekannt, trägt aber rein gar nichts zur Sache bei! Wenn ich die einbaue und nicht ansteuer bzw nicht im Straßenverkehr benutze ist die Serienmäßige Klappensteuerung aktiv. Somit kein geändertes Abgas oder Geräuschverhalten... Ist es dann legal oder nicht?

    DIe Möglichkeit besteht, jedoch nur dann, wenn du den Status der Klappen nur im Stand und nicht vom Fahrersitz aus steuern kannst. z.B. wenn im Kofferraum ein Schalter wäre.

    Dann kann man das so umsetzten, jedoch nicht wie in dem Fall von ASR.

  • Leute, ich bewege mich schon lange in der Tuning Szene und war jahrelang jedes Wochenende auf einem anderen Tuning Treffen. Nicht selten tauchten auf solchen treffen dann plötzlich eine große Gruppe Streifenbeamten auf, die nahezu jedes verdächtige Fahrzeug auf dem Parkplatz geprüft haben. Selbst mein Serienfahrzeug wurde des öfteren geprüft.

    Ich muss aber sagen dass die Beamten sich oftmals echt nicht auskennen und auch schon versucht haben mein Fahrzeug still zu legen weil ich angeblich die Felgen nicht auf meinem Fahrzeug fahren dürfe (wurden vom Werk so mit dem Fahrzeug ausgeliefert).

    Eine Klappensteuerung wie die von ASR findet keiner der Beamten wenn die vorher auf Serie gestellt wurde. Dafür gibt es zu viele verschiedene Fahtzeugtypen mit zu vielen verschiedenen Steuerungen. Ja, vielleicht gibt es irgendwo da draußen genau einen Beamten der sich damit auskennt, aber den musst du erstmal treffen.

    Ich halte die CB2 für nicht erkennbar und wenn man an der original Auspuff Anlage nicht runbastelt, wird da garnichts passieren.


    Matze

    Wenn du die CB2 einbaust und sie würde tatsächlich entdeckt werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Die erlischt schon wenn der Beamte nur die Vermutung hat. Und gilt für die Zeit bis der gutachter das Gegenteil feststellt. Als mein Serien Fahrzeug damals von der Polizei zum TÜV gebracht wurde, hat der Beamte auch gemeint dass die Betriebserlaubnis erloschen ist weil die Felgen nicht im Brief eingetragen waren.

  • ...schöne Antworten, aber nicht zu meiner eigentlichen Frage.

    Was ist wenn ich den Einbau zugebe? Wird trotzdem teuer abgeschleppt und nem noch teureren Gutachter vorgeführt? wenn ich vor Ort wieder Rückbau tätige bzw. nicht mehr das Fzg. bewege.

    Der muss doch nach dem Geständnis nicht das noch mal bestätigen, oder?


    Mit freundlichen Grüßen

    Pülle