LED-Tagfahrlicht bei Halogen-Scheinwerfern immer AN

  • Also ich seh da auch kein Verbot. Halte das ganze ehrlich gesagt für eine freie Interpretation des Gesetzestextes. Und so lange ich keinen kenne, der damit kein Problem beim TÜV oder olle hatte, seh ich der Sache sehr relaxed entgegen! 😉

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  • Wenn selbst nach dem Firmwareupdate für das STG09, das ja u. a. für die Beleuchtung zuständig ist, TFL und Rücklichter automatisch leuchten (wie vom ersten Tag an), dann habe ich als Fahrer keinen Einfluß darauf und würde im Falle der TÜV-Verweigerung meinen Anwalt auf SEAT und TÜV hetzen. Das TFL über das Setup für den TÜV deaktivieren, wie es ein User bauks (unser bauks? :/) schon 2011 auf Motor-Talk genial fand, kann man beim ATK auch nur nach einer entsprechenden Kodierung, nicht aber im Standardzustand.


    Kunkludent kann das nur heißen, es ist legal. Legal ist alles, was nicht explizit verboten ist.

  • Ich halte es sogar für richtig, dass auch die Rückleuchten an sind. Durch das Tagfahrlicht und die automatische Lichtsteuerung heutiger Autos kommt es leider oft vor, dass viel zu spät das Abblendlicht eingeschaltet wird (z.B. bei Nebel am Tag). Die Automatik reagiert nur auf Helligkeitunterschiede, kann aber keinen Nebel erkennen. Und viele schnallen es dann nicht, dass sie jetzt manuell das Licht einschalten müssen.

  • ... Das TFL über das Setup für den TÜV deaktivieren, wie es ein User bauks (unser bauks? :/) schon 2011 auf Motor-Talk genial fand, kann man beim ATK auch nur nach einer entsprechenden Kodierung, nicht aber im Standardzustand.

    Das muss ich gewesen sein aber ich erinnere mich nicht mehr wirklich ;). Der Audi A4 (B8), den ich zu dieser Zeit hatte (MJ2008), hatte den Menüeintrag zum Ausschalten des TFL ab Werk - wahrscheinlich weil es zu diesem Zeitpunkt der Zulassung noch nicht Pflicht war. Ich hatte aber damals bereits die Schlußlichter hinten mit dazu-codiert (damals noch kein LED) weil ich das bereits sinnvoll fand.

  • TFL hinten ist erlaubt. In manchen europäischen Ländern sogar vorgeschrieben.


    Da es in D immer mehr Fzg gibt, bei denen ab Werk mit dem TFL vorne auch die Heckleuchten in Betrieb sind, gehe ich davon aus, die Hersteller vereinheitlichen die Funktion mehr und mehr um Kosten zu sparen.

    Meiner leuchtet hinten auch mit und genau wie Loewe begrüße ich es aus den von ihm genannten Gründen außerordentlich, dass die Heckleuchten auch an sind.


    Übrigens ist bei Motorrädern in D mit Homoglation ab 2011 vorgeschrieben, dass die Schlussleuchte(n) mitleuchten.

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Habt ihr alle halogen Scheinwerfer???. Trotz Xcellence Ausstattung?.


    Gruß

    Thomas

  • Wahrscheinlich nicht aber einige haben noch nie gemerkt, dass die Rücklichter ihres Atecas bei Fahrt immer leuchten (was beweist, wie sinnfrei es ist, die Rückleuchten mit LED-Blinkern zu "pimpen" da man selber NULL davon hat). :D

  • Ich frag nur, weil der Thementitel sich auf die halogen bezieht und alles andere schon hier ausgiebig beschrieben wurde

    Tagfahrlicht hinten


    Da dürfte es nicht unbedingt sinnvoll sein, wenn jeder mit LED Scheinwerfern reinschreibt ob sie an sind oder nicht


    Gruß

    Thomas

  • ... vor allem ging es eingangs ja nicht einmal um die Heckleuchten sondern um die LED-TFL (vorn), die bei Betrieb mit ABBLENDLICHT auf "Standlicht" gedimmt werden (bei LED-SW genau wie bei Halogen-SW).

