Bedeutet: ACC aktiviert + Laneassi mit zentraler Spurführung = StauassistentFunzt super!
Das stimmt so nicht. Das sind nur die technischen Voraussetzungen. Man muß wohl den Stau-Assisten explizit bestellt (und bezahlt) haben.
Aber ich gebe zu, das ist in der BA saublöd erklärt. Nach der könnte man denken, daß es so ist wie Du schreibst.
Ich habe Lane-Assi mit zentraler Spurführung und ACC. Sie ermöglichen mir quasiautonomes Fahren oberhalb von 60 km/h (auch wenn im Handbuch von ca. 65 km/h die Rede ist).
Ich habe also alle technischen Komponenten für den Stauassi. Trotzdem habe ich ihn nicht, da ich ihn nicht bestellt habe. Somit ist mir das quasiautonome Fahren unter 60 km/h nicht möglich. Das Fahrzeug folgt dem Vordermann, hält auch an und fährt wieder los (automatisch oder nach 3 s manuell. Aber es hält nicht die Spur. Unterhalb von 60 km/h ist der Lane-Assi "aktiv, aber nicht verfügbar (die Kontrollleuchte leuchtet gelb)", wie es so schön im Handbuch heißt. Das merke ich immer dann, wenn auf einer Ausfallstraße in Berlin mit guter Spurmarkierung 60 km/h erlaubt sind. Bei 60 km/km und darüber: Kontrollleuchte grün. Sobald die Geschwindigkeit unter 60 km/h sinkt: Leuchte gelb (orange). Auf der Autobahn konnte ich das mangels Stau noch nicht testen.
Auf S. 247 der BA (11.17) links unten heißt es: "Der Stauassistent ist nicht aktiv (die Kontrollleuchte des Spurhalteassistenten (Lane Assist) leuchtet gelb) ... Wenn eine der erforderlichen Bedingungen zum Betrieb des Spurhalteassistenten (Lane Assist) nicht erfüllt wird ››› Seite 243". Zu diesen Bedingungen gehört aber eine Geschwindgkeit oberhalb 60 (65) km/h. Ja was denn nun? Und leuchtet die Lane-Assi-Lampe bei Fahrzeugen mit Stau-Assistent auch unterhalb 60 (65) km/h grün oder nicht?
In der neuesten Version der BA (11.17, S. 241) steht sogar, daß man die 3 s beim ACC beliebig verlängern kann, wenn man die Bremse betätigt oder mehrfach (wie oft???) den ACC-Hebel in Position 2 bringt. Muß ich mal mal testen, ob das neu ist oder bei mir auch schon funktioniert.