Wenn die Ausstattung im Kaufvertrag mit der Ausstattung im KfZ nicht übereinstimmt muss der Händler nachbessern. Wie er das macht ist erst einmal sein Problem. Im Zweifel muss das eh ein Jurist klären.
Schau doch einmal was an Ausstattung im unterschriebenen Vertrag steht.
Stimmt das mit dem Angebot überein kannst du evtl. auch eine Rechtsberatung deiner Rechtschutz kontaktieren. Die haben vielleicht auch den ein oder anderen guten Vorschlag