Beiträge von Patrick

    Bei mir kamen Geräusche bei einer bestimmten Drehzahl (knapp unter 2000) von vorn links unten.


    Es war die Klappe des Sicherungskastens, welche minimal Spiel hatte und dann bei ganz bestimmten Frequenzen vibriert hat.
    Wurde in 5 Minute (nachdem der Fehler lokalisiert wurde) repariert...


    Mal prüfen, ob das bei dir der gleiche Fehler ist, kann nicht schaden

    war gerade kurz messen: ca 163 cm auch bei mir inkl Antennenfuß.


    Wird knapp, sollte aber passen.


    However, wenn du eine durchschnittliche Statur hast, müsstest du ja gebückt ein- und aussteigen, kannst nie die Heckklappe öffnen und musst immer hoffen, dass kein Brett o.ä. rumliegt, welches beim Überfahren zu Kratzern auf dem Dach führt... Bist du dir sicher, dass
    A) die sog. Garage wirklich nur 165 cm hoch ist und
    B) du die wirklich willst, wenn es tatsächlich so knapp ist.


    :)

    Finde auch die schwarzen ganz hübsch.


    Aber bei Winterfelgen würde ich bei lackierten Felgen aufpassen. Sobald Risse im Lack sind und Salz und Streugut sich dort festsetzt, sehen die nicht mehr schön aus.
    Kann dir zwar auch bei silbernen passieren - aber da fällt es nicht so auf... ;)

    Das stimmt.....aber was eine ABE ist sollte er schon wissen.......sonst möchte ich nicht wissen was da so eingebaut wird....


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    Sollte ja, muss aber nicht.


    Für die Verkehrstüchtigkeit bzw. Legalität ist der Mechaniker nicht unbedingt verantwortlich. Er darf dir erst mal alles einbauen - ob du das aber dann auf der Straße auch benutzen darfst, steht auf nem anderen Blatt. ;)
    Ist halt echt nicht ganz so trivial, was wann gilt. Verantwortung liegt fast immer beim Eigentümer/Fahrer - nicht bei dem, der etwas verbaut. Thema Regress bzw Schadenersatzpflicht, falls er dir es auch verkauft hat, sei hier mal außen vor, da es ja nur um den Einbau ging... :rolleyes:

    stimmt, Thomas. Da muss niemand streiten oder jemanden, der hier eine Frage stellt, so bloßstellen und niemand muss sich auf den Schlips getreten fühlen.


    Ich versuche es mal zusammen zu fassen (gilt für D - evtl abweichend in anderen Jurisdiktionen):

    • Es dürfen auflagenfrei alle Rad-Reifen Kombinationen gefahren werden, die in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind (ist meistens nur eine, maximal 2);
    • Darüber hinaus dürfen alle im CoC Papier aufgeführten Rad-Reifen Kombinationen gefahren werden;
    • Falls es zur Felge ein "Gutachten zur ABE" gibt, dürfen die dort genannten Größen gefahren werden. Wobei hierbei evtl Auflagen zu beachten sind (z.B. A01 Vorführen bei einem Sachverständigen = TÜV). Meistens sind die Felgen eintragungsfrei (d.h. die Zulassungsbescheinigung muss nicht angepasst werden) aber nicht Vorführungsfrei!
    • Das Teilegutachten: Manche Felgen werden nur mit einem Teilegutachten ausgeliefert. Das bedeutet, dass die Benutzung der Felge mit bestimmten Reifengrößen zum Verlust der Betriebserlaubnis führt, bis das Fahrzeug bei einem amtlichen Prüfer vorgeführt wurde, und dieser bescheinigt hat, dass alles seine Richtigkeit hat. (Auflage A02).
    • Einzelabnahme nach §21 StVZO: Wenn 1.-4. nicht vorliegen, bleibt nur noch das. Am Besten mithilfe eines Festigkeits- und/oder Vergleichsgutachten probieren. Ansonsten wird es schwierig...


    Ich hoffe, das hilft erst mal weiter :)

    Verstehe ich dich richtig, du verzichtest jetzt auf den Urlaub am Samstag, weil die AHK nicht 100%ig in Waage ist?


