Beiträge von smokeybear

    VORWEG:

    Ich habe die o.g. identische Fragestellung und Nennung meiner aktuellen Angaben (inklusive des Fahrzeugident) inzwischen auch an SEAT Deutschland geschickt und warte derzeit auf deren Antwort.

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    Wenn ich Euch oben richtig verstanden habe, fällt nach nur einem Jahr Nutzung (sofern 30.000km nicht erreicht werden) weder Inspektion, noch Ölwechsel an. Richtig?


    Anderseits:

    Spricht auch das Bordbuch


    a)

    --> in Sachen Inspektion "nach Service-Intervall-Anzeige" --> konkret bei mir - Stand 22.10.2018 und gut 6.400km Laufleistung - 23.600km ODER 193 Tage bis Inspektion --> somit würde ich bei meiner Fahrleistung etwa Anfang Mai 2019 landen



    b)

    --> in Sachen Ölwechsel "nach Service-Intervall-Anzeige" --> konkret bei mir - Stand 22.10.2018 und gut 6.400km Laufleistung - 23.600km ODER 558 Tage bis Ölwechsel --> somit würde ich bei meiner Fahrleistung etwa Anfang Mai 2020 landen


    Aus dem würde ich - Stand jetzt - schließen:


    Wenn ich also Anfang Mai 2019 erstmals zur Wartung in die Werkstatt gehe, bin ich keinesfalls "zu spät" sondern bestenfalls "zu früh" dran, weil


    1) vorher keine 30.000km erreicht werden

    2) weil ich - in Sachen der Inspektion - unter Berücksichtigung der Service-Intervall-Anzeige bei Anfang Mai 2019 lande (d.h. 22.10.2018 plus 193 Tage gem. Service-Intervall-Anzeige)

    3) im Regelfall die 1. Inspektion, wie auch der 1. Ölwechsel nicht erst nach einem Jahr, sondern nach 2 Jahren (bzw. 30.000km, je nachdem, was zuerst eintritt) anfällt.


    Somit ist es bei mir eigentlich auch "egal", ob der Tag der Erstzulassung (19.3.2018) oder der Tag der Übergabe als Ausgangsbasis (5.5.2018) herangezogen wird.

    Entscheidend dürfte sein, wann die Übergabe-Inspektion gemacht worden ist... das wird in Deinem Fall am 04.05.2017, also 1 Tag vor der Übergabe gewesen sein. Damit wäre von einer Inspektion zur nächsten genau ein Jahr vergangen und Du bist safe! ;)


    Mal einen Blick ins Serviceheft riskiert? :/

    Übergabeinspektion gem. Serviceheft: 19.3.2018


    Was ist mit den (abweichenden) Angaben, die sich aus dem Bordcomputer ergeben? Nichts??


    Ich meine, es muß doch eine einheitliche, verbindliche Sicht der Dinge geben, oder??


    Würde mich doch wundern, wenn es bei 100 Foren-Mitgliedern dazu 101 "Meinungen" dazu gibt.

    Verkaufender Händler = der Händler, bei dem das Fahrzeug (als: Tageszulassung) gekauft wurde.

    Wartender Händler = der Händler, bei dem das Fahrzeug gewartet und repariert werden wird.

    (Verkaufender Händler ist einige hunder Kilometer entfernt. Daher gibt es einen anderen, wartenden Händler in meiner Nähe)

    Wenn wir die "Erstbesitzer-Definition" hier außer Acht lassen, helfen die Erläuterungen hoffentlich dabei, die eigentliche Fragestellung

    " Ausgangsdatum für 1. Wartung/Inspektion - Angaben im Bordcomputer verbindlich? "

    dieses Threads bitte zu klären.




    Danke sehr!

    Hallo Kollegen!


    Mir ist nicht ganz klar, welches Ausgangsdatum maßgeblich für die 1. Inspektion/den 1. Ölwechsel maßgeblich ist. (Kilometer spielen bei meiner Fahrleistung von 15.000km p.a. keine wirkliche Rolle).


    Ist es das Erstzulassungsdatum oder das Übergabedatum?


