Beiträge von Hippocampus

    Wie gesagt, ich kenne mich mit Full-Link noch nicht aus.
    Ich möchte aber zum Beispiel WLan und Bluetooth nicht immer eingeschaltet haben, da es eben doch Strom frisst und nicht nur unerheblich viel.
    Zudem geht es mir um einen gewissen Automatismus und Zeitersparnis:
    Wenn es denn mal schnell gehen muss, da das Handy an den NFC-Tag halten oder drauflegen. WLan und Bluetooth schalten sich aus, es wird Musik über Spotify abgespielt....
    Es kann ja auch anders laufen, z.B. ich will mit meinem Ateca zum Laufen in den 15 Kilometer entfernten Park fahren. Handy aufs Tag gelegt und es läuft folgender Prozess ab:
    - Bluetooth ein
    - Bluetoothverbindung mit Bluetooth Kopfhörern
    - GPS einschalten
    - App Runtastic starten
    - Spotify starten
    - Joggingmucke abspielen.

    Es gibt für Smartphones (die mit NFC (Near Field Communikation) ausgestattet sind) zum einen kleine Plastikchips (NFC-Tags) oder auch Aufkleber, auf denen Befehle gespeichert werden können. Legt man dann sein Handy auf diesen Chip/ Aufkleber, dann werden die darauf gespeicherten Befehle ausgeführt.
    Befehle könnten zum Beispiel folgende sein:
    - WLan ein oder ausschalten
    - Bluetooth ein oder ausschalten
    - Eine bestimmte App starten (Navi-App, Spotify, Whattsap etc)
    - Ein bestimmtes Lied abspielen
    - und vieles mehr

    Liebe Ateca-Gemeinde,
    In wenigen Tagen kann ich meinen Ateca abholen. Meinen zuvor bestellten Ateca hatte ich storniert und bin dann glücklicherweise auf einen sofort verfügbaren Ateca mit denselben Extras gestoßen.
    Zusätzlich habe ich nun auch noch die Connectivity Box und Full-Link dazu bekommen. Mit Full-Link habe ich mich zuvor noch nicht beschäftigt, will dies aber nun nachholen.
    Der erste Gedanke, der mir kam war: Toll, jetzt macht es ja Sinn, im Fahrzeug einen NFC-Chip zu kleben.


    Mich interessiert nun, ob von euch jemand einen NFC-Chip oder Sticker nutzt und welche Einstellungen er darauf eingespeichert hat.

    Das beantwortet meine Frage aber nicht!


    Gesendet von meinem E5823 mit Tapatalk

    Gibt es vielleicht. Aber soll ich mir in der Garantiezeit darüber Gedanken machen?

    Ob Du Dir darüber Gedanken machst, ist dein Bier. Ich habe mit Sicherheit keine Lust wegen so einem blöden Ring ständig zur Werkstatt zu fahren. Diese liegt nämlich ein Stückchen weiter weg. Wenn so ein Ring dann auch noch preislich interessant ist, dann werden ich sicherlich auch in der Garantiezeit das Teil durchtauschen.

    Markus, ich glaube jetzt verstehe ich deine Einwände. Ich glaube wir haben beide Recht und reden nur aneinander vorbei.
    Um wieder aufs Thema zurückzukommen beziehe ich mich auf den Wechsel von Glühbirnen und Antennen :D


    § 20 StVZO regelt die Erteilung der Betriebserlaubnis bei der Fertigung von Serienmodellen, sprich für alle zu produzierenden Ateka. Sollte im Laufe der Jahre etwas an der Serienproduktion geändert werden, z.B. die Umstellung auf LED-Blinker, dann wird vermutlich eine neue Betriebserlaubnis für den Bau des Ateka erforderlich sein.
    Damit wirst Du dich beschäftigen, nehme ich an.


    § 19 StVZO regelt das Einzelfahrzeug nach Inbetriebnahme. Also wenn ich meine Glühbirne im Blinke eigenmächtig gegen LED tausche oder eine andere Antenne verbaue. In diesem Fall benötigt die LED-Birne oder die neue Antenne eine eigene ABE, die ständig im Fahrzeug mitzuführen ist. Bei (handelsüblichen) Antennen sind die mit in der Verpackung drin (nicht bei dem China-Kram). Bei LED-Birnen ist ebenfalls keine ABE dabei, weil diese nicht zugelassen sind.
    Auf diesen Paragraphen hatte ich mich bezogen.

    Woher habt ihr diese Erkenntnisse bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis?
    Die Betriebserlaubnis erlöscht doch nur wenn durch einen Umbau die Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist oder das Geräusch / Abgasverhalten sich ändert. Der Austausch einer Antenne sollte nicht zwangsläufig unter eine der 3 Alternativen fallen, im Gegensatz zu blendenden LEDs.


    Gesendet von meinem E5823 mit Tapatalk

    Ich muss bei dieser Diskussion die vermeintlich übereifrigen Polizisten ein wenig in Schutz nehmen.
    Bei einem 70 Euro teuren Verstoß haben die Polizisten streng genommen kein Ermessen mehr, denn alles im Bußgeldbereich ist zu verwarnen. Zudem weiß jeder Fahrzeugführer, dass der Einbau dieser LEDs verboten ist. Wenn man sich über das geltende Recht hinweg setzt und dann erwischt wird, sollte man es sportlich nehmen und kurz mal drüber nachdenken, wer die Ursache für den Verstoß gesetzt hat.


    Gesendet von meinem E5823 mit Tapatalk

    Man sollte Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen. Soweit ich weiß, bekommt man vom Autohändler eine Gewährleistung. Diese beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges. Eine Garantie wir vom Hersteller gegeben. Diese müsste eigentlich bereits früher greifen, nämlich bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs an das Autohaus.
    Eine Garantie ist aber meistens auch eine freiwillige Leistung des Herstellers. Somit können die Rahmenbedingungen der Garantie von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ausfallen.