So im Amtsblatt der EU steht für Massen von Fahrzeugen:
3. „Zusatzausrüstung“ bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung
enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung
des Herstellers am Fahrzeug angebracht werden
und vom Kunden bestellt werden können;
4. „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet
a) bei einem Kraftfahrzeug:
Masse des Fahrzeugs mit dem (den) zu mindestens 90 %
seines (ihres) Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftank(s),
zuzüglich der Masse des Fahrers, des Kraftstoffs
und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardausrüstung
gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vorhanden,
der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der
Anhängevorrichtung und des Ersatzrads/der Ersatzräder
sowie des Werkzeugs.
Da ist also alles mit eingerechnet...auch die Masse des Fahrers.
Wurdet ihr beim Kauf auch gewogen?