    Hintergrund:


    Ich habe meinen Ateca als Tageszulassung (19.3.2018) gekauft. Die Übergabe war am 5.5.2018 mit KM-Stand 10. Ich bin der erste Besitzer.


    Im Bordcomputer finde ich - bei einer Laufleistung von etwas über 6.400km - heute (also: 22.10.2018) die folgenden Hinweise unter "Service":

      a) 23.600km ODER 193 Tage bis Inspektion 

    b) 23.600km ODER 558 Tage (also: plus 365 Tage bzw. plus 1 Jahr) bis Ölwechsel.


    Wenn ich - in Excel - auf's heutige Datum 193 Tage hinzurechne, lande ich im Kalender beim 3.5.2018. Das etwa sollte dann das Detum für die 1. Inspektion sein.


    Somit scheint das Übergabedatum den Ausschlag zu geben, richtig?


    So hat es der verkaufende Händler offensichtlich im Fahrzeug hinterlegt.


    Der wartende Händler wird ein anderer Händler sein.


    Ich möchte nur sichergehen, das System richtig zu verstehen/lesen und mich darauf verlassen zu können, was dem Bordcomputer zu entnehmen sind.


    Ich gehe doch davon aus, dass die Daten aus dem Bordcomputer hier - für mich, wie auch den wartenden Händler - maßgeblich (verbindlich) sind und ich nicht, wenn ich im Mai 2019 zur Inspektion aufschlage, vom wartenden Händler in Kenntnis gesetzt werde, dass ich schon im März hätte kommen müssen und meine Garantie jetzt "hinüber" ist.


    Danke vorab für ein paar klärende Meldungen!

    Hallo Kollegen!


    Dieser Tage habe ich mir mal die Zeit genommen, meinen Ateca nach knapp 4 Monaten im Innenraum zu reinigen.


    Dabei stelle ich bei der Reinigung der Armauflage innerhalb der Beifahrertür beim leichten Druck (mit dem feuchten Lappen) ein Geräusch fest.


    Dieses lässt darauf schließen, dass dort eine Verklebung im Begriff ist, sich zu lösen. Ich kenne die genaue Befestigung dieses Armauflage-Elements zwar nicht, aber das sich Belastung ergebende Geräusch läßt ganz eindeutig auf eine Verklebung schließen.


    Betroffen ist bisher nur die Tür auf der Beifahrerseite. Sehen tut man im aktuellen Stadium auch (noch?) nichts.


    Ich sehe in diesem Stadium auch noch keine Notwendigkeit für einen Besuch in der Werkstatt. Solange sich die Sache nicht weiter verschlechtert bzw. der Mangel auch sichtbar wird, werde ich erst im Rahmen einer normalen Wartung danach schauen lassen. Schade ist es nach lediglich 4 Monaten ist es trotzdem. Nur kein Mangel ist ein vertretbarer Mangel! :)


    Mich interessiert aber, ob das ein bekannter Mangel ist und wie Seat bei Reklamation damit umgeht.

    Hm, 340 PS brauche ich nicht wirklich. Und bevor ich mir was gebrauchtes für das Geld kaufe, da hole ich mir lieber was neues.Schön wäre es,wenn der Ateca so um die 230-240 Benziner PS hätte. Das wäre dann so meine Richtung. Aber möglicherweise werde ich mich auch mit den 190 PS irgendwann anfreunden. So richtig viel bin ich ja mit dem 190 PS Vorführer nicht gefahren. Ich werde es dann sehen, wenn der Ateca mal da ist.

    Wenn Du auf "Sport" gehst und dann mal auf den Pin trittst, kommt schon eine ganze Menge. Ich schrieb ja: fast GTI-Like.


    Wenn es aber immer noch mehr sein muß, stellt sich die Frage, ob ein Kompakt-SUV dafür die ideale Basis ist.


    Zwar ist der Ateca auch mit Allrad kein überdurchschnittlicher Geländegänger, aber ein Sportwagen ist er eben auch nicht, auch wenn es inzwischen "Auswüchse" wie bspw. den Cupra Ateca gibt. Manche mögen's eben.

    Ich weiß nicht, ob das was mit "Cool sein" zu tun hat wenn Ausstattungsmerkmale aktiviert werden, die Seitens Hersteller vorbereitet sind. Das Besitzen und Anwenden ist m.W. nicht illegal (ist mir zumindest nicht bekannt) sofern die Änderungen StVO-konform sind.

