Eigentlich müssten bei Seat die Alarmglocken läuten. Wenn der Fehler zu einem Unfall führt, müsste man sie im Rahmen der Produkthaftung bekommen. Scheint ja eindeutig ein fehlerhafte Funktion zu sein .
Aber ist ist ehr eine Frage für Juristen und nicht für Amateure...
hallo Ralf
Na ja. " eindeutig" ist der Fehler ja gerade nicht. Das scheint ja das Problem zu sein. Wieviele Leute sind denn hier im Forum. Davon haben mal 3 Mann gelegentliche Probleme angemeldet. Sollten diese beschriebenen Fehler einmal zu einem Unfall führen hast du als Kläger als erstes mal die Beweispficht. Da wirst du mit einem "mein Auto hat von selbst gebremst" nicht weit kommen.
Ich denke selbst wenn du einen Unfallfahrtenschreiber im Auto hast wird es schwer. Er zeichnet ja nur den Bremsvorgang aus, nicht die Auslöse-Art.
Aktueller Fall, der Teslar Fahrer der im Auto Pilot Modus beim PlayStation spielen ins Stau Ende fuhr.
Ich denke das jeder Mensch der sich auch nur ein klein wenig mit der Technik beschäftigt hat,und weis wieviele Daten für solch einen komplexen Vorgang wie die des Autofahrens nötig sind, nicht so dumm sein wird, sich alleinig auf seine Assistenzsysteme zu verlassen .
Anders verhält sich der Fall bei User "Bärli-Ateca". Das Ding ist offensichtlich defekt und muss repariert werden. Basta. Gerade weil es ja glaube ich schon bei einer Probefahrt durch die Werkstatt fehlerhaft in erscheinung getreten ist, wenn ich richtig gelesen habe.
Schwieriges Thema. Da sich auf eine Juristische Auseinandersetzung einzulassen --- Seat hat bestimmt auch "Gute" Anwälte die sich bestimmt den ganzen Tag mit nichts anderes beschäftigen.
Gruß
Achim