ACC fehlt im Neuwagen

  • Hallo Ateca-Freunde,


    Google hat mich hier ins Forum geleitet. Ich bin seit Kurzem Ateca-Besitzer, kann mich aber nur als halbstolzer Besitzer bezeichnen. Bei mir fehlt nämlich im Auto das ACC. Wie kann das fehlen?


    Ich habe mir bei einem Autohaus in der Nähe den Ateca angeschaut und bin auch Probe gefahren. Von der Motorisierung wollte ich 1,5 TSI 150 PS. Ich habe dann eine Probefahrt gemacht und konnte als Alternative einen FR anschauen, weil ich mir von Innendesign nicht ganz sicher war. Bei der anschließenden Beratung nannte ich meine Ausstattungswünsche, die zwingend ACC, Rückfahrkamera (gerne aber auch 360 Grad Kamera), großes Navi und fünf Jahres-Garantie umfassen sollen. Es gab exakt ein Fahrzeug (FR), auf das die Ausstattung zutraf, allerdings in einer weiter entfernten Filiale. Da für mich ein Auto eher ein fahrbarer Untersatz ist und ich weder Ahnung, noch Interesse hatte mich damit umfassend zu befassen, verzichtete ich auf eine Fahrt ins Autohaus, um dann "meinen" Ateca anzuschauen. Ob ich den "Fehler" da bemerkt, kann ich somit auch nicht sagen.


    Naja, ich durfte dann mein Auto abholen, bekam eine Kurzeinweisung, machte paar Bilder als Erinnerung und fuhr vom Hof. Auf der Autobahn wollte ich dann erstmals mein ACC ausprobieren und ich merkte, dass das irgendwie nicht funktionierte. Bin dann nach Hause gefahren, habe die Bedienungsanleitung zur Hand genommen und hatte dann das ungute Gefühl, dass das fehlen könnte, weil in der Anleitung hinter dem Blinkerhebel eine zweite Steuereinrichtung fürs ACC sein sollte. Kurzerhand habe ich den Verkäufer angerufen und nach kurzer Recherche teilte man mir mit, dass mein Auto leider kein ACC hat. Es war falsch im PC bei ihnen angelegt. Sie haben sich dann vielmals entschuldigt. Man hat mir zwei Kundendienste aufs Haus angeboten. Nach aktuellem Stand kann man das ACC nicht nachrüsten, weil irgendeine Steuereinheit fehlt.


    Im Kaufvertrag konnte ich den Fehler nicht feststellen, weil da zur Ausstattung überhaupt nichts stand. Alles was da festgehalten war, war "Seat Ateca FR 1.5 TSI ACT 110 kW (150 PS), 6-G, Navi" und noch paar Buchstaben - aber sonst nichts. Auf der Rechnung steht auch nur ein Teil der Ausstattung und bei weitem nicht alles, mich würde z.B. interessieren, ob ich eine Kennzeichenerkennung habe und anderes.


    Ich warte nun noch auf die endgültige Meldung, ob das vielleicht doch noch nachgerüstet werden kann. Das Blöde daran ist, dass ich nichts schriftliches habe. Wie gesagt habe ich mich ausschließlich den Verkäufer in seinen Aussagen vertraut.


    Ich bin dezent am Boden zerstört, weiß nicht, was ich machen soll. Man hat mir bereits die Rückabwicklung angeboten, aber der Rest (Farbe, Ausstattung, Preis) ist halt perfekt und für mein Verständnis habe ich das Auto mit ACC gekauft. Eine Anfrage bei einer KFZ-Ersatzteil-Firma brachte mich zu dem Ergebnis, dass man erst nach einem Diagnose-Scan sagen kann, ob das nachgerüstet werden kann oder nicht. Das Autohaus macht irgendwie keine Anstalten dieses zu veranlassen. Wieso auch - es würden denen Kosten im vierstelligen Bereich entstehen, wenn es technisch möglich wäre. Es ist so schade, dass mein wichtigstes Ausstattungsmerkmal, das ACC, nicht verbaut ist und ich den bestimmt wieder fünf bis sieben Jahre fahren werde, bis ich mir einen Neuwagen leisten kann.


