TÜV abgelaufen am Cupra Ateca!?

  • Habe einen Strafzettel an der Windschutzscheibe " TÜV abgelaufen 12/19" Sie müssen ihr Fahrzeug bei einem technischen Überwachungsverein innerhalb einer Woche vorführen!

    Das war am 03.01.2020. Erstzulassung ist 23.12.2019, also TÜV bis 12/22.:/

    Da hat wohl einer Orange mit Braun verwechselt.

    Aber was soll ich nun tun?:nixsehenwollen:

    Gar nicht reagieren?

  • Wenn die richtige Plakette klebt, würde ich den Zettel nur aufbewahren und nix tun bis die sich wieder melden.

    Ich lasse mir durch die Nachlässigkeit einer Zettelpuppe nicht meine Zeit stehlen, um Offensichtliches nachzuweisen.

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    Biete CUPRA Kappen

  • Zumal TÜV erst ab 3 Monaten nach Ablauf eine OWi ist. Wenn sie dich mit 12/19 im Januar geknollt haben kostet es eh nix.

    Abgesehen davon, dass dein TÜV ja sowieso erst 2022 abläuft.

    Also kannste das sehr entpannt sehen👍

  • Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorführen und der Irrtum wäre aus der Welt geschafft. Sich gegen ein Stilllegungsverfahren zu wehren wäre mir zu aufwendig.


    Üblicherweise wird von der Ordnungsbehörde auch die Vorführung bei der Polizei angeboten, wenn man nur Papiere bzw. Nachweise vorzulegen hat. Hier wäre die Polizei durch die Vorlage der Zulassung leicht zu überzeugen.

  • ... und mal nachfragen (freundlich;)), ob Mitarbeiter auf Farbenblindheit getestet werden... - alles schon dagewesen :D.

    Gruß

    Hartmut

    Freundlichkeit ist wie ein Bumerang - sie kommt zurück!

  • Außer Farben, hat es besagter Mensch auch nicht mit Zahlen - https://alfa-telefon.de/

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  • Gar nicht reagieren?

    Niemals, Papiere und Auto und ab zur Vorstellung.


    Ich hatte mal eine Knolle wegen 50 statt 30, blöd das es meinen Anhänger betraf, auf dem Bild war ein Caddy, da hat ein Anruf genügt. wir hatten beide geschmunzelt und die Sache war erledigt.

    Nette Grüße

  • Also für mich hört sich das nach ziemlichem Blödsinn an.

    Selbst wenn die Knolle zu seinem Fahrzeug gehört wäre noch fast zwei Monate Zeit, bevor Zusatzkosten anfallen könnten:

    Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:


    Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
    • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
    • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/pr…fragen-hauptuntersuchung/




    Sich gegen ein Stilllegungsverfahren zu wehren wäre mir zu aufwendig.

    Und spätestens hierbei sollte auffallen, dass das Fahrzeug erst kürzlich erstmalig in Betrieb gesetzt wurde. Also auch keine Gefahr!

  • Die Knolle kann auch von der Windschutzscheibe verschwunden sein , ich würde nicht reagieren , anhand deines Kennzeichen wird die Behörde dir Post zustellen , und dann spätestens den Fehler selber sehen.
    lustig alle mal hätte ich auch gerne mal 😄

  • ich als staatsdiener kann nur raten den offensichtlichen fehler der ordnungsamt angestellten schnell aufklären. meist reicht ein anruf bei der zuständigen behörde. aus erfahrung kann ich sagen nicht reagieren ist falsch. macht im nachhinein einfach nur mehr arbeit und stress und das will doch keiner.:):thumbsup:


    gruss ausm pott

    rodium grau mit copper felgen.elek.hecklappe.frontscheibenheizung.lederausstattung.

    geänderte software, ansaugung mit turbo inlet.:thumbsup:

  • Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorführen und der Irrtum wäre aus der Welt geschafft. Sich gegen ein Stilllegungsverfahren zu wehren wäre mir zu aufwendig.


    Üblicherweise wird von der Ordnungsbehörde auch die Vorführung bei der Polizei angeboten, wenn man nur Papiere bzw. Nachweise vorzulegen hat. Hier wäre die Polizei durch die Vorlage der Zulassung leicht zu überzeugen.

    Da ich mit der Truppe in Grün/Weiß keine guten Erfahrungen gemacht habe, sehe ich nicht ein irgendwo hin zu gurken und Unterlagen vorzulegen nur um deren Fehler richtig zu stellen. Ich werde die erste schriftliche Benachrichtigung abwarten. Spätestens bis dahin sollte doch mal einer den PC bemüht haben und den offensichtlichen Irrtum bemerken.

  • Warum hast du dann den Thread geöffnet, wenn du eh schon weißt, dass du nicht reagieren möchtest?


    Fehler passieren nun mal, auch bei der Polizei. Die haben wohl eh schon genügend zu tun.

    Dein Leben endet sicherlich nicht, wenn du dich bewegen würdest um den Fehler beizulegen.

    Aber auch hier gilt, jeder wie er will.

  • Da ich mit der Truppe in Grün/Weiß keine guten Erfahrungen gemacht habe, sehe ich nicht ein irgendwo hin zu gurken und Unterlagen vorzulegen nur um deren Fehler richtig zu stellen.

    Da du dich ja jetzt entschieden hast, was du tust.


    :;close;:

    Grüße vom Bodensee von Claudi und Kai

  • ClKa

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