Beiträge von Inspector

    Mir wurde angeboten wenn ich auf die Brembo bestehe ab Mai mich Mobil zu halten. Ich hatte ja noch nachträglich das Wartungspaket bestellt aufgrund der Brembo's jetzt wird geschaut das auf Kulanz das dann auch storniert wird.

    Wie ist das gemeint? Würdest du ein Fahrzeug kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und müsstest nur den Sprit selbst bezahlen? Das wäre fair...

    Lest mal die Rückseite Eures Vertrags zum Thema Lieferzeiten und Stornierung. ;)

    Ist beim Autokauf nichts Neues.

    Kurzfassung: Das Autohaus wird nie "in Verzug" geraten, da die sich vor langer Zeit abgewöhnt haben, "verbindliche Lieferzeiten" vertraglich zu notieren.

    Stimmt nicht ganz. Bei unverbindlichem Liefertermin kann man nach 6 Wochen eine Frist von 2 Wochen setzen und danach Verzugsschaden geltend machen oder Rückabwicklung verlangen.

    Mit Leasing würdest du für 3 Jahre und 60.000 km grob 12.000 € bezahlen, hättest einen individuellen Neuwagen und kein Restwertrisiko. Der gebrauchte Ateca aus deiner Überlegung müsste beim Verkauf dementsprechend deutlich mehr als 22.000 € bringen, damit er als Gebrauchtwagen überhaupt in Frage kommt.

    Ich möchte eigentlich nur möglichst viele Informationen liefern, damit Zweifler wissen worauf sie sich einlassen. Bei Mietwagen ist ja oft die Frage, ob der Schaden nicht schon vorher war, das bleibt einem beim Neuwagenleasing erspart. Aber auch wenn man rechtlich gut gestellt ist, kann es belastend sein, sich mit genau einem Vertragspartner auseinander setzen zu müssen. Bei Finanzierung/Kauf kann man den unangenehmen Kaufinteressenten einfach wegschicken.


    Übermäßige Abnutzung sollte sich jedenfalls bei Leasing wie auch bei Kauf/Finanzierung etwa gleich hoch niederschlagen und somit kein Grund für oder gegen Leasing sein.

    Da gibt es für mich nur eine Sichtweise.

    Ich habe ein dellenfreies Fahrzeug bekommen und der Händler bekommt es so von mir zurück.

    Dokumentieren und reparieren, fertig.

    Kann man ja gern so machen und bitte meine Ausführungen nicht falsch verstehen, ich passe auf alle Fahrzeuge gut auf, egal ob Leasing oder Kauf.


    Gefordert ist jedenfalls nur ein üblicher Zustand. Die kleine Parkdelle, die einem jemand verursacht ohne sich zu melden, muss also nicht zwingend repariert oder ausgeglichen werden.

    Mit 5 seitlichen Dellen an der Seite, die laut Schadenkatalog "nicht akzeptabel" sind, ergeben sich dennoch mehrere Sichtweisen:


    - 5 mal den Minderwert einer Delle, sagen wir 300 €, könnte ein unfairer Händler "laut Schadenkatalog" auf 1.500 € berechnen - dürfte nach aktueller Rechtsprechung nie vor Gericht standhalten

    - Es wird der gesamte Minderwert des Fahrzeugs im Vergleich zu einem üblich verschlissenen Fahrzeug kalkuliert: das könnten im Fall der 5 Dellen vielleicht 700 € sein (auf diese Gesamtbetrachtung sollte jeder Leasingnehmer bestehen)

    - Es entsteht gar kein Minderwert durch die Dellen, da es sich z. B. um einen Kleinwagen handelt, der wegen üblicher Nutzung in der Stadt auch üblicherweise mehr Parkrempler hat. Es zählt am Ende nicht der Katalog, sondern die im individuellen Fall übliche Nutzung eines jeweiligen Fahrzeugs und gemessen daran der Minderwert des eigenen Fahrzeugs, falls es mehr als üblich verschlissen ist.


    Ich finde, das ist eine super faire Rechtsprechung. Die Mär vom Abzocken bei der Leasingrückgabe ist jedenfalls völlig übertrieben, bzw. hat man als Leasingnehmer keinesfalls die schwächere Position.

