Keine staatliche Förderung für Hybrid Formentor mit 245 PS

  • Kennst Du auch den Grund dafür? Wurde die elektrische Reichweite erhöht?


    Ich habe nämlich auch im März einen Leasingvertrag unterschrieben und mein Händler hat mich informiert, dass es aktuell kein Lieferdatum gibt und deswegen ist es fraglich, ob ich den noch in 2021 anmelden kann. Geplant war als Lieferdatum September.


    Wenn ich mich nur auf die Liste der Bafa verlasse, ist die Förderung 2022 raus, irgendwelche Sonderregelungen sehe ich dort nicht.


    Hat jemand was schriftliches? Und reicht das, um ggf. Schadensersatz geltend zu machen, sollte das alles nicht stimmen? Irgendwelche Zusagen helfen ja erstmal wenig...


    Viele Grüße

  • Hallo,

    der Text in der geltenden Rechtsverordnung der BAFA ist eindeutig entweder weniger als 50 Gramm...oder...elektrische Reichweite mehr als 60 Kilometer ab 2022. So weit so gut. Es wurde hinreichend spekuliert etc. Allerdings ist CUPRA/SEAT mit seinen Angaben immer schön hintenan geblieben, um nicht plötzlich massenweise Sonderkündigungen oder Regresszahlungen befürchten zu müssen.

    Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass erst ab 10/22 nur noch die elektrische Reichweite zählen wird.

    Ich fahre so lange meinen Cupra Ateca weiter. Wenn der Formentor trotzdem rausfällt, dann werde ich mit meinem Händler etwas aushandeln. Bereit dazu ist er jedenfalls und hat mir Sonderkündigung zugesagt.

  • Ich schaue mir immer die Liste vom BaFa an, in der die Modelle gelistet sind.

    Da steht z.Zt.


    Mit Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinie werden die Anforderungen für die Aufnahme auf die BAFA-Liste nachfolgend spezifiziert.

    ...

    451 SEAT CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID VZ (MJ22.2)

    ...

    unter anderem. Und das ist Stand 15.10.2021

    Bestellt 19.10.21 - Gebaut KW??/22 - Übergabe dd.mm.22:

    CUPRA Formentor 1.4 VZ e-Hybrid 180 kW (245 PS), Lederpaket Petrol blau, AHK, PD

  • Ich hab das dann nochmal auseinander gewuselt und die Gesetzestexte gelesen:


    Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

    gemäß der Definition in § 2 EmoG ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahr-zeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer den in § 3 Absatz 2 Nummer 1 EmoG in der jeweils geltenden Fassung genannten Wert nicht übersteigt.


    Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG)

    § 3 Bevorrechtigungen

    (2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges ....

    1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
    2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40
    Kilometer beträgt.


    Nach den Angaben von CUPRA/SEAT ist zu 1. 43g/km (NEFZ) bzw. 34g/km (WLTP) und zu 2. 58km (NEFZ)

    Also ist auch der 245 PS im Moment förderungsfähig.

    Aber ganz ehrlich, wenn ich ständig schauen muss ob das Auto das ich jetzt kaufe bei Auslieferung in 12 Monaten noch gefördert wird, dann ist das zum <X

    Bestellt 19.10.21 - Gebaut KW??/22 - Übergabe dd.mm.22:

    CUPRA Formentor 1.4 VZ e-Hybrid 180 kW (245 PS), Lederpaket Petrol blau, AHK, PD

  • bei Auslieferung in 12 Monaten noch gefördert wird, dann ist das zum <X

    das unterschreibe ich.

    Ateca Xcellence 2.0 4Drive DSG 190PS, TDI, schwarz, Sitze braun-schwarz, Winterpaket, Navi, StHz, Sound-System, Assistenzpaket V, el. Heckkl. inkl. VP , AHK Vorbereitung, Performance 2 mit 225/50/18 Sommer, R³ R3H1 235/45/18 Winter, Top View. Best.: 27.01.17 gelief. 30.09.17

  • Auszug aus dem heute bekanntgemachten Koalitionsvertrag:


    "Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen."

  • Ein völliger Irrsinn, diese Fahrzeugkategorie (weiter) zu fördern. Spätestens ab Januar 2022 sollte damit Schluss sein und bestehende Kaufverträge/Bestellungen, sollten ohne Folgen für den Kunden gegenstandslos werden.

    Naja, und die Betroffenen stehen dann bei den aktuellen Lieferzeiten ggf. einige Monate ohne Untersatz da weil eine Umbestellung nötig wäre. :(


    Generell finde ich diese Förderung auch Unsinn, solange nicht sichergestellt werden kann, dass diese Fahrzeuge auch entsprechend „bewegt“ werden (nicht nur ohne Strom-Nachladen).