    Wenn ich den Vertrag jetzt unverzüglich rückabwickle, habe ich erstmal kein Auto (das alte Auto ist verkauft) und dank Corona dauert die Zulassung vom Neuwagen auch wieder gut zwei Wochen. Ich weiß echt nicht, was ich machen soll. Parallel schaue ich schon, ob und wo es "meinen Ateca" mit ACC und der übrigen Ausstattung zu einem guten Preis gibt, aber ich wollte jetzt hier mal in der Runde fragen, was ihr machen würdet, ob es technisch tatsächlich schon ausgeschlossen werden kann (ohne Diagnosescan) und was rechtlich möglich ist.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Falls es nicht nachrüstbar ist, würde ich den Kauf rückgängig machen und mich nach einem anderen umschauen. Der Händler muss ja nicht unbedingt in der Nähe sein.

    Bleibt gesund <3

    Gruß aus Berlin

    Frank

  • Erst einmal :welcom1; on Board...
    Zu deinem akuten Problem kann ich jetzt nur unjuristisch aus meiner Sicht sprechen.

    Hier fehlen. Ich angaben ob irgendwo im Vertrag oder der Anzeige für das Auto drin stand, dass „Irrtüme vorbehalten“ sind.


    Ich würde versuchen eine Einigung mit dem Autohaus zu finden, die für beide Parteien passt. Man hat dir die Rückabwicklung angeboten, diese würde ich auch in Anspruch nehmen. Allerdings würde ich mit ihnen einen „Deal“ eingehen der wie folgt aussehen könnte:


    Sie besorgen dir ein Fahrzeug das genau Deinen Wünschen entspricht, lassen es auf dich zu und du machst die Rückabwicklung am Tag der Übernahme des neuen. Der nötige Aufpreis sollte dann aber im Vorhinein ausgehandelt sein. So hast du durchgängig ein Fahrzeug, musst dich nicht groß um etwas kümmern, außer bei deiner Versicherung eine neue evb Nummer zu besorgen und denen dein Vorhaben zu schildern. Dies würde dann eine kurze Abbuchung von Betrag x der Versicherung und des Zollamtes (Steuer) bedeuten (da ja kurzzeitig 2 Fahrzeuge auf dich zugelassen sind) aber auch das Geld bekommst du ja wieder fast vollständig zurück..


    evtl kann man das ganze auch ohne 2 Fahrzeuge auf sich angemeldet zu haben bewerkstelligen, in dem du die Rückabwicklung 1-2 Tage vor Übernahme des neuen machst und kulanterweise für die 1-2 Tage einen Werkstattwagen vom Händler bekommst.

    Wenn es ein guter Händler ist, kann man solche Dinge mit denen zusammen vereinbaren, wenn sie dir schon jetzt 2 Services aufs Haus angeboten haben für die Unannehmlichkeiten.

    Grüße aus dem kleinsten Bundesland 8)

    Marco

  • Wenn der Händler Rückabwicklung anbietet, würde idh das sofort machen.


    ACC wäre für mich wichtig. Denke, dass auch der Notbremsassisten vom verbauten Radar abhängt. Und wie üblich ist eine Nachrüstung immer sehr teuer und komplizieret.


    Der Markt ist groß und Du wirst schon was passendes finden.


    Aber: NIEMALS ohne Ausstattungsliste einen Vertrag unterschreiben.

  • Die Nachrüstung sollte möglich sein, ist aber zeit- und kostenintensiv.

    Wenn für den Händler die Rückabwicklung günstiger als die Nachrüstung kommt, wird er sich auch kaum darauf einlassen.


    Sollte dir bei der Rückabwicklung kein finanzieller Schaden entstehen, würde ich den Weg gehen.


    Bestehst du hartnäckig auf Nachrüstung, könnte dem Händler aufgehen, dass du schriftlich nichts hast, um deine Forderung zu beweisen.


    So wie ich dich verstanden habe, wirst du ohne ACC nicht glücklich mit dem Ateca, die Zeit bis zum nächsten Wagen kannst du notfalls auch mit einem Mietwagen überbrücken.


