Rechts überholen mit ACC - Werden Navidaten oder VZE genutzt?

  • Zum Fahren mit ACC habe ich mal eine Frage, warum das (erlaubte) rechts Überholen in Ortschaften bei meinem Ateca fast immer möglich ist, beim Leon meiner Frau jedoch nie funktioniert.


    Wird über die VZE erkannt, dass man in einer Ortsschaft ist (Leon ohne VZE) oder sind die Navis verantwortlich (Ateca Navi+, Leon "kleines" Navi)?


    Ich vermute, dass die VZE Ortsschilder erkennt, das würde erklären, warum es beim Ateca nicht immer funktioniert.

    Gruß Bernd

  • Nach meiner Erfahrung erkennt die VZE keine Ortseingangsschilder (falls du diese meintest) - mit unserem Audi (VZE oh. Navi-Synchro) habe ich oft noch „100“ im KI stehen bis zum nächsten, „echten“ VZ.

  • Meines Erachtens verhindert ACC das Rechtsüberholen, sobald der Lane-Assist oberhalb von 60 km/h aktiv ist. Unterhalb von 60 km/h zieht der Ateca auch rechts vorbei.

  • Lane-Assist ist bei mir abgeschaltet, auf meinem Arbeitsweg sind mehrere KM innerorts 70 km/h mit 2 Fahrspuren, da geht rechts überholen auch mit Tacho 80.


    Ich werde Lane-Assist mal zuschalten.

    Gruß Bernd

  • Kann man codieren, der Parameter im STG 13 lautet "Overtaking_right_prevention" und muss deaktiviert werden.

    Mit Navi hat das nichts zu tun (habe keins), auch nicht mit VZE.

    Auch am Spurhalteassi hängt es nicht, das habe ich zuerst auch gedacht und probiert.

    Das ist allein eine Eigenschaft der ACC.

  • Kann man codieren, der Parameter im STG 13 lautet "Overtaking_right_prevention" und muss deaktiviert werden.

    Mit Navi hat das nichts zu tun (habe keins), auch nicht mit VZE.

    Auch am Spurhalteassi hängt es nicht, das habe ich zuerst auch gedacht und probiert.

    Das ist allein eine Eigenschaft der ACC.

    Das nehe ich doch gleich mal in meine Codierliste mit auf. Danke. :)

  • Lane-Assist ist bei mir abgeschaltet, auf meinem Arbeitsweg sind mehrere KM innerorts 70 km/h mit 2 Fahrspuren, da geht rechts überholen auch mit Tacho 80.


    Ich werde Lane-Assist mal zuschalten.

    Prinzipiell stimmt es das mann mit unter 80 Rechts vorbei fahren darf, der Geschwinndigkeitsüberschuss darf hierbei jedoch 5 Kmh nicht überschreiten,so steht es in der StVO, evtl liegt hier das Problem

  • das ist wohl vom Gesetzgeber vorgeschrieben

    Wir haben hier am Kreuz weinsberg auch jeden Tag gerade die Situation das sich der Verkehr links staut und ich auf der rechten Fahrspur einfach weiterfahren möchte...

    ...er bremst dann immer wie ein wahnsinniger wenn ig vergesse ein bisschen das Gaspedal durch zu drücken

  • Ich kann mich gerne wiederholen, rechts vorbei fahren mit max 5 Kmh Überschuss, wenn der linke Verkehr steht dann sind max Schrittgeschwindigkeit erlaubt, ergo bremst der Assistent wenn mann schneller fährt, alles richtig

  • Das mit den 5km/h Unterschied kenne ich nicht und finde das in der StVO auch nicht.

    Ich kenne diese Regelung:


    Die StVo kennt zwei Szenarien, wann Autofahrer nicht nur auf der linken Spur vorbeifahren dürfen: Erstens, wenn sich ein vorausfahrendes Fahrzeug links einordnet. In diesem Fall dürfen Autofahrer rechts daran vorbeifahren. Überholende müssen dennoch vorsichtig sein, denn gerade beim Abbiegen kommt es häufig zu Unfällen.


