Beiträge von JoePS

    … Artikel der AMS …

    … mit ein paar sehr verwirrenden Jahresangaben: „… Alle Golf 8, die ab KW 48/2022 produziert wurden, haben sowohl die aktualisierte Hardware, als auch den neusten Software-Stand an Bord und sind nicht von der Serviceaktion betroffen. Wichtig: Die Fahrzeuge, die zwischen KW 25 und 48 im Jahr 2022 produziert wurden…“.


    Der Artikel ist vom Dezember 2021: … ab KW 48/2022 produziert wurden klingt wie Zurück in die Zukunft 😉

    … nun kam ein neues „Gedächtnisverlust-Feature“ hinzu: wenn ich - als Fahrer - mit meinem Benutzer zuletzt CarPlay mit meinem Handy verwendet habe, um Musik zu hören, bevor ich den Wagen verließ und ihn verriegelte, dann bleibt weiterhin mein Nutzer „aktiv“ - obwohl meine Frau (egal ob mit Fernbedienungsschlüssel oder Kessy-Sensor am Türgriff) später oder erst am nächsten Tag das Auto aufschließt und benutzt … und dabei mein Schlüssel nicht in der Nähe ist. 🙄


    Sofern ich zuletzt Radio hörte, passiert das nicht. Dann findet ein „sauberer Benutzerwechsel“ statt und sie wird gleich „vom Auto begrüßt“.

    Hallo,


    mittels OBD11 führte ich mittlerweile mehrere komplette Scans durch. Beim allerersten wurden insgesamt 22 Fehler gefunden. Fast alle hatten jeweils die Priorität "6", mit Ausnahme von 19 Gateway: U006500 (Prio 2). Nachdem ich ein bisschen zur Fehlerbehandlung gelesen hatte, löschte ich sie.


    Dann führte ich "meine" Anpassungen (Wireless Full Link aktiviert) sowie gleich im Anschluss einen Komplettscan durch, mit dem Ergebnis: 0 Fehler.


    Nach einigen Fahrten wiederholte ich kürzlich den Scan: 12 Fehler. Bei mehreren davon handelte es sich um Wiederholungen von Fehlern, die bereits beim ersten Scan ausgelesen wurden, zum Beispiel 01 Engine: U105400 (Prio 6); 13: Adaptive Cruise Control: U112100 (Prio 6); 17 Dashboard: U111000 (Prio 6); 19 Gateway: U006500 (Prio 2); 75 Telematics: U112100 (Prio 6); 76 Parking Assistant: U112300 (Prio 6); A5 Driver Assistance: U112100 (Prio 6).


    Aufgrund der Ergebnisse meiner Google- und Foren-Suche kam ich zu der Vermutung, dass die o. g. Fehler möglicherweise durch nicht ganz fest sitzende Stecker (bzw. Wackelkontakte) oder eine unzureichend geladene Batterie verursacht worden sein könnten. Bei den Steckern weiß ich leider (noch) nicht wo bzw. wie ich das eventuell selbst prüfen und beheben könnte. Ich bin für jeden Tipp dankbar. "The Grey 12-Pin Flat Contact Lock Is Not Correctly Slotted In The Quad Lock Housing." Wo genau ist beispielsweise dieser graue Stecker? Kann ich den richtigen "Sitz" als Laie feststellen und richtig zusammenstecken, sofern erforderlich?


    Beim Fahren bemerkten meine Frau und ich bislang keine Probleme oder Fehler. Allerdings las ich zuvor bei keinem Auto die Fehler mit Hilfe eines OBD2-Steckers samt App aus. Ohne diese 'Analyse' hätten wir wohl nichts bemerkt.


    Was würdet Ihr nun bitte an unserer Stelle tun: diese Fehler immer wieder löschen und sie damit praktisch ignorieren ... und nur von Zeit zur Zeit "beobachten"?


    Oder würdet Ihr sie vorsichtshalber - insbesondere 19 Gateway: U006500 (Prio 2) - vom :) überprüfen und soweit nötig beheben lassen?


