LED-Tagfahrlicht bei Halogen-Scheinwerfern immer AN

  • Hallo,


    Ich lese hier immer fleißig mit und habe aber noch keinen flashadapter. Mich würde es interessieren ob man bei Halogenscheinwerfer das LED Tagfahrlicht so

    programmieren kann das es auch bei eingeschaltetem Licht an ist. So wie ich das sehe geht nur entweder oder.

  • Das ist bspw. per VCDS möglich, wäre aber nicht StVO-konform!

    Wenn Abblendlicht EIN, dann darf nur "Standlicht" ("Positions-/Begrenzungslicht") AN sein. Bei vielen Fahrzeugen wie dem Ateca wird dasselbe (LED-) Leuchtmittel verwendet aber in der Helligkeit gedrosselt.

    Grund: LED "streut" sein Licht unkontrolliert und blendet mehr als das Abblendlicht trotz geringerer Lichtleistung. Wenn du bei Dämmerung/Dunkelheit mal so einen "Kandidaten" im Rückspiegel hast, der noch mit TFL fährt, verstehst du, was gemeint ist. ;)

  • Wie ist das denn bei den Japern. Bei denen ist doch auch das Tagfahrlicht dauer an. Also wird das bei denen dann gedrosselt?

  • Nein, (zumindest) wenn das TFL im Hauptscheinwerfer integriert ist, muss es abgeschaltet werden (oder gedimmt und als Standlicht arbeitend) wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

    Bei einigen Autos, die LED-TFL erstmals hatten (ich erinnere mich an alte Audi A6), gibt es teils diese Dimmung noch nicht weil das damals noch nicht reguliert war.

  • Michi

    Hat den Titel des Themas von „LED Tagfahrlicht bei Halogen Scheinwerfer immer AN“ zu „LED-Tagfahrlicht bei Halogen-Scheinwerfern immer AN“ geändert.
  • Da bin ich jetzt etwas verwirrt. :/

    Nette Grüße

  • Der Anbau, auch das Nachrüsten und der Betrieb von Tagfahrleuchten ergibt sich aus den genannten Vorschriften.

    Wenn serienmäßig dran, dann wird sich der Hersteller schon an die Vorschriften gehalten haben.

    Ich höre beruflich halt immer wieder die Frage: und wo steht das? Deshalb für Interessenten der Hinweis auf die Rechtsvorschriften.

  • Seltsamerweise ist neuerdings mit dem TFL auch das Rücklicht an.


    Mein Ateca, MJ 2020, Leon MJ 2019 ebenso.

    Gruß Bernd

  • Seltsamerweise ist neuerdings mit dem TFL auch das Rücklicht an.


    Mein Ateca, MJ 2020, Leon MJ 2019 ebenso.

    Das war bei MJ2018 bereits so, möglich gar früher. ;)
    Zumindest bei LED-Front-SW.

  • Seltsamerweise ist neuerdings mit dem TFL auch das Rücklicht an.


    Mein Ateca, MJ 2020, Leon MJ 2019 ebenso.

    Habe ich jetzt etwas überlesen? Seit wann sind bei TFL die Rückleuchten an? Also bei mir nicht Ateca MJ 2019! Tagfahrlicht ist ausschließlich dann erlaubt, wenn es keine (Abblend-) Lichtpflicht gibt, und wirkt ausschließlich nach vorne aus.

    Man kann die Rückleuchten zum TFL bei so manchen modernen Fahrzeugen mit Diagnosesoftware aktivieren. Legal ist es allerdings nicht.

  • ...Man kann die Rückleuchten zum TFL bei so manchen modernen Fahrzeugen mit Diagnosesoftware aktivieren. Legal ist es allerdings nicht.

    Inwiefern sollte das illegal sein wenn es baugleiche Modelle gibt, die es ab Werk so haben? Bei meinem Audi A3 habe ich es nachträglich codiert, das Facelift (gleiche KBA-Zulassung) ein Jahr später hat es ab Serie wie auch scheinbar alle Atecas mit LED-SW (also kann es ja nicht generell illegal sein, gehe ich mal von aus).
    Ich habe mir lediglich beim Ateca den Menüeintrag dazucodiert und kann die nun gezielt ausschalten (wofür auch immer).

  • Ich habe auch ein Modelljahr 2017 und bei bei mir sind die Rückleuchten immer an ab Werk. Das ist garantiert nicht illlegal.