    Zweitens dürfen Autofahrer an Fahrzeugschlangen vorbeifahren, die links langsamer fahren als rechts. Das ist meist bei zäh fließendem Verkehr der Fall und im Paragraphen 7 der StVO geregelt. Bedingung: Die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen darf nicht schneller als 60 km/h fahren und die Autos auf der rechten Seite dürfen maximal 20 km/h schneller als die Fahrer auf der linken Spur vorbeifahren - also mit höchstens 80 km/h.

  • mein Cupra macht auch häufig Bremsungen, wenn einer in der li. Spur (Abbieger) vorbeifährt. Scheiße, ich verfluche diese Technik. Dann wollen die dusseligen Hersteller autonom Fahren. Der Werkstattfurzzi sagt er hat keine Ahnung vom Einstellen :thumbsup: :whistling:

  • Zum rechts überholen gibt es noch die Ausnahme innerorts mit mehreren Fahrstreifen.

    Auszug ADAC:

    Was gilt innerorts?

    Wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen auf der Fahrbahn gibt, dürfen Sie mit Kraftfahrzeugen bis maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht den Fahrstreifen frei wählen - und damit auch rechts überholen.

    Gruß Bernd

  • Mein verstorbener Onkel (ehem. bei der Autobahnpolizei) sagte mir immer, sie würden einen Überholvorgang (da ging es um das Rechtüberholen von Schleichern auf der Mittelspur auf der AB) nur in Kombination mit bewusstem Aus- und wieder Einscheren als solchen bewerten und ziehen eher den Mittelspur-Schleicher raus. :thumbup:
    Gefällt mir, ist aber rechtlich leider nicht "haltbar".

  • Rechts vorbei ab 80 abwärts und das mit den 5 Kmh hab ich vor 27 Jahren in der Fahrschulen gelernt

    Wenn ich im Kollegen und Bekanntenkreis frage kennen auch alle die 5 Kmh grenze

  • Rechts vorbei ab 80 abwärts und das mit den 5 Kmh hab ich vor 27 Jahren in der Fahrschulen gelernt

    Wenn ich im Kollegen und Bekanntenkreis frage kennen auch alle die 5 Kmh grenze

    Das ist beides aber keine Referenz, um es als StVO-Regel zu bezeichnen. :S Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass „bis +5km/h“ in der Praxis geduldet wird.

    Ich kenne das jedenfalls nicht, meine Prüfung ist 3 Jahre länger her, vielleicht wurde das dazwischen eingeführt?

    Ich glaube daran ohne Nachweis nur unter Vorbehalt. Das hätte VW sonst auch recht einfach berücksichtigen können beim ACC (was natürlich kein Beweis ist, dass es diese Regel nicht gibt). ;)

  • Es ist erlaubt (nicht geduldet) auf Autobahn unter 80 und innerorts unter 50 kmh rechts vorbei zu fahren mit max 5 Kmh

  • Innerorts herrscht doch sowieso kein Rechtsfahrgebot und freie Spurwahl. Dass man auf der rechten Spur nur 5km/h schneller fahren darf, wäre mir ebenfalls neu (aber okay, meine Prüfung ist lange her).

    Wo steht das denn nun geschrieben, das muss doch im Web zu finden sein wenn es die StVO regelt.

  • es gilt auf der autobahn das rechtsfahrgebot.

    Nur hält sich selten jemand dran.

    Und wenn du dich selbst dran hälst dann kann dir das zu deinem Nachteil ausgelegt werden...

    ...deswegen wird auch das ACC entsprechend programmiert sein

  • Wo kommen denn immer diese 5 km/h her? Ich habe noch nie davon gehört.

    Ist das nur ein Gerücht oder kann irgendjemand auch belegen, wo das steht?

    In der StVO finde ich jedenfalls schon mal nichts davon.

    Liebe Grüße ausm Ruhrpott, Dirk

  • Wo kommen denn immer diese 5 km/h her? Ich habe noch nie davon gehört.

    Ist das nur ein Gerücht oder kann irgendjemand auch belegen, wo das steht?

    Danke, ich dachte schon, mein Erinnerungsvermögen lässt mich gänzlich im Stich. :D
    Ohne Nachweis bleibt es für mich erstmal ein Gerücht (ein Limit innerorts wäre zudem völlig praxisfern, s. #17) aber vielleicht kommt da ja noch was von dem Inverkehr-Bringer desselben... ;)