Garantieverlängerung

  • Hallo liebe Community,


    wir stehen vor dem Schritt eine dreijährige Garantieverlängerung zu beantragen.


    Versicherungsbeginn wäre der 16.07.2022, da die Erstzulassung der 16.07.2020 war. Aber der Vertragsbeginn wäre ja dann jetzt, weil ja jetzt der Antrag gestellt wird.


    Wann beginnen dann aber die Zahlungen? Wir wollen eine monatliche Zahlung wählen und keine Einmalzahlung. Kennt sich jemand damit aus? Beginnen die monatlichen Zahlungen dann auch erst mit dem Versicherungsbeginn?


    Vielen Dank für Eure HIlfe und zeitnahen Antworten.


    Liebe Grüße aus Berlin

    Christian.

  • Du beantwortest die Frage bereits selbst.


    Antrag und Versicherungsbeginn sind hier, wie bei vielen Versicherungen, unterschiedlich.

    Zahlungen werden bei Versicherungsbeginn fällig, also 07/2022.


    War das jetzt zeitnah genug :?:

  • Tja, und schon haben wir zwei verschiedene Meinungen.


    Danke für Deine Antwort Andreas.


    Gibt es denn hier vielleicht jemanden, der aus eigener Erfahrung die Frage beantworten kann?


    Ansonsten bleiben es Annahmen und Vermutungen und dann bleibt soundso nur der Griff zum Hörer und man muss sich die Info direkt bei denen holen, aber da ja nun Wochenende ist, bekommt man die nicht mehr.


    Grüße

    Christian

  • Ja, danke, war es - aber warum stellst Du diese Frage?! Für mich vollkommen unnötig.

    Mindestens ebenso unnötig fand ich deine "zeitnah" Frage.


    Hier sind jeden Tag so viele Mitglieder unterwegs, die um Hilfe bemüht sind, dass sich so eine Frage erübrigt.

    Solltest du eigentlich in einem Jahr mitbekommen haben.


    Wünsche dir aber noch ein superschönes Rest WE und nix für ungut. ;)

    Bernd

  • Das habe ich gemacht. Dadurch wird der Wert pro Monat natürlich teurer, weil ja der Wagen auch ein halbes Jahr älter ist.


    Vertragsbeginn bleibt gleich und der Versicherungsbeginn verändern sich auf den 16.02.2022 - klar und logisch. Und wo ist da für mich zu erkennen, dass ich ab sofort zahlen muss und nicht erst am Versicherungsbeginn?


    Gruß

    Christian

  • Schau mal in den Bedingungen. Die sind auch auf der Seite von dem link. Da steht…..


    Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen, und wann wird er angepasst?

    1. Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Beginn des Versicherungsschutzes in der Zukunft liegt. Ein Folgebeitrag ist, soweit nicht etwas ande- res vereinbart ist, jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- lungsperiode fällig. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Last- schriftverfahren erteilt, genügt es, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann, und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Die Folgen nicht recht- zeitiger Zahlung des Erst- bzw. Einmalbeitrags ergeben sich aus § 37 VVG; bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebei- trags gilt § 38 VVG.


    Hier der link


    https://garantie.vwfs.de/vw-nw/pdf/condition/b84236

  • Noch ein Tipp, für den Fall das es unbekannt ist.

    Wer sich sicher ist, das er eine solche Verlängerung beantragen will, nicht damit warten.

    Sie wird mit dem fortgeschrittenen Alter des Wagens teurer.

    Einfach mit dem Rechner mal probieren. Die Unterschiede sind nicht unerheblich.

    Ich glaube, in dem Angebot welches man bekommt steht auch immer ein Datum drin, bis zu welchem Tag es gültig ist.

    Gruß und Spaß aus Berlin

  • akaush: Du hast recht. Habe mir mal die Versicherungsbedingungen angeschaut und da steht folgendes:


    V. Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen, und wann wird er angepasst?


    1. Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Beginn des Versicherungsschutzes in der Zukunft liegt. Ein Folgebeitrag ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Lastschriftverfahren erteilt, genügt es, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann, und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erst- bzw. Einmalbeitrags ergeben sich aus § 37 VVG; bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags gilt § 38 VVG.