    Das Auto ist letztendlich immer noch MEIN Eigentum und solange keine Funktion "kontrapropduktiv" ist, hat der Hersteller keine Grundlage, irgendwelche anderen Garantieleistung abzulehnen (sofern diese nicht in Zusammenhang mit einem Defekt stehen).
    Sonst müsste man ja auch das Aufkleben eigener Aufkleber (die nicht von Seat verkauft werden) untersagen.
    Auch alle, die mit Zubehör-Felgen unterwegs sind, müssen nun Angst haben, ihre Garantieansprüche zu verlieren? Ich glaube nicht, dass es schon so weit ist... :)

    Selbstverständlich ist und bleibt Dein Auto Dein Auto! Ohne Frage.


    Und Du kannst absolut damit machen, was Du willst, solange Du der Eigentümer bist! Auch das muß natürlich nicht diskutiert werden.


    ABER:

    SEAT als Hersteller kann Garantie geben und kann Garantie auch wieder "nehmen". Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (hier: SEAT). Uns so kann sich - ob man es glaubt oder nicht, ob man damit einverstanden ist oder nicht - SEAT Garantieleistungen dann auch verweigern, wenn man sich seitens des Garantiegebers (z.B.) auf den Standpunkt stellt, dass das "eigenhändige", nicht autorisierte Freischalten einer grundsätzlich durchaus vorhandenen Funktion (wie z.B. Verkehrszeichenerkennung) einen Eingriff in das Innerste der Fahrzeugelektronik darstellt, der - wenigstens theoretisch - nicht absehbare, unerwünschte Folgen haben könnte.


    Zumindest ich kann es SEAT auch grundsätzlich nicht verdenken. Von SEAT war keiner mit dabei, wie die Freischaltung vorgenommen wurde. Was dabei - möglicherweise! - noch passiert ist, dass sich auf irgendeine Art und Weise ungünstig auf das Fahrzeug auswirken könnte. Und - sind wir doch bitte alle mal ehrlich - kann niemand von uns wirklich wissen, was - neben der Funktionsfreischaltung - sich im Hintergrund vielleicht noch tut, ohne das es gewollt gewesen wäre, ohne das man etwas mitbekäme. Wir kriegen nur das Offensichtliche mit: Freischaltung hat funktioniert / hat vielleicht nicht funktioniert. Wir vertrauen auf die Werbung, die Beschreibung der Funktion und das der Anbieter der Software hoffentlich alles richtig gemacht hat. Das ist auch schon alles. Der Rest ist - etwas überspitzt - primär "Glaube". Wenn das Offensichtliche bei einem Kumpel oder bei meinetwegen auch 50 Kumpeln funktioniert hat, dann stützt das diesen "Glauben".


    Mir ist die Garantie durchaus wertvoll. Deswegen warte ich mit diesen "netten Spirenzien" erst einmal ab, bis die Garantie abgelaufen ist.


    Soll doch bitte jeder für sich selbst entscheiden. Mich kümmert meine Garantie. Nicht die Garantie anderer Leute.

    Ich bin mit meiner Wahl 190 Benziner PS absolut zufrieden.


    Ich muß diese Leistung natürlich nicht permanent abrufen. Es kann aber - wenn gewünscht, durchaus (fast) mal GTI-mäßig abgehen.


    Ich bin davon überzeugt, dass ich - bei identischem Streckenprofil und Fahrweise - etwas verbrauchsärmer als ein 150 PS-Benziner unterwegs bin, weil sich die 2l-Maschine beim Abruf der von mir benötigten Leistung weniger anstrengen muß, als die 1,4l-Maschine.

    Genau, so ist das!


    Ich lasse es bleiben, weil ich - vor allen Dingen - nicht so cool wie Andere bin, die die Garantie (die viele tsd. Euro wert sein kann) in den WInd schießen, nur um ein paar Verkehrszeichen im Display ablesen zu können. Ist mir zu teuer. Ich muss mir halt leisten, uncool zu sein. Ich bekomme das aber hin! :)

    Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass Seat im Zweifel Garantieleistungen verweigert oder reduziert, wenn sich herausstellt, dass irgendwer an der Fahrzeugelektronik "herumgebastelt" hat.