    Im Voraus Danke für Euren Rat.


    Gruß,

    Joe

    … dass die 804er Version auf den Neufahrzeugen drauf ist?

    Ja, das war zumindest bei meinem (gebaut 09.21) der Fall.


    Zusätzlich hatte ich den 🙂 etwa zwei Wochen vor der Abholung per Email darum gebeten, das zu prüfen und ggf. ein Update durchzuführen … und auch die Navidatenbank auf den neuesten Stand zu bringen. Letzteres hatte er jedoch nicht getan (Also: selbst USB-C Stick vorbereitet und ein paar Tage damit „eingestöpselt“ herumgefahren … und anschließend erfolgte automatisch das Over-the-Air Update auf 21.9).

    Hallo,


    beim Durchstöbern der in OBD11 angebotenen Anpassungen ist mir der Punkt „Car Net“ aufgefallen. Dort gibt es drei Optionen, von der ich die dritte ‚Zhong xiang jia‘ mal ausklammere 😉


    Aktuell ist die erste Option ‚We Connect‘ aktiviert.


    Die zweite Option ‚Car net eu nar‘ klingt auch so als ob sie in Frage käme … jedoch fand ich bislang keine Infos dazu.


    Über Tipps und Hinweise würde ich mich freuen.


    Im Voraus Danke, Joe

    Hallo Peter und Marzel ,


    solche Artikel wie den, auf den Marzel verwiesen hat, las ich auch - bevor ich mir einen OBDeleven Stecker samt Pro-Lizenz gekauft habe, um damit gezielt Wireless Full Link (CarPlay Wireless, AndroidAuto Wireless) zu aktivieren - das höchstwahrscheinlich wegen der ursprünglichen Auslieferung des Autos in Tschechien (Tageszulassung dort) deaktiviert worden war.


    Vermutlich könnte eine Aktivierung in Tschechien wegen funkrechtlicher oder anderer gesetzlichen Regelungen nicht zulässig gewesen sein.


    In Deutschland ist Wireless Full Link (WFL) zulässig.


    Und die Hardware bzw. Elektronik ermöglicht sogar standardmäßig WFL bei dem Modell, das ich habe - siehe Betriebsanleitung 06.21 S. 190 und VAG Pressemitteilung (https://www.volkswagenag.com/e…its-renewed-line-up.html#).


    Kürzlich aktivierte ich es mittels OBD11.

    Würde nun irgendwann innerhalb der Garantiedauer Bluetooth komplett ausfallen (technischer Defekt), dann ließe ich es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn SEAT keine Garantie - d. h. keine kostenlose Reparatur (bzw. Austausch) - gewähren würde … weil ich die genannte Aktivierung durchführte. Ich habe Handels- und Versicherungsrecht studiert und denke, dass meine Chancen bei deutlich über 50 % liegen, einen solchen Rechtsstreit mittels eines guten Anwalts zu gewinnen.

    … Stellt Seat eine Manipulation fest erlischt im Regelfall die Garantieanspruch.:(

    @janschke Vielleicht meinen wir zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich spreche von Konfigurations-Optionen, die von vornherein und absichtlich - nämlich mittels Schaltern oder Parametern - in der Software vorgesehen sind und ebenso von der Hardware standardmäßig unterstützt werden.


    Wenn ich mittels eines in der Software-Anwendung zur Verfügung gestellten Schalters 5 GHz WLAN (Hotspot) ein- oder ausschalten kann … und davon Gebrauch mache, kann dadurch kein Garantieanspruch gegen den Hersteller „verwirkt“ werden.


    Möglicherweise könnte ich aber durch die Aktivierung und Nutzung von 5 GHz WLAN in Verbindung mit einem bestimmten Kanal die funkrechtlichen Vorschriften des Landes ‚X‘ verletzen (während das im Land ‚Y‘ erlaubt ist, in dem ich das Auto überwiegend oder sogar ausschließlich benutze).