  • Ich meine zu Wissen, dass Rücklichter nur in Verbindung mit dem Standlicht betrieben werden dürfen. Das ist dann rechtskonform, aber TFL mit Rücklichter nicht. Ich muss mal googeln was unser Gesetzgeber dazu sagt, weil der sagt ja zu allem was ;)

    das ist schlicht falsch. Standlicht und TFL haben nichts miteinander zutun. Das TFL vom Ateca ist eben auch das Rücklicht und das kannst du überall auf der Welt 24 Stunden nutzen. In Skandinavien ist es sogar vorgeschrieben.

  • ... vor allem ging es eingangs ja nicht einmal um die Heckleuchten sondern um die LED-TFL (vorn), die bei Betrieb mit ABBLENDLICHT auf "Standlicht" gedimmt werden (bei LED-SW genau wie bei Halogen-SW).

    Moment mal bitte. Bei mir ist das LED TFL vorne bei Abblendlicht aus und nicht gedimmt. Gedimmt wäre das was ich gewollt hätte.

  • Moment mal bitte. Bei mir ist das LED TFL vorne bei Abblendlicht aus und nicht gedimmt. Gedimmt wäre das was ich gewollt hätte.

    D.h. neben dem Abblendlicht leuchtet sonst gar nichts? Wenn das Abblendlicht bspw. wegen einer defekten Lampe ausfällt, ist nicht einmal ein "Standlicht" aktiv? Da kann aber was nicht stimmen.

  • Fahren nur mit Standlicht ist lediglich dann verboten, wenn damit gefahren wird während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.

    (siehe Tatbestandskatalog Nr. 117124 und kostet dann 10.- Euro).

    Das Benutzen am Tag ist somit zulässig und nicht bußgeldbewährt.

  • Hinweise der KÜS (Kfz-Überwachungsorganistaion):


    Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!

    • TFL müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist.
    • Jedoch können die Tagfahrlichter ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung »Park« oder »Neutral« befindet, die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat.
    • Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.
    • Ist das Tagfahrlicht mit den Fahrtrichtungsanzeigern in den Hauptscheinwerfern integriert oder ist der Abstand zwischen den TFL und dem Fahrtrichtungsanzeiger kleiner oder gleich 40 mm, so muss beim Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger die Tagfahrleuchteneinheit auf dieser Seite erlöschen oder die Lichtstärke auf Standlichtniveau vermindert werden.
  • D.h. neben dem Abblendlicht leuchtet sonst gar nichts? Wenn das Abblendlicht bspw. wegen einer defekten Lampe ausfällt, ist nicht einmal ein "Standlicht" aktiv? Da kann aber was nicht stimmen.

    wenn das Abblendlicht defekt ist, geht auf der betroffenen Seite das Tfl an.

    Sieht "lustig" aus und treibt einen zu unverzüglichem Wechsel des Leuchtmittels an (weil: Tfl in der Nacht blendet wie... - Ist wohl nicht gedimmt)

  • Es gilt die ECE R 48.

    Dort ist unter der Ziff. 6.19.7 festgelegt, dass die TFL nur dann zusammen mit den Rückleuchten leuchten dürfen, wenn über 6.2.7.6.2 zusätzliche Leuchten nach Ziff. 5.11 in Betrieb sind.

    Es kommt also darauf an, wie der Hersteller die TFL technisch geschalten hat. Somit gibt es TFL ohne das Rücklichter leuchten, es ist aber auch möglich TFL mit Rücklicht zu schalten, sofern zusätzliche Beleuchtungseinheiten parallel geschalten sind. Welche das sind ist unter der Ziff. 5.11 nachzulesen.

  • siggibayr

    Ei Sigi, Du machst mir ja Angst mit deinen Paragraphen. ;)


    Glaube meiner hat immer alles an. Steht auf Auto. Ich verlass mich darauf.

    Ateca Xcellence 2.0 4Drive DSG 190PS, TDI, schwarz, Sitze braun-schwarz, Winterpaket, Navi, StHz, Sound-System, Assistenzpaket V, el. Heckkl. inkl. VP , AHK Vorbereitung, Performance 2 mit 225/50/18 Sommer, R³ R3H1 235/45/18 Winter, Top View. Best.: 27.01.17 gelief. 30.09.17