Erst einmal on Board...
Zu deinem akuten Problem kann ich jetzt nur unjuristisch aus meiner Sicht sprechen.
Hier fehlen. Ich angaben ob irgendwo im Vertrag oder der Anzeige für das Auto drin stand, dass „Irrtüme vorbehalten“ sind.
Ich würde versuchen eine Einigung mit dem Autohaus zu finden, die für beide Parteien passt. Man hat dir die Rückabwicklung angeboten, diese würde ich auch in Anspruch nehmen. Allerdings würde ich mit ihnen einen „Deal“ eingehen der wie folgt aussehen könnte:
Sie besorgen dir ein Fahrzeug das genau Deinen Wünschen entspricht, lassen es auf dich zu und du machst die Rückabwicklung am Tag der Übernahme des neuen. Der nötige Aufpreis sollte dann aber im Vorhinein ausgehandelt sein. So hast du durchgängig ein Fahrzeug, musst dich nicht groß um etwas kümmern, außer bei deiner Versicherung eine neue evb Nummer zu besorgen und denen dein Vorhaben zu schildern. Dies würde dann eine kurze Abbuchung von Betrag x der Versicherung und des Zollamtes (Steuer) bedeuten (da ja kurzzeitig 2 Fahrzeuge auf dich zugelassen sind) aber auch das Geld bekommst du ja wieder fast vollständig zurück..
evtl kann man das ganze auch ohne 2 Fahrzeuge auf sich angemeldet zu haben bewerkstelligen, in dem du die Rückabwicklung 1-2 Tage vor Übernahme des neuen machst und kulanterweise für die 1-2 Tage einen Werkstattwagen vom Händler bekommst.
Wenn es ein guter Händler ist, kann man solche Dinge mit denen zusammen vereinbaren, wenn sie dir schon jetzt 2 Services aufs Haus angeboten haben für die Unannehmlichkeiten.