Parkrempler

  • Hallo zusammen,



    mal zwei Fragen ans Forum (Community). Vielleicht gibt’s Fachleute die mir weiterhelfen können.


    Vor vier Wochen ist mir eine ältere Nachbarin in mein Auto gefahren. Angeblich hatte Sie es nicht gemerkt. Am Morgen ging ich mit meinem Hund und entdeckte den Schaden. Betroffen waren links Fahrertür und die Hecktür. Fazit, 2174,34 € Schaden. Nur auf meine Ansprache und an Hand des Schadenbildes beider Fahrzeuge, konnte ich Sie überzeugen, dass Sie den Schaden verursacht hatte. Im Grunde war es Fahrerflucht, weil Sie mich nicht über den Unfall verständigte, und Sie nach Ihrer Aussage es nicht bemerkt hatte. Welches ich nicht glaube. Aber egal, ältere Dame und Nachbarin. Aber die Schäden an beiden Fahrzeugen, waren eindeutig.


    Mein Fahrzeug steht nun seit letzter Woche Montag in einer Karosseriewerkstatt. Abgegeben habe ich es mit der Aussage 3-4 Tage Reparaturzeit. Am Donnerstag erfolgte dann der Rückruf der Werkstatt, das Fahrzeug kann erst Freitag abgeholt werden. Freitag wurde auf Samstag verschoben und nun soll ich mein Fahrzeug erst am Montag bekommen.



    Nun zu meinen Fragen.


    Was kann ich bei der Versicherung an Geld einfordern für Tagessatz Ausfall des Fahrzeuges und kein Ersatzfahrzeug in Anspruch genommen. Und wie errechnet sich die Wertminderung beim späteren Verkauf, weil mein Cupra nun ein Unfallfahrzeug ist?

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  • Der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug ergibt sich eigentlich aus dem Gutachten zum Schaden. Dort sollte eigentlich die „geplante“ Reparaturzeit stehen. Z.B.: 3 Tage. Das wäre der Anspruch für ein Ersatzfahrzeug oder die finanzielle Entschädigung. Sollte es länger dauern, würde ich mir das von der Werkstatt, mit Angabe der Gründe, schriftlich bestätigen lassen.

    Auch die Wertminderung sollte, sofern eine entsteht, im Gutachten auftauchen. Diese zahlt die Versicherung. Aufgrund des Schadenbildes vermute ich aber, dass hier keine Wertminderung vorliegt. Schließlich wird die Tür gegen eine neue ersetzt. Und eine Neulackierung der vorderen Tür rechtfertig, nach meinem Empfinden, keine Wertminderung.

  • Bin auch nur Laie aber wie willst du ohne Gutachten nen Wertverlust bei der Versicherung geltend machen? Selbst wenn die dir da was zahlen wird's weniger sein als wenn du einen beauftragt hättest.


    Am besten geht man direkt zum Anwalt der kümmert sich. :thumbsup:

  • Du bist glaub ich von der Werkstatt falsch beraten worden. Normal so hab ich es von meiner Werkstatt damals gesagt bekommen, kannst du als Geschädigter sofern der Schaden 700 Euro übersteigt einen eigenen Gutachter beauftragen (wird über die Werkstatt beauftragt), den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Dieses Gutachten erfasst auch die Wertminderung. Diese Wertminderung musst du mit einem Brief an die gegnerische Versicherung mit Angabe vom Gutachten und Bankverbindung geltend machen. Da du hoffentlich eine Abtretung an deine Werkstatt gemacht hast wird diese auch dein Ersatzauto bei der Versicherung geltend machen.


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  • Wo entsteht beim Austausch einer Tür eine Wertminderung? Das Auto ist hinterher so schön, wie vor dem Schaden. Man kann ja belegen, dass hier nicht ein großer Unfallschaden zu Grunde lag.


    Warum hast Du kein Gutachten? Die Erfahrung hat mich gelehrt hier grundsätzlich den Weg über Anwalt und Gutachter zu gehen. Auch bei der Nachbarin von nebenan.

  • Natürlich entsteht auch durch eine neue Tür eine Wertminderung, da es nicht mehr die Originale Tür ist.


    LordBimmer
    Normal wird nicht nur die Tür Lackiert sondern die ganze Seite des Fahrzeuges, wegen Lackunterschiede, so das die Übergänge nicht sichtbar sind.
    Du hast das Recht dazu, das der original Zustand wieder hergestellt wird . Die Versicherung will natürlich so wenig wie möglich bezahlen und macht das Minimalprogramm. Hast du ein eigenes Gutachten stärkt es dir den Rücken (auch gegenüber deiner Werkstatt), das der Schaden auch fachmännisch repariert wird. Der von dir beauftragte Karosserie und Lackierbetrieb sollte dich auch richtig beraten haben, damit hinterher nicht das Böse erwachen kommt und die neue Beifahrertür z.b. ein tick heller ist. Schaue dir nach der Reparatur die Seite deines Autos in der direkten Sonne an.
    Wenn keine Unterschiede zu sehen sind, hat deine Werkstatt gut gearbeitet. Wenn doch ein Unterschied zu sehen ist, hat die Werkstatt drei Nachbesserungsversuche und der Ärger ist vorprogrammiert, da jetzt die Werkstatt verantwortlich ist und nicht mehr die gegnerische Versicherung.


    Bei dem Thema bin ich ein gebranntes Kind.
    Falls du ein Vordruck für die Wertminderung brauchst, melde dich.