    Das bedeutet, wenn ich das jetzt abschließe und ich zahle von jetzt bis zum 16.07.2025, sind das insgesamt ca. € 1.500,00 und dann genauso viel, als wenn ich einen Einmalbetrag zahlen würde.


    Dann hat sich die Frage erledigt und vielen Dank nochmal.


    Viele Grüße und einen schönen Abend

    Christian.

  • Gibt es denn hier vielleicht jemanden, der aus eigener Erfahrung die Frage beantworten kann?


    Grüße

    Christian

    Hallo Christian,

    als ich vor 5 Jahren meinen Ateca bestellte, konnte die Garantieverlängerung noch nicht im Konfigurator mitbestellt werden.

    Also konnte ich nur die Garantieverlängerung - Versicherung abschließen. Beginn der monatlichen Zahlungen = Versicherungsbeginn.


    LG Udo

  • Hat eigentlich jemand Erfahrungen in einem "Schadenfall" gemacht, läuft die Erstattung unproblematisch oder rechnet die Werkstatt gar direkt ab?

    Da ich eigentlich jährlich mit Defekten "überrascht" werde, überlege ich, eine solche für die Zeit >5 Jahre abzuschliessen (falls ich den Ateca länger halte) - vor allem, wenn ich dieses Jahr (letztes Garantiejahr) meine Kupplungsproblematik nicht gelöst bekomme.

  • Ich habe damit bei meinen beiden vorherigen Fahrzeugen Erfahrung gemacht: Die Werkstatt hatte jeweils direkt abgerechnet. Bei Skoda bzw. dem zuständigen VW-Skoda-Händler hatte ich "damals" auch jeweils noch die Rechnungen in Kopie ausgehändigt bekommen. Beim Seat-Händler habe ich die Rechnungen nicht mehr zu sehen bekommen.

  • Ich habe jetzt eine Möglichkeit gefunden für meinen Ateca nach den 5 Jahren Werksgarantie eine TOP Garantie der Porsche Bank (Reparaturversicherung) abzuschließen.

    Habe ja noch ein Jahr Zeit jedoch habe ich mich jetzt schon erkundigt.


    Ich kann noch 3 Jahre versichern und bekomme anteilig (abhängig vom Tachostand) das Material der Reparatur ersetzt, Arbeitszeit wird immer zu 100% ersetzt.....


    Ich habe dann in einem Jahr ca. 60 000km am Tacho - da kann ich mit 80 % Materialersatz rechnen........:/

    Kostenpunkt: 35,17€ pro Monat, 3 Jahre lang............:/


    Was mich skeptisch macht:

    Ich muss alle Service bei SEAT weiter machen (ca. 800€/a) ........ist eh logisch - da kommen dann 422€/a mit dieser Versicherung dazu - und wenn mir die teuren Motoren der Heckklappe eingehen zahle ich die Reparatur selber.........:cursing::thumbdown:


    Falls das DSG etwas haben sollte, dann habe ich gut gepokert.......


    LOHNT sich das, was sagt ihr?


    P.S.:

    @Moderatoren Habe überlegt ein neues Thema aufzumachen falls es hier nicht passend sein sollte - bitte ändern:/

    2.0TSI Xcellence Granit Grau, 18"Felge Pablo, AHK,VC, el. Heckklappe, Ö Paket mit kl. Navi, Sitze Alcantara schw./Grau, Ass. System 2, Trennnetz...
    Best. mitte Febr 18. Liefert. Mai/Juni 18
    Geliefert am 07.05.18 / Übernahme: 15.05.18 :thumbsup:

  • LOHNT sich das, was sagt ihr?

    Meine Glaskugel ist gerade kaputt. :D


    Im Ernst: Das weißt du - wie bei allen Versicherungen - immer erst hinterher.

  • LOHNT sich das, was sagt ihr?


    P.S.:

    @Moderatoren Habe überlegt ein neues Thema aufzumachen falls es hier nicht passend sein sollte - bitte ändern:/

    Ich würde es keinesfalls machen! Sind über 1200 € über die 3 Jahre.


    Da es um eine Garantieversicherung geht, halte ich den Thread für passender. Garantieverlängerung

    VG Sascha Klick for Pic

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