Jeder muss natürlich für sich entscheiden, ob er einen erheblichen Mangel, der sich nicht abstellen lässt akzeptiert oder nicht,
Wer den ganzen Thread verfolgt hat wird sicher die Gründe meiner Entscheidung verstehen,etliche aber auch nicht. Trotzdem hier noch mal in Kürze.
1. Eine schiefe Anhängerkupplung ist erst einmal einen Mangel. Ich habe viel Geld dafür bezahlt und das Recht eine ordnungsgemäß montierte und funktionierernde AHK zu erhalten.
2. Eine schiefe AHK verstößt gegen die STVO. Diese sagt, dass Beleuchtungen an Fahrzeugen, Anhängern, Zubehör etc. symetrisch zum Gahrzeug und in gleicher Höhe zur Fahrbahn sein müssen, Einzige Ausnahme: Motorroad mit Beiwagen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit.
3. Der schiefe Anhängerkugelkopf kann sich sehr wohl auf das Fahrverhalten mit einem Wohnahänger, speziell mit Antischlingerkupplung auswirken, da durch die schiefe AHK Kräfte ungleichmäßig übetragen werden. Ob man es merkt weiß ich nicht, ich habe keinen Wohnwagen.
4. Man kann, wenn man darauf achtet die schiefe Anhängerkupplung in ausgeklappten Zustand mit bloßem Auge ganz klar erkennen.
5. Durch die schiefe AHk wird durch die Beladung mit (bei mir ) 2 Fahrrädern, die hängende Seite bei jeder Bodenwelle deutlich mehr belastet als die andere Seite. Folge: Bei Bodenwellen wippt der Fahhradträger nicht gleichmäßig, sondern links deutlich mehr als rechts. Das kann nicht OK sein und ist für mich ein Sicherheitsrisiko.
6. Wer den Fehler an seinem Auto erkannt hat, und damit in der Werkstatt war, ist gezwungen diesen Mangel bei Widerverkauf anzugeben, da er durch den Werkstattaufenthalt im Lebenslauf gespeichert ist. Tut er das nicht, ist es ein arglistiges Verschweigen eines bekannten Mangels.
Ob der Käufer dann noch Interesse am Kauf hat, bzw, wie sich das auf den Verkaufspreis auswirkt ......
Alles Punkte zusammen, und die deletantischen Reparaturversuche mit mehr als 4 Anhängerkupplungen mit gefühlt 100 Werkstattbesuchen, sowie dass es immer noch weder Termin noch Lösungsansatz gibt haben mich dann endgülzig diese Entscheidung treffen lassen.
Aber es gibt ja Atecas mit gerader AHK, wie das Auto meiner Tochter, Nur schaffen die es nicht rauszukriegen, woran es liegt. Übrigens sind nach Auskunft meines auch das MJ 2018 betroffen.
Aber jeder Jeck is anders, und jeder muss für sich entscheiden ob er einen solchen Mangel akzepiert, mit allen Konsequenzen. Seat hat übrigens überhaupt nicht versucht den Rücktritt vom Kaufvertrag abzulehen, was zeigt, dass dieser Mangel auch bei Seat nicht als Schönheitsfehler betrachtet wird.
Ich hätte den Ateca gerne weiter gefahren, und bin ihn auch gerne fahren, nur nicht mit Fahrrädern hinten drauf. Seat scheint den Fehler auszusitzen und zu hoffen dass die Käufer nach mehrfachen Wekstattaufenthalten aufgeben.
@janisjj : Hier ist bisher alles sachlich argumentiert worden. Deine Anmerkung bezüglich Verstand empfinde ich beleidigend und anmaßend. Ist das Deine Meinung über jeden der nicht Deine Argumentation vertritt? Dann sollte man sich zumindest zurückhalten, oder sich an solchen Diskussioen nicht beteiligen.