    Ja, ich finde auch, dass es ärgerlich ist, wenn etwas nicht genauso ist, wie man es erwartet. Aber es ist nur eine AHK... Natürlich hat jeder das Recht, sich über alles zu beschweren und Korrektur zu verlangen - ohne Frage -, aber vielleicht ist es ja gar nicht so schlimm und die Palme, auf die manche klettern, ist gar nicht so hoch...
    In diesem Sinne: calm down and keep smiling... :)

    Naja, ob es so ein "eindeutiger Mangel" ist, ist fraglich. Die eigentliche Funktion -nämlich einen Anhänger ziehen, daher auch Anhängerkupplung- ist ja in keinster Weise eingeschränkt. Dass wir diese Zugvorrichtung "zweckentfremden" und darauf etwas anderes montieren, kann man m.E. schwerlich dem Hersteller allein anrechnen.
    Wenn Seat das tauscht oder richtet, umso besser. Dann geh ich auch zu meinem Händler und bitte um Korrektur (Kulanz?). Aber wenn nicht, könnte ICH es schon verstehe , wenn Seat das nicht als Mangel ansieht.


    Und sind wir doch mal ehrlich: Nicht alles, was nicht 100% passt, ist ein Mangel. Bei mir sind neben der "schiefen" Anhängerkupplung auch die Spaltmaße der Motorhaube rechts und links nicht gleich (links etwa 1mm mehr Luft als rechts) - ich würde bei einem Auto dieser Preisklasse aber nicht auf die Idee kommen, das zu bemängeln. Wenn ich mir einen 5er BMW für 20/30 TEUR mehr kaufe, wohl schon eher...


    Aber zurück zum Thema: Ich drück dir die Daumen, dass du nichts für die Reparatur zahlen musst. :thumbsup:

    Hallo Günter,
    Diese Liste ist nicht allumfassend, sondern beinhaltet nur die Reifen-/Felgenkombinationen, die Seat von vornherein freigegeben hat.
    Jeder Felgenhersteller lässt sich seine Felge mit unterschiedlichen Reifengrößen und unterschiedlichen Fahrzeugen genehmigen. Es wird nie eine vollständige Liste geben können, da es eben Felgenabhängig ist.
    Auf manchen 19 Zöllern, darfst du 245er fahren, auf anderen nur 225er - ist eben auch von Einpresstiefe und jeweiliger Typengenehnigung abhängig...


    Fazit: es hilft nur, sich irgendwo im Internet die Wunschfelge auszusuchen und dann zu schauen, welche Reifengröße für diese Felge zugelassen ist. Oder eben zum Beispiel den link oben (es gibt Dutzende andere mit ähnlichen Konfigurator-Programmen) zu nutzen.


    Viel Erfolg bei der Suche nach deiner Wunschkombination.


    Vg Patrick

    Schau auch mal bei den diversen Reifen/Felgenanbietern, die haben oft einen Konfigurator, bei dem man freigegebene Rad-/Reifenkonbinationen prüfen kann.


    Zum Beispiel http://wheelscompany.com/artic…PKWIDCode/P00040630095895


    Da findet man auch diverse Größen, die nicht im coc Papier stehen und dennoch erlaubt sind. Ich fahre zum Beispiel 245/ 35 R20 auf einer Felge mit entsprechender ABE ohne Eintragung möglich, obwohl nicht von Seat vorgesehen

    Servus Robby,


    Nein, ich hab nix unternommen. Ich werd das im Rahmen der nächsten Inspektion mal ansprechen - wenn ich es denn nicht vergesse.


    Ehrlich gesagt, interessiert mich das nicht wirklich. Ich hatte dieses Jahr den Fahrradträger einmal drauf. Nächstes Jahr vielleicht wieder- oder auch nicht. Da ist mir relativ egal, ob die eine Seite 5 cm tiefer als die andere ist.


    Aber dir viel Erfolg beim Händler! Vielleicht bekommen sie es ja tatsächlich hin und es wird auf Garantie repariert.


    PS: hab meinen Ateca jetzt seit gut 7 Monaten und hatte bislang noch nix. Kein einziger außerplanmäßiger Besuch beim Händler. Auch mit meinem vorherigen Leon war ich in über vier Jahren genau einmal außerplanmäßig beim Händler, weil das Heckklappenschloss kaputt war. Ansonsten gab es nichts. Ich bin und war mit Seat bislang zufrieden.

    Hi Robby,


    Echt, das ist eine Ordnungswidrigkeit? Wo finde ich das? Kannst du mir bitte kurz einen link schicken.


    Danke dir.


    Ansonsten gebe ich dir Recht. Und etwas doof ist es wirklich. Aber ich seh mein Auto so selten von hinten beim Fahren, daher ist es mir relativ egal. Außer natürlich, es wäre tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit...


    Vg Patrick