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  • Man hat das Recht auf Wiederherstellung wie zum Zeitpunkt vor dem Schaden. Mit Originalzustand ,wie hier erwähnt, hat das wenig zu tun.
    Rechtfertigt ein wegen Unfallschadens ausgetauschter Reifen eine Wertminderung? Ist ja nicht mehr der originale?

  • Bei einem Parkschaden eines Skoda Yeti [6 Monate alt, 6000km gelaufen] bei dem die hintere Stoßstange getauscht wurde und das hintere Seitenteil etwas nachlackiert wurde, entstand laut Gutachten ein Schaden von etwa 2200 Euro. Direkt im Gutachten wurde der merkantile Minderwert [Wertverlust] von 800 Euro und der Ausfall von 5 Tagen [Rrparaturzeit] a 45 Euro festgelegt.

    Das Gutachten kostete etwa 650 Euro und wurde ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.

    Ohne Gutachten oder Antrag wird die Versicherung in Deinem Fall vermutlich freiwillig nichts oder nur [zu] wenig erstatten.

    Gruß Jörg

  • Der Austausch eines nicht unerheblichen Karosserieteils, dazu zähle ich eine Tür, berechtigt meiner Meinung und Erfahrung nach zur Wertminderung.

    Diesen "merkantilen Minderwert" kann i. d. R. aber nur ein Gutachter feststellen.


    Der Ateca ist ja noch fast neuwertig, erhält also keine Aufwertung wie z. B. bei einem 10 jährigem Auto mit ggf schon Rostspuren an der beschädigten Tür.


    Bei mir ist der letzte Schaden mit Wertminderung schon einige Jahre her, damals Kotflügel, Haube, Scheinwerfer und Grill neu, ohne Schweiß- oder Richtarbeiten.


    Nach mir bekannter neuester Rechtssprechung hat man Anspruch auf 0 - 30 % der Reparaturkosten als Wertminderung, abhängig von Alter und Laufleistung, lässt sich wahrscheinlich aber nur mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.

    Ob sich der Aufwand lohnt muss LordBimmer entscheiden.


    Mit einer Bestätigung der Werkstatt über die tatsächlich längere Reparaturdauer sollte der längere Nutzungsausfall leichter zu beanspruchen sein und das sind ja auch schon ein paar Euros.

    Gruß Bernd

  • Da es sich hier in meinen Augen ggf. nur um einen unerheblichen Blechschaden (Bagatellschaden) handelt, so ist ein Ausgleich der Wertminderung oft unwahrscheinlich. Ich drücke aber die Daumen, dass Du die Wertminderung durchsetzen kannst.

  • @all!


    erstmal danke für die info, danke...... ich werde mir am montag die weitere vorgehensweise überlegen und mir wirklich überlegen was ich nun mache. ihr habt mir wirklich weiter geholfen, danke, danke.... was mir stinkt ist, seit seit 2008, hatte ich jetzt immer im ersten jahr ca. einen unfallschaden durch einen parkrempler. und das bei nun dem 4 fahrzeug. toll, oder?

  • So lange keine tragenden Teile, z.B. Holm oder Unterboden, beschädigt werden gibt es keine Wertminderung da alle Teile 1 zu 1 ausgetauscht werden.


    Es kann sogar sein das die Versicherung, je nach Alters de Fahrzeuges einen Abzug Neu für Alt abzieht.


    Weil eine Wertsteigerung eingetreten ist.


    Die Verzögerung in der Werkstatt lasse dir von der Werkstatt bestätigen, mit Begründung und reiche sie mit

    der Nutzungsausfallentschädigung, bei der Versicherung ein.


    Viele Grüße


    Hubert

    Ateca FR 2.0 TDI 190 PS, Nevada Weiß, DCC, AHK, Pano,Infotain Plus, Leder mit elektrischen. Sitz, Kessy, Licht & Sicht, Standheizung, WSS beheizt, Assi V, Parkassit. Bestellt: 03.07.2018. UVLT 3-2019. Zulassung 03.07.2019.:)

  • Es gibt eine Wertminderung. Bei meinem Zafia Tourer hat mir jemand die Heckstoßstange touchiert (Plastikteil plug and play). Das Teil wurde getauscht und neu lackiert. Im Gutachten wurde eine Wertminderung ermittelt, die ich mir von der gegnerischen Versicherung erstatten ließ.


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  • Mein A3 wurde einmal hinten rechts und einmal vorne links angefahren. Waren keine großen Schäden aber es wurden beide Stoßstangen und der Kotflügel vorne links getauscht. Dabei in die Tür vorne links und ins Seitenteil hinten rechts beilackiert. Habe bei beiden Schäden 700€ und 500€ Wertminderung bekommen.


    Daher Gutachter is Pflicht meiner Meinung nach. 8)

  • sobald die lackstärke nicht dem auslieferungszustand entspricht

    Wird das irgendwo niedergeschrieben? Es gibt Fahrzeuge, die bereits im Werk Nachlackiert werden. Hier gibt es bereits Abweichungen in der Lackstärke zur Lackierung in der Anlage. Wirst Du aber bei der Fahrzeugübernahme nicht drauf hingewiesen.

  • Jeder Unfallschaden welcher ein Austausch von Teilen oder Neulackierungen nach sich zieht wirkt wertmindernd.

    Das ist so nicht ganz richtig. Ab einem Fahrzeugalter von 5 Jahren oder einem Km Stand ab 100.000 wird bei einer Neulackierung eine Wertsteigerung zu Grunde gelegt. Und ich verweise auf Bagatellschäden. Auch hier wird keine Wertminderung zu Grunde gelegt.