ET35. Reifen 225/40/R19 entspricht auch den von der ABE umfassten Reifengrößen.
Und nein, es ist kein Teilegutachten, sondern eine ABE nach § 22 StVZO. Eine Änderungsabnahme ist laut ABE aber für die meisten darin enthaltenen Kfz als Auflage vermerkt.