@janschke Vielleicht meinen wir zwei unterschiedliche Sachverhalte. Ich spreche von Konfigurations-Optionen, die von vornherein und absichtlich - nämlich mittels Schaltern oder Parametern - in der Software vorgesehen sind und ebenso von der Hardware standardmäßig unterstützt werden.
Wenn ich mittels eines in der Software-Anwendung zur Verfügung gestellten Schalters 5 GHz WLAN (Hotspot) ein- oder ausschalten kann … und davon Gebrauch mache, kann dadurch kein Garantieanspruch gegen den Hersteller „verwirkt“ werden.
Möglicherweise könnte ich aber durch die Aktivierung und Nutzung von 5 GHz WLAN in Verbindung mit einem bestimmten Kanal die funkrechtlichen Vorschriften des Landes ‚X‘ verletzen (während das im Land ‚Y‘ erlaubt ist, in dem ich das Auto überwiegend oder sogar ausschließlich benutze).
Durch die Betätigung eines solchen „Software-Schalters“, der absichtlich programmiert wurde und auch im Einklang mit den gegebenen Hardware-Möglichkeiten steht, wird die Software weder manipuliert noch modifiziert. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Schalter nicht in der gewöhnlichen Benutzeroberfläche - die allgemein allen Benutzern zur Verfügung steht - angeboten wird, sondern nur über eine spezifische Service-, Wartungs- oder Konfigurations-Oberfläche erreichbar ist.
Wenn nun ein Defekt in der Hardware bzw. Elektronik auftritt, der dazu führt, dass überhaupt kein WLAN mehr funktioniert, kann der Hersteller keine Garantieansprüche ablehnen, weil ich von dieser Möglichkeit - die vom Hersteller selbst von vornherein vorgesehen wurde - tatsächlich Gebrauch gemacht habe.