Jetzt wirds aber abenteuerlich und hanebüchen... Wo steht das es kein weniger geben DARF? Les mal deinen Vertrag gaaaaaz aufmerksam durch, Stichwörter wie "Änderungen vorbehalten" etc. sind darin zu finden. Wenn du das Auto nicht annimmst ist das dein Problem und ziemlich blöd da du einen Vertrag unterzeichnet hast der für beide Seiten gilt... Das ist doch kein Wunschkonzert.
@IamMatze bei Änderungen sind die technischen gemeint! Und wenn ein Kunde etwas bestellt hat und am Ende nicht erhält, stellt dies ein Mangel da. Also mal selber seinen Vertrag ganz genau durchlesen.
Und wenn Du hier mal Forum ordentlich recherchiert hättest, dann wüsstest Du, dass es bereits ein ähnlich gelagerten in der Vergangenheit gab. Kunden wurden bei der fehlenden Fußraumbeleuchtung des Seat Ateca entschädigt. Konkret wurde mit einer Fußraumbeleuchtung für die hinteren Sitzplätze geworben. Schriftlich im Vertrag war es ebenfalls vermerkt.
Siehe hier: Fehlende Fußraumbeleuchtung
Wenn das FL ohne die TopView Funktion ausgeliefert wird obwohl dies zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführt wurde, stellt dies nun mal ein Mangel da.
Und wenn Du das so hinnehmest und toll findest, ist dass Deine gaaaanz persönliche Angelegenheit.
LG Bernard