Zitat von tobi86...Was den Fall jetzt richtig interessant macht, ist das seit dem 01.01.2022 geltende neue Gewährleistungsrecht. Wir haben just heute ein neues Fahrzeug für meine Frau gekauft und in den vorvertraglichen Informationen u.a. unterschrieben, dass "die Aktualisierungspflicht für alle digitalen Elemente entgegen der gesetzlichen Grundregel ausgeschlossen wird und der Verkäufer keinen aktuellen Softwarestand schuldet". Bei Kauf im Januar 2022 und einem Händler, der noch nicht wirklich auf die neue Rechtslage eingestellt war, könnte das dann wohl ggf. anders aussehen ...
Genau darum geht es bei mir. Ateca ist im Januar 2022 gekauft worden. Updates wurden nicht ausgeschlossen.