Beiträge von trombone71

    Bei der Besteuerung kommt es auf den Tag der Erstzulassung an (vor oder nach dem 1. September 2018). Gesetzt den Fall Du hast einen Wagen bestellt der bereits vom Händler vor dem 1. September zugelassen wurde, dann ein paar Monate dort herumstand und nun an Dich verkauft wird, hast Du das Glück noch nach den (viel niedrigeren) NEFZ Werten besteuert zu werden weil dieses Fahrzeug ja jetzt nicht mehr erstmalig zugelassen wird sondern Du der Zweitbesitzer bist. In dem Fall wäre es auch logisch, dass es noch der 1.4er ist.

    Ja, sorry hatte ich nicht richtig gelesen. Ist aber komisch da - so weit ich das verstanden habe - der 1.4er nicht WLTP zertifiziert wurde und daher alle 1.4er Bestellungen in 1.5er Bestellungen umgewandelt wurden.



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    Du bekommst einen anderen Motor als Du bestellt hast mit mehr Hubraum. Außerdem wurde zum Zeitpunkt Deiner Bestellung noch nach NEFZ besteuert (das wären jetzt ca. 129g/km CO2). Leider wird jetzt nach WLTP besteuert (das sind beim 1.5 TSI ca. 163g/km). "Circa"- Angaben weil es von der Ausstattung abhängt, die genauen Zahlen findest Du in der COC zu Deinem Fahrzeug- Somit zahlst Du wesentlich mehr Kfz Steuer als zum Zeitpunkt der Bestellung absehbar. Möglicherweise muss sich Seat rechtlich absichern, deswegen das Schreiben. Ob es Nachteile hat das zu unterschreiben kann ich aber nicht sagen.

    Zitat

    Ich zahle 919€ Kraftfauhrzeugsteuer für meinen Ateca...

    8| ist ja der Horror. Demnächst wird man sich in DE ja auch an höhere Kosten gewöhnen (müssen). Aber es kommt mir auch auf die Relation an. Die Mehrkosten bringen mich nicht um, wenn man aber mit 90€ gerechnet hat und dann fast das Doppelte zahlen muss, nur weil das Fahrzeug nicht rechtzeitig angemeldet werden konnte weil es nicht rechtzeitig geliefert wurde ist das schon sehr ärgerlich...

    Zitat

    O-Ton Händler: „nach sechs Wochen setzen Sie uns in Verzug, da versuchen wir bei SEAT was Gutes für Sie zu erreichen. Mehr können wir da leider nicht tun.“

    Na da bin ich ja mal gespannt, ich habe meinen Händler in Verzug gesetzt nachdem das Fahrzeug Mitte des Jahres geliefert werden sollte und im August immer noch nicht da war. Der Rechtsanwalt meines Händlers teilte mir dann mit dass mein Händler nichts für die Verzögerung durch zu knappe WLTP Prüfplätze könne und deswegen auch nicht geradestehen müsse. Davon dass der Händler bei Seat etwas geltend machen könne (die haben es ja schließlich verschuldet) war allerdings nicht die Rede. Allerdings hatte der Händler trotzdem ein Einsehen für meinen Unmut - insbesondere bezüglich der unverschämten Erhöhung der Kfz Steuer für mich (von ca. 90€/Jahr auf nunmehr über 150€/Jahr) und wir haben uns anderweitig geeinigt (das rechne ich ihm hoch an) :)