Verlängerung oder Änderung der Anschlussgarantie möglich?

  • Hallo,

    Wie im anderen Thread schon geschrieben habe ich ja Interesse an einem Seat Ateca 1.4 TSI, der bei einem SEAT Händler steht. Die Woche habe ich dort einen Termin um noch die restlichen Fragen zu klären und dann wäre soweit alles klar. Vorab möchte ich mal wissen ob mir evtl. jemand folgende Frage beantworten kann:

    Der Ateca beim Händler ist EZ 10/2018, also könnte ich ja noch eine Anschlussgarantie von z.Bsp. 3 Jahren abschließen. Der hat nun aber schon eine Anschlussgarantie von 1 Jahr, also bis 10/2021. Ich hätte bei einem Gebrauchten natürlich lieber die 3 Jahre. Ist es vielleicht möglich diese schon bestehende 1-jährige Garantie entweder

    a) um weitere 2 Jahre zu verlängern, also noch 2 Jahre anzuhängen, oder

    b) die 1-jährige Garantie in eine 3-jährige Garantie umzuwandeln.
    Habe SEAT Deutschland schon 2x angeschrieben, aber natürlich noch keine Antwort erhalten.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

  • Ich hab nächste woche bei meinem freundlichen nen Termin zwecks Grarantieverlängerung.

    Mein Ateca ist aber erst 3 Monate alt.


    Ich hatte mal nen Altea, da hatte ich von zwei auf Drei jahre erweitert und bin anschließend Automatisch in die VVD Versicherung gekommen, da hab ich dann monatlich einen beitrag bezahlt, die ersten jahre um 20€ im monat und als ich ihn dann mit einem alter von 8 jahren verkauft habe, habe ich um 28€ im monat bezahlt.
    Ich will mal hoffen das die von Seat das weiterhin so anbieten, damit bin ich mit meinem Altea Spitze gefahren da der Altea jedes Jahr was hatte :D

  • sorry, hab mich da etwas ungünstig ausgedrückt, ich meinte das ich die zweijährige Werkgarantie um ein jahr erweitert hatte.


    Frag doch mal deinen Freundlichen wie es bei der bereits vorhandenen Anschlussgarantie und der VVD Versicherung aussieht.


    Die VVD macht genau das gleiche wie die Werkgarantie ;)

  • Frag doch mal deinen Freundlichen wie es bei der bereits vorhandenen Anschlussgarantie und der VVD Versicherung aussieht.

    Habe ich telefonisch schon gemacht. Er wollte sich noch genau erkundigen, meinte aber, dass es wahrscheinlich nicht möglich ist, eine schon bestehende Garantie zu verändern oder zu erweitern. Er erzählte auch nur von einer dann möglichen, ähnlichen Anschlussgarantie. Wahrscheinlich ist damit die VVD gemeint.


    Die VVD macht genau das gleiche wie die Werkgarantie ;)

    Das ist aber nur schwer zu glauben bei ca. 20-28€ im Monat. Das ist nämlich seeeehr günstig im Vergleich zu der originalen von SEAT.

  • Also während der Herstellergarantie (24 Monate) kannst du jederzeit eine Anschlussgarantie abschließen. Beim Neuwagen macht man das clevererweise sofort beim Abschluß.

    Ist die Anschlussgarantie bereits inclusive, kannst du diese bis Ablaufdatum bis m.E. 60 Monate gesamt (Hersteller + Anschluß) verlängern.

    Die monatlichen Kosten erhöhen sich natürlich, da die Rate aus Alter + KM-Stand (und Fahrleistung) errechnet wird.


    Da dein Händler?? schon eine einjährige Anschlussgarantie auf seine Kosten abgeschlossen hat, würde ich mit ihm reden und er soll die in eine dreijährige ändern.

    Sollte für den Händler kein Problem sein, braucht er nur mit dem VVD zu telefonieren. Bliebe nur zu klären, wie ihr euch bei den Kosten einigt.

    Herzliche Grüße, Micha

  • Reparaturkostenversicherungen (nichts anderes ist das) gibt es jede Menge.

    Die von VVD ist auch nichts anderes.

    Je nach Alter und km-Stand unterscheiden sich die Prämien, Leistungen und Ausschlüsse schon erheblich.

    Es muss jeder für sich entscheiden, ob sich das finanziell lohnt.

    Die teuren Sachen sind i.d.R. eh nicht mitversichert und wenn dann nur für so viel Geld, dass sich IMHO das nicht lohnt.

  • Also während der Herstellergarantie (24 Monate) kannst du jederzeit eine Anschlussgarantie abschließen.


    vgl. auch:



    Auszug aus (dem Ende) der o.a. Internetseite:


    Zumindest nach den Infos auf o.a. Seite könnte man wohl die SEAT Garantieverlängerung:

    • innerhalb der ersten zwei Jahre nach Neuwagenkauf oder
    • bis zu einer Laufleistung von 100.000 km

    ... abschließen.