    Natürlich wird sich jetzt der Eine oder Andere am Begriff des "herumbastenls" stören. Aber ganz zum Schluss ist es so.


    Wer auch immer mit OBDEleven (oder ähnlichem Zeugs) Umprogrammierungen (z.B. Freischaltungen) vornimmt, muss sich darauf verlassen können, dass das Gerät es "richtig" macht und das man selbst tunlichst keine Fehler macht.


    Wer würde den für nicht komplett auszuschließende "Fehlleistungen" von OBDEleven aufkommen? Vermutlich niemand. Deren Garantie beschränkt sich vermutlich nur auf das Gerät selbst und nicht auf das Fahrzeug, Ist somit beinahe nichts wert.


    Und wenn man irgendein Schadenfall eingetreten ist:

    Wer will / wer kann dann eine Kausalität zwischen Schaden und OBSEleven definitiv ausschließen.


    Ich sehe durchaus ein Nettigkeiten, die man mit OBDEleven so anstellen kann. Ich mag aber nicht über die Garantie nachdenken, derer ich verlustig gehen würde, wenn sich herausstellt, dass ich via OBDEleven irgdendwas "kaputt" gemacht hätte. Dan übe ich lieber Verzicht.

    smokeybear Also "Zerschießen" kannst Du Dir nichts, wenn Du die VZH zb. via OBD11 aktivierst. Es ist lediglich möglich, dass diese nicht wie erwartet funktioniert, weil halt doch was fehlt ...

    Danke für die Erläuterung, aber hier möchte ich doch noch einmal aufsetzen.


    Meines Wissens (aber ich mag mich täuschen!) erfüllt mein Ateca grundsätzlich alle Hardware-Anforderungen, die es bei der Verkehrzeichenerkennung benötigt. Also insbesondere die Frontkamera, die bei mir ja in Zusammenhang mit anderen Assistenten verwendet wird.


    Ich habe mir weiterhin erzählen lassen, dass die Funktion der Verkehrzeichenerkennung grundsätzlich in meinem so ausgestatteten Ateca schlummert. Da der Wagen leider nicht entsprechend (und für entsprechendes Aufgeld) konfiguriert worden ist, würde es jetzt "NUR" einer Freischaltung der bereits vorhandenen Funktion bedürfen, damit sie auch genutzt werden kann.




    Habe ich falsche Informationen bzw. mache ich einen Denkfehler?






    Was sollte es denn sein, was der Hardware meines Atecas fehlt?


    Ist es nicht so, dass die Funktion Verkehrszeichenerkennnung in einem Ateca, wie dem Meinigen (Xcellence, Navi, Frontkamera ...) schon vorprogrammiert ist und nur einer Freischaltung harrt, um in Betrieb zu gehen?


    Wie schon bemerkt:

    Mir ist nicht bekannt, ob eine Seat-Vertragswerkstatt eine solche Freischaltung, die ich auch Nachrüstung (einer Funktion) nenne vornimmt. Aber warum denn nicht. Ich verlange nichts Illegales und bezahle dafür, dass jetzt etwas nachgerüstet wird, was der "Konfigurator" meines Ateca ausgelassen oder vergessen hat. Unter den gegebenen Umständen und wenn die Werkstatt richtig arbeitet sollte es keine Probleme geben.

    Danke für Euer Feedback, Kollegen!


    Also mein Ateca hat eine Frontkamera. Er ist also grundsätzlich fähig, die Verkehrszeichenerkennung vorzunehmen.


    Ich meine allerdings auch, irgendwo gehört oder gelesen zu haben, dass die Seat-Werkstatt das vornehmen kann. Ob es jede macht und ob das für die Werkstatt dann etwas "außer der Reihe" ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe nichts Böses dabei im Sinn und bin auch bereit, einen angemessenen Obolus zu entrichten.


