Ateca FL Leasing Angebote


  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne das erste Mal Leasen.

    Ich habe folgendes Angebot erhalten.

    Privates Kilometer Leasing.

    Ateca FR 1.5 DSG Tageszulassung Listenpreis 42T für 36 Monate und 15 Tkm pro Jahr soll er 280€ onhe Anzahlung monatlich kosten.


    Was haltet ihr davon und auf was sollte ich achten?

  • Das verbriefte Rückgaberecht habe ich im Angebot nicht gefunden. Aber den Absatz "ohne Gebrauchtwagenabrechnung"

    Ist es evtl. das gleiche ?

    Das verbriefte Rückgaberecht gibt es m.E. nur bei einer Fahrzeugfinanzierung. So war es jedenfalls bei meinen alten Ateca. Ob das heute noch von Seat praktiziert wird, weiß ich nicht.


    Beim Leasing bezahlt du ja nur die Nutzung. Am Ende der Laufzeit musst du das Fahrzeug zurückgeben, hast aber unter Umständen ein Kaufrecht.


    LG Bernard

  • Mikaa

    Das verbriefte Rückgaberecht, ist kein Teil des Angebot, das bekommst du beim Abschluss des Finanzierung/Leasigvertrag.

    So hatte ich das beim Tiguan Leasing und jetzt beim Karoq AutoCredit.


    Es spielt wohl keine Rolle, ob Finanzierung oder Leasing, weil nur dort aufgeführt ist, zu welchen Bedingungen der Wagen zurückgenommen wird.

    Nette Grüße

  • Gutes Angebot, zuschlagen :)

  • Aber wir empfehlen ihm jetzt nicht das Auto zum Listenpreis zu kaufen, oder?

    Es wäre doch der Nettokredit/leasing Betrag wichtig?

    Nette Grüße

  • Aber wir empfehlen ihm jetzt nicht das Auto zum Listenpreis zu kaufen, oder?

    Es wäre doch der Nettokredit/leasing Betrag wichtig?

    Hä????Kaufen?

    Es ist doch vollkommen egal beim Leasing!

  • Ich dachte es würde einen Unterschied machen, ob die Zinsen auf den Listenpreis oder Nettokreditbetrag berechnet werden?

    Für den Fall der Fälle, man übernimmt das Auto zum Ende der Laufzeit, dann wird es richtig ausschlaggebend sein, dass man einen niedrigen Hauspreis hat.

    Nette Grüße

  • Bei den Angeboten beim Leasing wird immer der Listenpreis genannt. Natürlich bekommt man trotzdem Rabatte, die wirken sich aber nicht sonderlich aus. Un Leasing aber vergleichbar zu machen, schreibt man immer den Listenpreis dazu.

    Das Angebot ist sehr gut. Wir reden von einen Leasingfaktor von 0,66 bei 15.000 km. Das ist im Privatbereich ein Angebot, bei dem man direkt zuschlagen kann.


    Ein verbrieftes Rückgaberecht gibt es beim Leasing nicht bzw sollte es nicht geben (hat unter anderem steuerliche Gründe).


    Es kann aber durchaus sein, dass man ein Erstkaufrecht erhält, wenn der Vertrag ausläuft und man den Wagen dann zu einem marktüblichen Preis kaufen kann. Den Preis legt dann aber das Autohaus fest.


    Ohne Gebrauchtwagenabrechnung meint übersetzt das Kilometerleasing.

    Mit Gebrauchtwagenabrechnung meint das im Volksmund bekannte Restwertleasing.

  • Peter


    was genau stört dich an meinem Beitrag?

    Das frage ich mich auch, wenn man anderer Meinung ist kann man das schreiben.

    Und ne Übernahme nach dem Leasing???

    Wer macht das? Dafür ist Leasing nicht sinnvoll!

    Da gibt es bessere Finanzierungsmodelle, da die Schlussrate einfach zu hoch ist und ne weiter Finanzierung zu teuer ist!

  • Ich selbst habe in meinem Großkundenvertrag das Erstkäuferrecht. Aber den Preis erfahre ich erst bei Ablauf.


    Ansonsten kann ich nämlich die Leasingraten nicht absetzen, da das Finanzamt das sonst als Finanzierungskauf ansieht und das dann steuerlich anders behandelt wird.


    Sinn macht der eventuelle Kauf aber nicht. Dann könnte ich direkt finanzieren und kenne die Restschuld.

  • Ich bin hier aus dem Thema raus, weil meine Erfahrungen, jetzt und beim vorherigen Tiguan I anders sind.


    Einzig der Punkt, dass zu Vergleichszwecken der Listenpreis genannt wird, den gehe ich mit.


    :Tschuldigung:

    Nette Grüße

  • Niemand sagt das deine Ausführungen falsch sind, :thumbdown:bedeutet im Zusammenhang mit dem LikeSystem "gefällt mir nicht".

    Bildschirmfoto 2021-03-04 um 17.52.03.jpg


    Weil ich vom "verbrieften Rückgaberecht" spreche und du dazu schreibst: "Ein verbrieftes Rückgaberecht gibt es beim Leasing nicht bzw sollte es nicht geben (hat unter anderem steuerliche Gründe)."






    Beim bestellten Tarraco wird's nicht anders werden, aber vielleicht nennt sich das heute auch anders. Wie es der

    Mikaa ja schon mit: "ohne Gebrauchtwagenabrechnung", andeutete.

    Vielleicht sprechen er und ich auch von privaten Leasing und du vom Geschäftsleasing.


    Und ne Übernahme nach dem Leasing???

    Wer macht das? Dafür ist Leasing nicht sinnvoll!

    Da gibt es bessere Finanzierungsmodelle, da die Schlussrate einfach zu hoch ist und ne weiter Finanzierung zu teuer ist!

    Ich betrachte das Leasing, also privat, als Probefahrt und würde das Auto übernehmen, wenn es denn kein Kübel ist. Stellt sich das Auto als Kübel dar, geht es zum Händler zurück und mit den "verbrieften Rückgaberecht" trägt er allein das Risiko. Beim Tiguan I, der vom Dieselgate betroffen war, brauchte ich mir nie Sorgen machen. Der jetzige Karoq ist mir auch nicht ganz geheuer, Probefahrt endet definitiv im August.

    Auch geht es nicht um die Nachfinanzierung, da muß es ja keine geben, Überweisung und fertig. Aber selbst wenn man es finanziert, auf dem freien Markt sind die Zinsen doch recht niedrig.

    Nette Grüße