    Dann kann man eine bestehende doch bestimmt auch verlängern? :/

  • Danke für eure Antworten und Meinungen zu dem Thema.

    So richtig ersichtlich ist aber nirgendwo, ob eine schon bestehende Garantieverlängerung nachträglich, aber noch während der 2-jährigen Herstellergarantie, auf irgendeine Art geändert werden kann.
    Ich habe deshalb heute morgen nochmals eine Email an den SEAT Service geschrieben, in der Hoffnung auf eine baldige Antwort. Ich habe nachher um 13:00 Uhr einen Termin in dem Autohaus, um alles noch Benötigte zum Kauf abzuschließen. Wäre blöd, wenn ich in ca. 2-3 Wochen Antwort von SEAT bekäme, dass eine nachträgliche Änderung möglich sei, diese aber beim Kauf hätte beantragt werden müssen. Ich hoffe jetzt noch darauf, dass der Verkäufer evtl. Lust und Zeit hat, sich mal genauer darüber zu erkundigen und mich aufklären kann.

  • wie gesasgt, ich hatte bei meinem Altea die VVD im anschluss der Garantieverlängerung Automatisch bekommen.


    Ich hatte am Altea jedes jahr was dran, Fensterheber vorne jedes jahr im Wechsel, Türschloss defekt, Seilführung vom Schaltgetriebe defekt usw..
    Wurde alles zu 100% von der VVD bezahlt, da hab ich nicht ein cent investiert.


    Natürlich ist die VVD auch an bedingungen geknüft wie z.b die KM beschrankung auf 80000 (bei mir war es noch 100000) oder Service in der Vertragswerkstatt...


    Ich bin heute oder morgen bei meinem Händler vor ort und werde ihn mal drauf ansprechen.

    Ich schreib euch dann gerne was er gesagt hat


    @bubacher

    ich hab das letzte mal knapp 4 Wochen auf die antwort von Seat DE gewartet. :(

  • Ergänzung: Laut meinen AGB/ Versicherungsbestimmungen ist zumindest zu einer nach Vertragsschluss beabsichtigten Änderung der Laufzeit bzw. des Wechsels vom Vertragsmodell keine Aussage getroffen ... was schon Mal nicht so gut klingt. :(


    Zumal auch ganz klar darin steht, geregelt bzw. vereinbart ist:

    • Die Funktionsgarantie schließt sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit an die Garantieverlängerung an.
    • Der Vertrag verlängert sich gemäß den Garantieversicherungsbedingungen automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

    Daher mein (rechtliches) FAZIT:

    • Eine Änderung bzw. Verlängerung des bestehenden Vertrages ist wohl gemäß den allgemeinen, rechtlichen Regelungen (vgl. BGB & Co.) wohl nur möglich, wenn beide Vertragsparteien den "alten" Vertrag durch einen "neuen" ersetzen.
    • Bei Wunsch von Änderung bzw. Verlängerung einfach mit dem Vertragspartner (über das Autohaus Deines Vertrauens) ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht. Und wenn SEAT wirklich so gut ist, wie sie es von sich behaupten, dann machen sie ja eigentlich sogar Gewinn, weil das Auto sowieso länger "ohne Mangel" bleiben sollte. ;)
  • Wenn ich hier jetzt so alles richtig gelesen und auch verstanden habe ist die VVD Versicherung, im Anschluss an die "normale" Anschlussgarantie ja eigentlich genau so gut wie die Garantie von SEAT, aber um einiges günstiger bei ca. 25€/Monat. Die 2-jährige SEAT Garantie würde mich jetzt ja ca. 1000€ für 2 Jahre kosten, bei der VVD kämen für 2 Jahre ca. 600€ zusammen.

  • Ich hatte am Altea jedes jahr was dran, Fensterheber vorne jedes jahr im Wechsel, Türschloss defekt, Seilführung vom Schaltgetriebe defekt usw..
    Wurde alles zu 100% von der VVD bezahlt, da hab ich nicht ein cent investiert.

    ...

    Ich bin heute oder morgen bei meinem Händler vor ort und werde ihn mal drauf ansprechen.

    Ich schreib euch dann gerne was er gesagt hat

    Bei dem Versicherungsverlauf wird die Versicherung vermutlich kein gesteigertes Interesse haben, dich als Kunden zu behalten ;)


    Wie bereits gesagt, vergleicht mal die "Seat" Versicherungsbedingungen, mit denen auf dem freien Markt.

    25€ zahlt man bei der devk auch pro Monat.


    https://www.devk.de/produkte/k…ungen/reparatur/index.jsp

  • So, Vertrag wurde abgeschlossen und ich bin Besitzer eines 1.4 TSI. Dazu aber später in dem anderen Thread von mir mehr.