    Eine schnelle Suche ergab etwa 300 € für 2 Wochen, geht vielleicht noch günstiger, je nach Region.


    Der Fehler liegt beim Händler, aber mit den zwei kostenlosen Kundendiensten oder Rückabwicklung hat er sich aus meiner Sicht fair verhalten.

    Gruß Bernd

  • Sie besorgen dir ein Fahrzeug das genau Deinen Wünschen entspricht

    Auch ein guter Vorschlag.

    Falls sie deinen Ateca sofort haben möchten, damit er wenig Kilometer hat, wäre ein Ersatzfahrzeug für kleine Gebühr auch denkbar.

    Dafür trägt der Händler die Zulassungskosten.

    Gruß Bernd

  • Vielen Dank für eure Meinungen. Ein zweites Mal passiert mir sowas sicher nicht im Leben.


    Das war ein Vor-Facelift-Modell und die neuen kosten dann alle etwa 3000 € mehr, haben evtl. Automatik, die falsche Farbe oder nur noch zwei Jahre Garantie, wovon dank Tageszulassung schon ein Teil ungenutzt verschritten ist. Daher wird es so oder so für mich ein Draufzahlgeschäft sein, wenn ich das mit dem jetzigen Autohaus mache.


    Dass Irrtümer vorbehalten sind, kann ich mir in meinem Fall nicht vorstellen. In den Verkaufsbedingungen steht:


    "Haftung für Sachmängel


    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung... [erledigt]


    Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. [wenn man mir mal meine E-Mail bestätigen würde...]


    Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrags geltend machen."


    Vielleicht fahre ich nächste Woche mal zu einem anderen Seat Händler, lasse des Diagnose-Scan machen und kann mir bei der Gelegenheit vielleicht gleich einen Ateca anschauen, der (fast) meinen Anforderungen entspricht...

  • ich würde den Ateca zurückgeben 👍👍👍


    Bis du einen anderen Ateca mit ACC gefunden hast kann nicht lange dauern. Der Markt ist voll.


    Bis dahin würde ich einen Leihwagen mieten👍👍

    Ateca FR 2.0 TDI 190 PS, Nevada Weiß, DCC, AHK, Pano,Infotain Plus, Leder mit elektrischen. Sitz, Kessy, Licht & Sicht, Standheizung, WSS beheizt, Assi V, Parkassit. Bestellt: 03.07.2018. UVLT 3-2019. Zulassung 03.07.2019.:)

  • vorab, ich bin kein Jurist….

    Falls du eine Rückabwicklung in Betracht ziehst (was ich machen würde) solltest du bedenken, dass der Händler dir für die Nutzung des Fahrzeuges einen gewissen Betrag abziehen kann. Du solltest damit also nicht allzulange warten.
    Ich würde sofort rückabwickeln und den Händler nach einem Leihwagen fragen, an dessen Kosten er sich beteiligt.

    Ein Nachrüsten würde ich niemals in Betracht ziehen. Das ist doch immer Murks

  • Hmm, ich muss zugeben, dass wenn sonst ALLES stimmt am Fahrzeug (auch Zustand/Pflege), ich eher auf das ACC verzichten würde wenn der normale Tempomat wenigstens drin ist (ist er doch, oder?).


    Ja, ich nutze den ACC aber es gibt auch viele Situationen, in denen ich lieber einen konstant-arbeitenden Tempomat hätte. Demnach wäre es mir nicht SO viel wert, das Risiko einzugehen, ein anderes Auto zu suchen, was in anderen Belangen dann nicht so gut passt wie das derzeitige.

  • ich eher auf das ACC verzichten würde wenn der normale Tempomat wenigstens drin ist (ist er doch, oder?).

    Ich auch! Ich würde einen herkömmlichen Tempomat in jedem Fall dem ACC vorziehen.

    VG Sascha Klick for Pic

    Biete CUPRA Kappen

  • Richtig - wenn das ACC den Tempomat wegen 3 Schneeflocken oder Nieselregen wieder ausschaltet. Wäre wir der normale Tempomat auch lieber.

    Gruß vom Polar aus LA

    Nachgerüstet:
    Siehe meine Garage...


