Sevus liebe Ateca-Gemeinde.
Wie schon mal gesagt, interessiere ich mich ebenfalls für die Gasdruckdämpfung.
Aber: Ich habe heute auf dem Fußballplatz ein informelles Gespräch mit einem ex Renault-Werkstattmeister und heutigem DEKRA-Prüfer gehabt. Und was soll ich euch sagen: Er war entsetzt, dass wir darüber nachdenken, ein solches Teil fest zu verbauen.
Kurzzusammenfassung: Es gibt nur drei Möglichkeiten, wie ein solches Teil legalisiert werden kann:
A) der Herstellers des Fahrzeugs gibt dem Hersteller des Zubehörteils eine offizielle Freigabe, dass dieses Teil am Fahrzeug genutzt werden kann
B) es gibt eine allgemeine Betriebserlaubnis für das Zubehörteil bzw ein Gutachten, in dem evtl. Auflagen enthalten sind
C) Man führt es dem TÜV vor und bekommt eine Einzelabnahme.
Wenn man keine der drei Varianten nutzt, ist der nachträgliche Einbau des Gasdruckdämpfers illegal und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (da fest verbaut). Im Falle eines Unfalls wird unterstellt, dass ein Schaden (z.B. Verletzung eines Fußgängers oder auch nur der Schaden am anderen Fahrzeug) aufgrund der Nutzung eines illegalen Zubehörteils entstanden oder vergrößert wurde. Folge: Die Versicherung zahlt erst mal nix. Und man muss beweisen, dass es nicht an dem Teil lag - zum Beispiel durch Tests, Gutachten etc.
Und C fällt aus, da der TüV/ DEKRA ein solches Teil ohne Vorliegen eines Gutachtens nicht abnehmen wird. Stichwort Crashtest. Es handelt sich bei einer Motorhaube und den entsprechenden Befestigungen definitiv um sicherheitsrelevante Teile und die werden ohne Detailprüfung nicht abgenommen.
Fazit: Wenn der Herstellers dieses Gasdruckdämpfers A) oder B) nicht mitliefert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Es ist jetzt natürlich jedem selbst überlassen, die Konsequenzen daraus zu ziehen oder nicht. ICH würde mich freuen, wenn A oder B mitgeliefert würden und dann auch gerne mehr als 50 EUR für das Teil ausgeben. Aber wenn nicht, dann definitiv nicht.