    Zum Thema: Habe den Verkäufer nochmals auf die "Problematik" angesprochen, ... Schulterzucken. Gespräch mit dem Kollegen .... Schulterzucken. Gespräch mit dem Verkaufsleiter .... Schulterzucken. Die einen meinten, das sollte machbar sein, die anderen waren der Meinung: Das geht auf keinen Fall. Das ganze Autohaus hatte nur noch ein Thema. Es wurde diskutiert, telefoniert ... ich kam mir schon etwas seltsam vor, was ich da für eine Welle losgetreten hatte. War anscheinend der erste mit diesem "Problem". Dann die Lösung. Anruf des Verkäufers bei SEAT. Ergebnis: .... Schulterzucken 8o Wir geben ihnen mal eine Nummer, da können sie sich informieren. Nochmals ein Anruf des Verkäufers. Langes Gespräch mit einer netten Dame. Das Ergebnis jetzt: Ja, das geht. Jetzt beim Abschluss des Kaufvertrags ... Juhuuuu ... Doch jetzt zu den Kosten... Bitte festhalten. Mich hat es dort fast unter den Tisch gedrückt. Knapp über 44€/Monat über eine Laufzeit von 48 Monaten. Hallo??? Das sind über 2100€ für eine Verlängerung der Anschlussgarantie um 2 Jahre (1 Jahr hat er ja schon) . Wenn ich jetzt noch keine Verlängerung hätte, könnte ich eine 24-monatige zum Preis von ca. 1000€ abschliessen. Habe mich dann natürlich entschlossen, bei Bedarf nach Ablauf dieser Garantie die angebotene Gebrauchtwagengarantie zu nutzen. Selbst der Verkäufer war glaub ich baff und konnte sich diese Rechnung auch nicht so recht erklären. Er war eigentlich nur froh darüber, dass ich als Kunde ein so interessantes Thema zur Rede gebracht hatte und jetzt wenigstens alle Bescheid wissen, ob und wie es machbar ist.

  • Ich hatte dann heute meinen Termin beim freundlichen.


    Preise sind bei mir wir folgt /

    12 Monate = 251€ einmalig oder 7.40€ monatlich.

    24 Monate = 774€ einmalig oder 17€ monatlich.

    36 Monate = 1385€ einmalig oder 23€ monatlich.


    Bezogen auf eine Fahrleistung bis 20000km im Jahr.

    Anschließend rutscht man automatisch in die VVD Baugruppengarantie


    Die Verlängerung der Garantie kann man nur einmalig abschließen und ist nicht mehr zu ändern oder verlängern.


    Natürlich ist das Alter zu berücksichtigen, je älter der Wagen ist, desto teurer wird es.


    Ich hoffe das ist für den ein oder anderen hilfreich.

  • Die Verlängerung der Garantie kann man nur einmalig abschließen und ist nicht mehr zu ändern oder verlängern.


    Das Ergebnis jetzt: Ja, das geht. Jetzt beim Abschluss des Kaufvertrags ... Juhuuuu ... Doch jetzt zu den Kosten...

    Mein Ergebnis auf Nachfrage: Eine einmal abgeschlossene Verlängerung kann nach ihrem Ablauf oder nach Ablauf der Herstellergarantie nicht mehr verlängert werden. Aber (wie in meinem Fall) hätte eine schon bestehende 1-jahrige Garantieverlängerung in eine 3-Jährige "umgewandelt" werden können. Das aber zu Horror-Preisen ...

    Preise sind bei mir wir folgt /

    12 Monate = 251€ einmalig oder 7.40€ monatlich.

    24 Monate = 774€ einmalig oder 17€ monatlich.

    36 Monate = 1385€ einmalig oder 23€ monatlich.

    Mmmmh ... :/..... wer würde denn da die Einmalzahlung wählen?
    Sorry, aber da kann doch etwas nicht stimmen.

  • die Ratenzahlung läuft ab sofort, also auch über die zeit der Werkgarantie, man zahlt also 3 Jahre verlängerung 60x23€


    und das thema "umwandlung" geht bei meinem nicht. Wenn ich 12 Monate mache dann kann ich mich hinterher nicht umentscheiden und z.b 24 nehmen..



    Ich hab mich für 24 Monate verlängerung entschieden und gehe anschließend in die Baugruppengarantie.

  • Hallo, ich bin neu hier und habe gerade einen gebrauchten drei Jahre alten Ateca gekauft.

    Laut (privatem) Verkäufer hat er eine Verlängerung der Herstellergarantie um 3 Jahre und bis 100.000 km, also ab jetzt noch 2 Jahre. Allerdings hat der Verkäufer keine Dokumentation darüber. Nur in seinem damaligen Neuwagenkaufvertrag steht dieser Hinweis bei der Liste der Ausstattung. Genügt das und ist die Garantie dann automatisch mit der Fahrzeugidentifikationsnummer verbunden, oder gibt/braucht es ein extra Dokument?

    Für einen Hinweis wäre ich dankbar.