Ein Arbeitskollege hat mich aufgrund meines geschilderten Erlebnisses mit der ÖAMTC-Rechtsberatung in Sachen Reifen auf dieser Seite verwiesen:
https://www.auto-motor-oel.de/…ragfaehigkeitsindex/1216/
Insbesondere hierauf:
https://www.auto-motor-oel.de/…dex-niedriger-als-erlaubt
Da man mir ja nicht erklären konnte oder wollte, wie es sich mit dem Lastindex verhält, muss ich die dort beschriebene Aussage so "interpretieren", das also doch ein niedrigerer Lastindex als bei der jeweiligen Reifendimension angegeben erlaubt ist, wenn dieser den über der maximal zulässigen Achstraglast liegt.
Interessant ist, dass hier in keiner Weise auf die Reifendimension und Querschnitt eingegangen wird (von wegen anderer Querschnitt = mehr Gummi und so), sondern auf den Reifendruck, der von der ÖAMTC-Rechtsberatung überhaupt nicht genannt wurde ...
Wenn man also der o.g. Beschreibung und auch dieser Aussage:
https://www.delti.com/reifendi…e_Frage_zu_Reifen.html#60
glauben darf, wäre meine Interpretation daraus schlüssig und rechtens.
Etwas Erhellend ist dann auch das:
https://www.bussgeld-info.de/g…higkeitsindex_ihres_Autos
Ganz ehrlich, es ist nicht einzusehen, weshalb man sich solche Infos über das Internet zusammen suchen muss und darüber, selbst auf ausdrücklichen Hinweis, keinerlei Auskunft/Erklärung bekommt.
Egal - nicht ärgern! Bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des 1.4TSI AWD DSG von 189kmh, soll er bergab mit Rückenwind echte 200 fahren, wäre man mit einem 94V Reifen noch immer *weit* im sicheren Bereich. Da es nach heutigem Wissensstand in der Dimension 225/55 R17 Winterreifen der Nasshaftungsklasse B sogar mit 101V gibt und die auch nicht teurer sind, als welche mit "nur" 94V, isma des inzwischen ois wurscht - nimm i de hoit - schluß!
NACHTRAG: Ich habe da ein Dokument des ADAC (siehe Seite 13) gefunden:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…hnung_Pkw_888KB_33176.pdf