    Durch die Betätigung eines solchen „Software-Schalters“, der absichtlich programmiert wurde und auch im Einklang mit den gegebenen Hardware-Möglichkeiten steht, wird die Software weder manipuliert noch modifiziert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Schalter nicht in der gewöhnlichen Benutzeroberfläche - die allgemein allen Benutzern zur Verfügung steht - angeboten wird, sondern nur über eine spezifische Service-, Wartungs- oder Konfigurations-Oberfläche erreichbar ist.


    Wenn nun ein Defekt in der Hardware bzw. Elektronik auftritt, der dazu führt, dass überhaupt kein WLAN mehr funktioniert, kann der Hersteller keine Garantieansprüche ablehnen, weil ich von dieser Möglichkeit - die vom Hersteller selbst von vornherein vorgesehen wurde - tatsächlich Gebrauch gemacht habe.

    Peter Hallo Peter,


    angeblich soll es keine dummen Fragen geben - aber ich glaube, dass ich jetzt doch eine solche stelle: habt Ihr als Ateca-Forum Administratoren und Master-Moderatoren keinen besonders guten und zugleich kurzen Draht zu den SEAT Service-Organisationen in den deutschsprachigen Ländern?


    Als Laie denke ich, dass es für einen Hersteller kaum etwas besseres als solch ein Forum gibt, in dem Kunden offen ihre Erfahrungen und Meinungen austauschen.


    Mit einer „Text Engine“ und ein bisschen vorgefertigter künstlicher Intelligenz dürften sich aus diesem Forum wahrscheinlich mit überschaubarem Aufwand in äußerst kurzer Zeit weitaus konkretere und relevantere Kritikpunkte sowie Verbesserungsvorschläge … beispielsweise zum MIB3 … als aus der Befragung von 1.000 Kunden gewinnen lassen (von vornherein anonymisiert), ergänzt um Eure persönlichen Eindrücken, Einschätzungen und Erfahrungen. Für Produktentwickler muss das doch eine erstklassige Quelle sein … neben Service-Tickets, oder?


    Viele Grüße

    Joe

    HYD3 Es kommt wohl auf den Einzelfall an. Angenommen Du führst eine Anpassung (reine Konfiguration) zu einem Steuergerät wie beispielsweise dem 5F - Multimedia (also MIB3) - durch. Kurze Zeit später fährst Du mit einer Beanstandung wegen des MIB3 zum :) und möchtest, dass die Reparatur kostenfrei "auf Garantie" durchgeführt wird.


    Dann stellt sich die Frage: ist Deine Anpassung eine der Haupursachen ... also "mitursächlich" ... für den beanstandeten Fehler bzw. Mangel? Oder lässt sich belegen, dass er auch aufgetreten wäre, wenn Deine Anpassung bereits ab Werk so eingestellt worden wäre? Oder wäre er gleichermaßen ohne jegliche Anpassung aufgetreten?


    Vermutlich kann man/frau auch mit Anpassungen das ein oder andere "vermurksen" - jedoch lassen sie sich rückgängig machen. Wenn Du das selbst nicht mehr schaffst und dann zu einer Werkstatt (egal ob SEAT oder eine andere) fährst, um alles wieder in Ordnung bringen zu lassen, dann wirst Du dafür sicherlich keine Garantie in Anspruch nehmen können (und auch keine Kulanz erwarten).


    Bei einem Defekt, der nichts mit Deinen Anpassungen zu tun hat, dürfte es dem Händler bzw. SEAT äußerst schwer fallen, Garantieansprüche abzulehnen. In vielen Fällen wird gar nicht überprüft, ob eine Anpassung vorgenommen wurde.


    Bei einigen Anpassungen handelt es sich nur um "versteckte" Möglichkeiten zu bestimmten Einstellungen, die zum Beispiel aus rechtlichen Gründen (bspw. abhängig vom Land) ab Werk deaktiviert wurden und eine Aktivierung auch deshalb nicht an der Benutzeroberfläche angeboten wird - oder weil die Vielfalt an Optionen etliche Benutzer:innen völlig überfordern würde.