  • Ich kann auch sehr gut ohne ACC leben. Und zwei Kundendienste aufs Haus sind auch nicht zu verachten.

    Aber wenn es für Dich enorm wichtig ist, dann Rückabwicklung...was sonst;)

    Im Endeffekt kann Dir die Entscheidung keiner abnehmen.


    Gruß Manni

  • Wenn du keinen Kaufvertrag vorliegen hast, auf dem klar ersichtlich ist, dass du ein Fahrzeug mit der Ausstattung ACC gekauft hast, so wirst du keine rechtliche Möglichkeit haben auf Erfüllung zu bestehen. Wenn ja, gibt es Optionen. Deckungskauf etc.

    Wenn Nein und du ohne nicht klar kommst, bleibt nur die Rückabwicklung, welche dann schon sehr kulant vom Autohaus ist.

  • Wie ich das hier so lese, steht im Kaufvertrag nichts von ACC, das ist im Falle einer Auseinandersetzung, privat oder juristisch, schlecht. Wenn es hart auf hart kommt, kannst du nichts machen. Im Kaufvertrag steht ja sogar immer, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt als Standardtext.


    Was sagt aber der Händler? Akzeptiert er die mündliche Nebenabrede? Dann würde ich um das zu manifestieren eine Mail schreiben, wie ... sie hatten ja zugestanden dass ACC vorhanden sein sollte nun aber fehlt und wir suchen derzeit ja noch nach einer geeigneten Lösung .....


    Ansonsten kann sicher so ein Forum dieses Problem nicht lösen, da du mit dem Händler einen für dich geeigneten Konsens finden musst.


    Beim nächsten Mal halt den Vertrag genauer fassen, Dinge die mir wichtig sind und mündlich auch zugestanden werden, lass ich mir immer in den Vertrag schreiben. Allein was da steht gilt.

    23.4.21 Cupra Ateca VZ Vollausstattung in grau bestellt, Liefertermin sollte Oktober 2021sein, gekommen Ende November.

  • Vertragserfüllung kann man nur verlangen, wenn es sich um "zugesicherte Eigenschaften" handelt. Nach der Bestellung wird üblicherweise eine Bestellbestätigung ausgedruckt. Im System beim Händler ist die Bestellung dauerhaft hinterlegt.

    Wird die Bestellbestätigung nicht gelesen oder bleibt sie unwidersprochen, erlangt sie einen verbindlichen Status hinsichtlich "zugesicherter Eigenschaften". Dementsprechend muss nur geliefert werden, was in der Bestellung drinsteht, außer es wären Nebenabreden schriftlich fixiert.

    Ich selber bevorzuge meinen funktionierenden Tempomat gegenüber dem m.E. nicht zu Ende programmierten ACC.

  • Na ja, ich bin kein Rechtsanwalt aber auch mündliche Vereinbarungen können durchaus verbindlich sein. Mit dem Angebot auf kostenlosen

    Service und eine Entschuldigung hat man ja die Schuld eingestanden.

    Wie man als „Geschädigter“ nun mit der Sache umgeht ist eine andere Frage.

  • Wer einmal mit ACC gefahren ist wird sich schwerlich wieder auf Tempomat einlassen, auch wenn der in der ein oder anderen Situation ( starker Regen, Schneefall) seine Vorteile gegenüber ACC hat.


    Du musst selbst für dich entscheiden ob du nur mit Tempomat glücklich wirst oder es dir wichtiger ist mit ACC zu fahren. Bei letzteren würde ich rückabwickeln wenn dir das angeboten wurde und Alternativen wurde hier ja einige genannt.


    Mein zukünftiger Elch hat beides verbaut, es ginge also wenn VW wollte.

  • Sind sie. Mit Zeugen z.B. sind sie auch justiziabel.

    Zugesicherte Eigenschaften kann man jedoch nur erfolgreich einklagen, wenn man sie als vereinbart beweisen kann.

    Nur haben wir es mit seriösen Vertragshändlern zu tun wo noch ein Wort etwas gilt oder muß man sich auch dort bei Verhandlungen generell absichern? Traurig genug wenn der Verkäufer alles leugnen würde. Dann können wir bald einpacken.