    Ateca Cupra VFL,Topview,PLA, Assistenzpaket V,Navi, DAB, Winterpaket, heizbare Frontscheibe, Kessy mit Alarmanlage, Notrad, elektrische Heckklappe, Steckdosen im Kofferraum, Ablagefächer unter Vordersitzen, Mapcare

  • Übrigens sind tatsächlich nur die Rücklichter ohne kennzeichenbeleuchtung an und das Rücklicht ist auch gedimmt. Hab auch noch nie im Gesetzestext gelesen, daß dies ausdrücklich verboten ist. Da kann ich mich aber irren! 😉

    1.4 TSI, 2WD,6Gang Hand, Xcellence, Mato braun, Winterpaket, Pano,Navi, PWII, Beheizbare Frontscheibe, Soundsystem,Alkantara braun Best: 03.08.16. Auslieferung 15.11.16

  • Das habe ich gefunden:


    https://www.bussgeldkatalog.or…hrlicht/#faq_tagfahrlicht


    FAQ: Tagfahrlicht

    Was ist Tagfahrlicht?

    Tagfahrlicht dient der Beleuchtung eines Fahrzeugs bei guten Sichtbedingungen am Tage. Bei neueren Fahrzeugen schaltet sich dieses automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung (Abblendlicht oder Fernlicht) aktiviert wird.

    Ist das Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht?

    Nein, derzeit besteht für Fahrzeuge noch keine Pflicht, mit Tagfahrlicht als Beleuchtung am Tage zu fahren. Neufahrzeuge müssen allerdings mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.

    Dürfen andere Beleuchtungen als Tagfahrlicht verwendet werden?

    Sie können Abblendlicht oder Standlicht als Tagfahrlicht verwenden, Nebelscheinwerfer hingegen nicht. Abblendlicht verbraucht allerdings wesentlich mehr Energie und Standlicht besitzt weniger Leuchtstärke als das Tagfahrlicht.



    Es erfüllt damit einen anderen Zweck als das Abblendlicht und soll die Sichtbarkeit des Vehikels selbst erhöhen, nicht aber maßgeblich die Sicht für den Fahrer verbessern. Entsprechend gibt es auch kein Tagfahrlicht, das nach hinten wirkt.

  • Ich erkenne hier kein "Verbot" der Rückleuchten/rückwärtigen Positionslichter. Ab Werk gibt es nämlich kein "Tagfahrlicht" nach hinten.

    Die zitierte FAQ ist m.E. wenig professionell, "Standlicht" kann nie als "Tagfahrlicht" genutzt werden weil die Lichtleistung hier völlig unterschiedlich ist. Beides kann funktionell allenfalls vom selben Leuchtmittel (wie beim Ateca) abgedeckt werden, dann verwendet man aber andere Begrifflichkeiten.
    Der begriff "Standlicht" ist schon falsch wenn es um den fahrenden Verkehr gilt, richtig ist m.W. "Positionslicht". "Standlicht"/"Parklicht" wird umgangssprachlich verwendet.

    Womöglich ist hier nur die Rede von "Nachrüst-Lösungen".

  • Ob das hier wirklich zur jetzigen Situation geführt hat...?

    https://www.openpetition.de/pe…gfahrlicht-und-ruecklicht



    Sehr irritierend finde ich mehrere Hinweise im Web wie "Sie können Abblendlicht oder Standlicht als Tagfahrlicht verwenden".

    Ich bin mir sicher, früher hiess es, das Fahren (nur) mit Standlicht wäre streng verboten (entweder Abblendlicht oder ganz aus)!
    In jedem Fall würden mit dem Standlicht ja auch die Rücklichter mitleuchten.

  • TFL und Rück- bzw. Schlußlicht schliessen sich zumindest nicht generell aus, auch wenn hier nur von "AUTO"-Licht die Rede ist:


    "Tagfahrlicht darf auf keinen Fall mit dem Abblendlicht, Fernlicht zusammen leuchten! Außer es werden lediglich Lichtsignale gegeben. Wenn kein automatisches Abblendlicht vorhanden ist, müssen mindestens die Schlussleuchten mit eingeschaltet sein."

    Quelle: https://newsroom.kues.de/wordp…/12/2015_Tagfahrlicht.pdf