    Was ich hingegen nicht möchte - und einige Postings deuten für meine Begiffe in diese Richtung - ist eine Art "Fummel-Lösung", bei der man im Vorhinein offenbar nicht wirklich sicher sein kann, ob/wie die Lösung funktioniert und ob man sich dabei nicht womöglich noch etwas anderes "zerschiesst". Der eine sagt so, der andere meint so. Dann lasse ich es lieber ganz bleiben. Es geht ja auch ohne.

    Hallo Kollegen!


    Mein Ateca Xcellence hat leider keine Verkehrszeichenerkennung.


    Jetzt habe ich davon gehört, dass wenn man - wie ich - das Seat-Festeinbau-Navi eingebaut hat - die Funktion der Verkehrszeichenerkennung eigentlich nur "freischalten" lassen muß.


    Jetzt gibt es wohl "Dienstleister", die einem genau das "inoffiziell" erledigen. Das Ganze geht aber wohl auch in der Seat-Werkstatt.


    Letztere Möglichkeit schwebt mir - im Rahmen einer Inspektion - vor, wenn es keine "Unsumme" kostet.


    Jemand Kenntnis, was das in der Seat-Werkstatt in etwa kosten wird?

    Hallo Kollegen,


    mit ist aufgefallen, dass beim automatischen Öffnen das Dach nicht vollständig zurückgefahren wird. Es bleiben noch ca. 8 - 10cm bis zur vollständigen Öffnung stehen. Gemäß Bedienungsanleitung wäre dies wohl die so bezeichnete "Komfortstellung". (Diese unterscheidet sich dann wohl von der tatsächlichen Endposition)


    Erst wenn ich den Taster dann nochmals betätige (nach hinten drücke) öffnet das Dach dann auch noch die letzten paar Zentimeterchen.


    Nicht, dass ich damit ein Problem hätte. Ich frage mich nur, warum das Dach - im Automatikbetrieb - nicht sofort komplett vollständig öffnet.


    Jemand eine Idee oder ist das nur bei meinem Ateca so?

    Im Grunde ist mir der Händler noch halbwegs "egal". Ich muß - nur - mit seinem Angebot gut klarkommen und er muß - halbwegs - erreichbar sein. Mit halbwegs erreichbar meine ich u.U. auch mal 300km.


    Wesentlich wichtiger ist mir die Werkstatt. Im Zweifel habe ich mir der nämlich öfters zu tun.


    Und nach jahrzehntelanger Autoerfahrung kann ich sagen, dass es gute Werkstätten leider nicht "wie Sand am Meer" gibt.


    Hier tendiere ich auch eher zu einem kleineren, Inhaber-geführten Betrieb als zu irgendeiner Filial-Werkstatt eines Mega-Dealers.


    Die Werkstatt sollte möglichst am Ort, wenigstens aber in gut erreichbarer Nähe sein. Mit maximal 25 - 30km würde ich dies umschreiben.


    Und vor allen Dingen:
    Die Werkstatt muß wissen, was sie tut. Im Zweifel bezahle ich auch für die Inspektion lieber 30 Euro mehr, als für kleines Geld nur die halbe Arbeit zu bekommen.


    In diesem Zusammenhang habe ich für mich festgestellt, dass ländlichere Werkstätten i.d.R. günstiger und ehrlicher arbeiten, als urban gelegene Werkstätten, die häufig zu großen Filialisten gehören. Da komme ich mir vor, wie irgendeine anonyme Nummer.


    Mit dem Ateca habe ich - der ich ländlich wohne - erstmals nach ca. 20 Jahren wieder die Chance, meinen Wagen vor Ort warten zu lassen. Ich habe bislang noch keine eigene Erfahrungen mit der örtlichen Werkstatt, jedoch hat sie - so die Aussage mehrerer Bekannter - einen sehr guten Ruf.

    Danke Euch.


    Kann jemand die M5-Schrauben für hinten bestätigen (Klasse wäre ein entsprechender Link)?


    Warum ich frage:


    Bei mir kommen demnächst andere Halterungen dran.


    Weil ich - im wahrsten Sinne des Wortes! - ein Schrauber-Talent bin, gelingt es mir i.d.R. sehr schnell, die vorhandenen (meist eher minderwertigen) Schrauben zu überdrehen. Für den Fall will ich sofort vorsorgen und mir die passenden Ersatzschrauben bereitlegen.