@Cupteca (nein, ich bin Dir nicht böse, hoffe Du mir auch nicht)
und @Atecalotti
Ihr beiden (und vermutlich noch einige Andere) seid ein Geschenk für jeden Verkäufer.
Die meisten wissen einfach nicht was ihr Recht ist, dabei ist die Sache garnicht so schwierig.
Ein Mangel liegt vor, wenn eine Sache bei Gefahrenübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Vereinbart war bei mir die Excellence Ausstattung mit Chromleisten.
Es sind aber keine Chromleisten, sondern Aluleisten.
Bei den meisten Chromleisten, handelt es sich um kunststoffbedampfte Chromleisten.
Im Umkehrschluss, wenn kein Chrom enthalten, dann keine Chromleiste.
Man stelle sich mal vor, man würde sich Chromfelegen (i.d.R. Alufelgen mit Chromüberzug) kaufen und bekäme nur glänzende Alufelgen...
Selbst in der Betriebsanleitung steht "kein Chrom".
"Zierblenden - Die silberfarbenen Zierteile und Zierleistenbestehen aus Gründen des Umweltschutzes aus Reinaluminium (kein Chrom)."
"Zum Entfernen von Flecken und Belägen an den Zierleisten sollten Sie pH-neutrale Pflegemittel verwenden – also keine Chrompflegemittel."
Auch hier wird einer der für das Auto bzw. die Waschstraße wesentlichen Unterschiede deutlich.
Aluminium ist wesentlich empfindlicher als Chrom.
@Schimanski Hier (in der Gebrauchsaweisung) wird deutlich, dass die Aluzierleisten eben nicht für übliche Reinigungsmittel geeignet sind.
ph-neutral schließt jegliche Vorreinigung in Waschstraße aus, da diese nach meinem Kenntnisstand alle mit alkalischen Vorreinigern arbeiten.
Kleiner Einwurf und Zitat aus der Betriebsanleitung, Punkt Zierleisten:
"SEAT Betriebe verfügen über umweltverträgliche Reinigungsmittel, die für Ihr Fahrzeug geprüft und freigegeben sind."
Stimmt so leider nicht, mein SEAT Vertragshändler hat mir gesagt, dass es kein entsprechendes Mittel für die Zierleisten gibt.
Gehen wir aber mal davon aus, dass das nicht so klar wäre.
Dann gilt u.a. immer noch, dass das gilt, was in der Werbung (z.B. Prospekt) genannt wird.
Und auch in den Verkaufsprospekten steht eindeutig Chromleiste.
Warum schreibt man hier nicht einfach glänzende Aluleiste? Keine Ahnung.
Naja, und auch wenn dies nicht gegeben wäre, dann gilt es auch als Mangel, wenn eine übliche Eigenschaft oder gewöhnliche Verwendung einer Sache nicht gegeben ist.
Und eine uneingeschränkte Waschstraßennutzung sollte gerade in Deutschland, wo man sein Auto fast nirgends von Hand waschen darf, üblich sein.
Noch ein Hinweis zu der Betriebsanleitung.
Der Inhalt kann bei mir nicht Bestandteil des Kaufvertrages sein, da diese nicht im Kaufvertrag benannt ist oder vor Vertragsschluss ausgehändigt wurde.
Mir wäre es wirklich egal, ob es Chrom- oder Aluleisten wären, wenn es keine Probleme damit gäbe.
Vielleicht liegt ja auch ein Materialfehler bei den Alumiumleisten vor und sie verfärben sich deshalb nicht bei allen.
Aber egal ob falsches Material oder Materialfehler, in beiden Fällen ist es ein Mangel.
Unabhängig davon ist der primäre Ansprechpartner der Verkäufer und nicht SEAT.
Dieser hat den Kaufvertrag geschlossen und haftet daher für Sachmängel.
SEAT kann zwar auch im Rahmen der Garantie eintreten, dies beinhaltet aber nur die reine Mängelbeseitigung.
Zum Schluß noch die verkürzte Antwort von SEAT zu der Anfrage:
Ja, es liegt ein Mangel vor!
Und zumindest in dem Punkt sind wir uns vielleicht einig.
SEAT würde bestimmt nicht unnötigerweise einen Mangel anerkennen.