Das Urteil würde ich anfechten.
Höhere Strafe wegen mehrerer Einträge im Fahreignungsregister ist noch nachvollziehbar aber
weil es ein SUV ist? Da hat meiner Meinung nach der Richter seinen Ermessungsspielraum überschritten.
Auch ein SUV ist ein PKW und muss so bewertet werden.
Hier mal ein Zitat aus der auto motor und sport vom KBA-Pressesprecher Stephan Immen:
„Als SUV bezeichnen wir Fahrzeuge mit Offroad-Charakter. Das bedeutet, sie lehnen sich in ihrer Form an Geländewagen an, sind etwas höhergelegt und verfügen über einen höheren Einstieg. Verbindliche Größen zur Definition gibt es nicht, das Segment “SUV„ dient uns aber auch nur zur statistischen Betrachtung.“ Das bedeutet: Nicht jeder Pkw ist ein SUV, aber jeder SUV ist ein Pkw – und zwar ein ganz normaler mit M1-Typgenehmigung. Also ein Fahrzeug, das zur Personenbeförderung ausgelegt ist, mindestens vier Räder hat und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz."