Kurz im internet recherchiert.
Der Zündschlüssel ist von gestern. Zumindest muss er bei vielen modernen
Autos nicht mehr ins Zündschloss gesteckt werden. Bei elektronischen
Schlüsseln reicht es, wenn sie in der Hosentasche sind. Sollte der
Schlüssel etwa von einem Kind während der Fahrt aus dem Fenster geworfen
werden oder sonst abhandenkommen, droht keine unmittelbare Gefahr.
„Fliegt der Schlüssel raus, darf erstmal gar nichts passieren“, sagt
Philipp Schreiber vom Tüv Süd.
Die rechtlichen Regelungen sähen vor, dass beispielsweise
Lenkradschloss oder Wegfahrsperre nicht aktiviert werden dürfen, bevor
der Motor ausgestellt ist.
Arnulf Thiemel vom Technikzentrum des ADAC
sagt: „Üblicherweise ist es so, dass der Motor erstmal weiterläuft.“
Das müsse schon deshalb so sein, weil bei ausgeschaltetem Motor
Servolenkung und Bremskraftverstärker
nicht mehr arbeiten können. Durch die dann notwendigen höheren Kräfte
fürs Lenken und insbesondere fürs Bremsen könnten sonst gefährliche
Situationen entstehen.
Wird der Motor ausgeschaltet, ohne dass der
Schlüssel in der Nähe ist, geht er allerdings nicht wieder an. „Wer etwa
seinen Partner, der den Schlüssel bei sich trägt, am Flughafen absetzt,
sollte das Auto auf dem Heimweg besser nicht abwürgen“, erläutert
Thiemel. Allerdings sollte es normalerweise gar nicht zu so einer
Situation kommen. Die meisten Hersteller regeln einen derartigen Fall
so, dass ein Warnton erklingt, wenn der Schlüssel nicht mehr im Auto
ist, obwohl der Motor noch läuft. (dpa)