    Hallo an alle MIB3-Erfahrenen,


    sowohl meine Frau (Mitnutzerin, zweiter Schlüssel - automatisch zugewiesen) als auch ich (Hauptnutzer, erster Schlüssel - auch automatisch zugewiesen) werden beim Ausschalten des Motors bzw. der Zündung jedes Mal darauf hingewiesen, dass unser jeweiliges Benutzerprofil nicht durch eine S-PIN geschützt ist ... und wir das doch tun sollten.


    :?:Also: ist es sinnvoll bzw. nützlich, das Benutzerprofil mit einer S-PIN zu schützen, wenn das Auto nur von uns beiden und sehr selten von unserer Tochter oder ihrem Freund gefahren wird (dann mit einem unserer beiden Schlüssel)?


    Falls sie bzw. er etwas ändern sollte, dann werden wir es wohl so wie es zuvor war wieder einstellen (das dürften vermutlich nicht viele personalisierte Einstellungen sein - beispielsweise hat unser Ateca keinen "Memorysitz").


    Allerdings: weder meine Frau noch ich möchten bei jedem Start die PIN eingeben ;)


    Im Voraus Danke für Eure Tipps. Gruß, JoePS


    #MIB3, #S-PIN, #Benutzerprofil, #schützen

    In meinem Ateca ist auch das H57 eingebaut. In einem Punkt musste ich jedoch ebenfalls schon einen „Gedächtnisverlust“ feststellen: eigentlich sollte eine Warnung angezeigt werden, wenn die erkannte Höchstgeschwindigkeit um 5 km/h überschritten wird. Stattdessen kommt die Warnung ab 0 km/h. Wann oder weshalb die +5 km/h Einstellung „verloren geht“ konnte ich bislang nicht nachvollziehen.


    Ansonsten läuft das MIB3 flüssig und reagiert auf Touch- oder Sprachbefehle zügig.


    Allerdings ist es, gleich nachdem ich mittels OBDeleven Wireless Full Link aktiviert hatte, zuerst komplett „eingefroren“ (d. h. keine Reaktion auf Berührungen und auch keine auf das Drücken des Touch-Ein-/Ausschalters). Zündung aus, verriegelt, mit dem zweiten Schlüssel (der meiner Frau als Mitnutzerin zugeordnet ist) aufgeschlossen, Motor an, MIB3 funktionierte sofort wieder einwandfrei. Also alles aus, verriegelt, dann mit „meinem“ Schlüssel wieder entriegelt, Zündung an, MIB3 lief wieder - mit Wireless Full Link bzw. CarPlay Wireless.

    Update


    Bei den Phone- und den Connectivity-Einstellungen habe ich mittels OBD11 versuchsweise BLE (Bluetooth Low Energy) aktiviert. Nach dem Löschen des Telefons im MIB3, Ignorieren im iPhone (Bluetooth und WLAN) und Neustart des MIB3 sowie des iPhones konnte keine Wireless CarPlay-Verbindung hergestellt werden.


    Danach habe ich die vorherige Konfiguration wieder manuell eingestellt, danach das Telefon im MIB3 gelöscht, Ignorieren im iPhone und einen MIB3-Neustart durchgeführt.

    Danach konnte ich „frisch“ eine CarPlay-Verbindung wieder herstellen.


    Also: BLE scheint (zumindest was diesen ersten Versuch angeht) mit dem iPhone - wenn CarPlay Wireless genutzt werden soll - nicht zu funktionieren … schade.

    Der :) in meiner Nähe sagte das Gleiche, was auch der SEAT Service Deutschland auf meine Anfrage antwortete: das geht nicht, das lässt sich nicht aktivieren … „Full Link Plus“ bzw. „Wireless Full Link“ wäre nicht bestellt worden und könnte auch nicht nachgerüstet werden.


    Was für ein Nonsens - wenn ich daran denke wie einfach und schnell die Aktivierung ging. Ich werde wohl an beide eine freundliche, jedoch zugleich auch bestimmte Email schreiben.