    So wie mein Kenntnisstand ist gibt es klare Dokumente von vwfs die jeder einsehen und die eventuell bemängelten Schäden dagegen matchen kann. Da kann der bestochene Gutachter machen was er will. Wenn da steht das Kratzer bis zu einer gewissen Tiefe und Länge erlaubt sind dann kann er er das zwar bemängeln aber das Autohaus darf es dir nicht belasten.

    Nein, es ist genau umgekehrt. Diese "Leitfäden" oder "Richtlinien" sind nicht bindend. Laut Rechtsprechung muss nur das bezahlt werden, was dein Fahrzeug bei Rückgabe insgesamt (!) betrachtet weniger wert ist, als ein üblich verschlissenes Fahrzeug mit diesem Alter und Kilometerstand. Wer sicher gehen will, sollte vor Abgabe ein eigenes Zustandsgutachten z.B. von DEKRA oder TÜV (ca. 100-150€) machen lassen. Nicht um den Minderwert zu bestimmen, sondern um die vorhandenen Schäden/Gebrauchspuren zu dokumentieren. Sofern der vom Händler geforderte Minderwert unverschämt hoch erscheint, sollte man zuerst versuchen sich zu einigen, schlägt das fehl, würde ich bezüglich Anerkennung Minderwert nichts unterschreiben und es drauf ankommen lassen.

    Bei Audi wird es erst teuer, wenn man nach Ablauf der Herstellergarantie eine Anschlussgarantie will. Die ist dann nicht vom Hersteller, kostet mehr und leistet weniger. Sofern man noch innerhalb der 24 Monate abschließt, ist bei Audi zumindest alles schick. Dass es gleich bei Bestellung im Leasing noch günstiger geht, kann natürlich schon sein.

    Warum nehmt ihr teilweise mehr als 10.000km? Selbst wenn man pro Jahr 15k oder 20k fährt und Mehrkilometer zahlt ist es günstiger als von Beginn an mehr zu leasen. Bei all meinen Angeboten war der Unterschied zwischen 10/15k größer als 32eur/Monat(rechnerisch 5k mehrkilometer pro Jahr). Oder übersehe ich was?

    Ich zahle für 20.000 km p.a. einen Aufpreis von 59 € monatlich. Spare mir damit also 54 € pro Jahr im Vergleich zu den Mehrkilometern. Da ich die Kilometer ohnehin fahren werde, macht das für mich Sinn. Das sollte aber wie schon gesagt jeder für sich selbst nachrechnen...

    Ich habe noch nie geleast, weiß also auch nicht was mich so bei der Fahrzeugrückgabe erwartet und das macht mir etwas Sorgen. Man liest viele Stories von bösen Händlern...

    Sprengt hier etwas das Thema, daher nur kurz: Habe inzwischen bei vier verschiedenen Fahrzeugmarken und mehreren Händlern Leasingfahrzeuge zurückgegeben und gemischte Erfahrungen gemacht. Manche Rückgaben waren super fair, andere liefen auf einen Kompromiss hinaus und einmal musste ich sogar den Anwalt einschalten. Ich war aber immer relativ entspannt und bin das auch heute noch, denn laut Rechtsprechung muss nur das bezahlt werden, was dein Fahrzeug bei Rückgabe insgesamt (!) betrachtet weniger wert ist, als ein üblich verschlissenes Fahrzeug mit diesem Alter und Kilometerstand. Alle Kleinigkeiten aufzählen und einzeln abrechnen ist somit nicht drin. Es gibt auch Leitfäden, was ein Hersteller/Händler akzeptiert und was nicht - aber auch so ein Leitfaden ist nicht was am Ende vor Gericht zählt, sondern nur das, was wegen übermäßigem Verschleiß insgesamt an Wertminderung da ist.


    Diese Wertminderung hättest du aber ja auch in ähnlicher Höhe bei Kauf/Finanzierung.

    Und dann bitte noch die Überführung und Zulassung abziehen, da diese im vermeintlich teuren Angebot auch bereits enthalten sind und im günstigen Angebot nicht. Das dürfte auf die Laufzeit auch nochmal 25-30€ monatlich ausmachen.

    Beim "teuren" Angebot steht doch, dass diese separat berechnet werden, sie sind also ebenfalls nicht enthalten oder steh' ich auf dem Schlauch?