Wenn wir von dem gleichen Gutachten sprechen, aus dem Du zitierst -> https://www.h-r.com/bin/162XT0211.pdf, solltest Du das ganze Dokument lesen:
Seite 1
Das ist ein Teilegutachten und keine ABE!
ZitatDurch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorlie::genden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Auf Seite 4 und 5 findet sich überdies nirgendwo eine Rad-/Reifenkombi mit 20 Zoll
Sorry für die Klugscheisserei, aber wenn wir vom gleichen Gutachten sprechen, ist bei Dir seit Montage die Betriebserlaubnis erloschen.