Ich fahre seit September 2016 einen geleasten Seat Ateca (Gewerbeleasing, Laufzeit 48 Monate) und habe weit vor Ablauf des bestehenden Leasingvertrages vor kurzem einen Cupra Ateca auf Leasingbasis bestellt.
Mit dem Händler des Seats (Leasing 1) habe ich bei Abschluss des Leasings vereinbart, dass das Fahrzeug zum Leasingende von meinem Vater gekauft werden kann. Dies wäre über den Umweg, dass der Händler das Fahrzeug erst zurücknimmt und dann an meinen Vater verkauft, möglich.
Das neue Auto, der Cupra (Leasing 2), kommt nun viel früher als erwartet. Folgende Fragen habe ich bisher noch nicht geklärt und vielleicht könnt Ihr mir helfen, bevor ich Anfang kommender Woche Kontakt zu der Leasingbank aufnehme...
Frage 1:
Kann mein Vater den Seat bis zur Übernahme im kommenden Herbst in Absprache mit Leasingbank und Versicherung als mein Mitarbeiter nutzen? Ich würde mir dann Leasingrate und Versicherungsbeiträge von ihm zurückerstatten lassen.
Frage 2:
Könnte mein Vater ggf. die Versicherung für den Seat auf seinen Namen abschließen? Er wird mit Sicherheit in einer höheren Schadenfreiheitsklasse versichert. Allerdings wären dann Leasingnehmer (ich) und Versicherungsnehmer (er) nicht identisch. Was wird die Leasingbank dazu sagen?
Frage 3:
Am Liebsten würde ich das bisherige Kennzeichen des Seats auf den Cupra übertragen - also während der Leasing-Laufzeit des Leasing 1 das Kennzeichen wechseln. Was denkt der Schwarm: Wird sich mit dem Leasing-Geber Entsprechendes vereinbaren lassen, obwohl standardisiert der Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs sein muß (siehe Zitat der Leasingkonditionen unten)?
Das Leasing komplett auf meinen Vater zu übertragen würde ich aufgrund von zu erwartenden Gebühren im Falle einer Leasingübernahme (~500,- Euro) vermeiden wollen.
Und hier noch zwei Schlüsselstellen aus dem aktuellen Leasingvertrag:
VIII. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, HALTER DES FAHRZEUGS UND ZULASSUNG
Nr 1.
… Zur längerfristigen Nutzung darf er das Fahrzeug nur den seinem Haushalt angehörenden Personen und seinen Mitarbeitern überlassen.
Nr. 4
Der Leasing-Nehmer ist Halter das Fahrzeugs. Es wird auf ihn zugelassen.