Beiträge von Uli56

    auch was mögliche Codierungen angeht. Denke, die Dinger greifen doch recht tief ins System ein.

    Vielleicht kann man die Paddels ja auch einfach "rauscodieren", so dass sie trotz Vorhandensein nur einfach keine Funktion mehr haben? Das könnte man im Fall des Falles (Verkauf) zudem schnell wieder rückgängig machen.

    Auf seat.ch (Schweiz) gibt's eine neue Preisliste für den FL.


    Nur noch das Einlitermaschinchen gibt's als Handschalter, alle anderen haben DSG. Der angekündigte "kleine" Diesel ist noch nicht dabei. Es gibt derzeit (in der Schweiz) also nur genau vier mögliche Versionen, 1,0 TSI 2WD 6-Gang, 1,5 TSI 2WD DSG, 2,0 TSI 4WD DSG, 2,0 TDI 4WD DSG.

    Ich fahre aktuell einen Leon III (1,2 TSI) und werde in Kürze auf einen Ateca wechseln. Nicht, weil mir der Leon auf einmal missfällt, ganz im Gegenteil! Aber ab und zu ist Zeit für Neues. Man wird nicht jünger und die höhere Sitzposition, verbunden mit einem bequemeren Einstieg, hab ich damals schon bei meinem Sharan genossen.


    Bei mir kommt dazu, dass der Leon in der Familie bleiben wird. Er wird ein altersschwaches Auto des hoffnungsvollen Nachwuchses ersetzen; so schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe. Ich persönlich wollte außerdem auf jeden Fall (weiterhin) ein "richtiges" Auto haben; mit Elektro- oder Hybridantrieb kann ich mich noch nicht anfreunden. Daher kam der neue Leon nicht infrage; aufgrund meiner Fahrleistung rentiert sich ein Diesel nicht und einen Benziner mit DSG gibt's nur als eTSI. Meine Befürchtung war, dass Seat mit dem Ateca Ähnliches vorhat und auch darum hab ich eben jetzt zugeschlagen.


    Letztlich ist es also die persönliche Entscheidung - man könnte auch "Bauchgefühl" sagen - eines jeden Einzelnen, welches Auto man sich anschafft. Rationale Argumente pro und contra helfen da nicht unbedingt weiter.


    Fahr also mal einen Ateca zur Probe und schlafe ein paar Nächte drüber. Dann wirst du's wissen.

    Häufig wird dann in den 4 äußersten Ecken der Halter verschraubt - toll für jeden, der ein kurzes Kennzeichen fährt. <X

    Das ist in meinem Fall egal, kurzes Kennzeichen geht sowieso nicht. Im hiesigen Zulassungsbezirk stehen schon drei Buchstaben vorne, da ist das Kennzeichen mit weiteren vier Zeichen (zwei Buchstaben und zwei Zahlen werden's bei mir sein) voll. Bei fünf Zeichen kommt sogar Engschrift, und die mag ich gar nicht. Davon abgesehen finde ich ein kurzes Kennzeichen auf einer langen Unterlage auch irgendwie seltsam.

    Ich hab mir die diversen Befestigungsarten angeguckt. Für das hintere Kennzeichen werde ich mir wahrscheinlich eine neutrale Halterung (Alti Giri) besorgen, aber vorne tendiere ich zur direkten Verschraubung. Auf allen Bildern die ich finden konnte ist zu sehen, dass jedwede Halterung mehr oder weniger dick aufträgt und das sieht m. E. irgendwie nicht aus. Kleben bzw. Klett möchte ich nicht; es gibt Schrauben mit farbigen (blau, weiß, schwarz) Köpfen und die hab ich in's Auge gefasst.


    Weiß jemand, ob der Kennzeichenträger vorne vorgebohrte Löcher hat? Wenn ja, wie viele und wo? Ideal wäre natürlich, wenn jemand sein Kennzeichen vorn schon mal verschraubt hat und von Erfahrungen berichten kann.


    Die - höchstwahrscheinlich - vom Händler angebrachten Reklametafeln kommen auf jeden Fall weg. Ich fürchte, da vorher wenig Einfluss nehmen zu können und muss nach Fahrzeugübernahme auch sofort auf Tour; der Wechsel kann also erst zuhause passieren.

    Richtig! Hatte bei der Probefahrt einen mit DSG.. mir hat es nicht sooo gefallen..

    Manche Dinge wie ACC und Stauassi funktionieren aber erst mit DSG vernünftig.


    Die Vorteile des DSG kann man auf einer einzigen kurzen Probefahrt nicht erkennen. Nach ca. 35 Jahren Erfahrung mit Schaltgetrieben von 4- bis 6-Gang nehme ich für mich in Anspruch, damit ziemlich gut umgehen zu können. Trotzdem habe ich bei meiner ersten längeren (!) DSG-Fahrt vor ca. 7 Jahren sehr schnell gemerkt, dass das DSG mir überlegen ist. Nie wieder Schaltgetriebe.

    Diese Lüftungsfunktion ist nutzlos, selbst nach einer halben Stunde Laufzeit habe ich keine merkliche Abkühlung des Innenraums bemerkt. Fenster runter mit der Fernbedienung bringt da deutlich mehr.

    Das ist in meinen Augen auch nur eine nette zusätzliche (Alibi-) Funktion, mehr nicht.


    Eine echte "Standklimaanlage" - analog zur Standheizung - wäre das einzig Wahre (aber wohl unbezahlbar, wenn überhaupt machbar...). 8)

    Es gibt noch den weiteren Vorteil, dass man die ganze Woche vorprogrammieren kann, nicht nur drei Tage bzw drei Zeiten.

    Ich weiß nicht, ob das so unbedingt ein Vorteil ist:


    So wie ich das bis jetzt verstanden habe, muss man (am Vortag) extra anstoßen, dass die Standheizung vor der nächsten Fahrt anspringen soll. Mit der zusätzlichen App könnte man programmieren, dass sie sagen wir mal täglich zu 7 Uhr das Auto warm haben soll. Richtig?


    Das wäre aber ein Sicherheitsrisiko. Steht das Auto dann mal ungeplant in einem Parkhaus und man hat vergessen, die Programmierung zu ändern, legt sie trotzdem los.

    Dann gerade nicht, da du den Zustand (betrunken) selbst herbei geführt hast.

    Gilt nur für körperliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, die dich daran hindern, das Auto sicher zu fahren.

    Ich glaube kaum, dass so ein Passus wörtlich oder auch nur sinngemäß in irgendwelchen Kfz-Haftpflicht-versicherungsbedingungen zu lesen sein dürfte. Wenn doch, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.

    Dann gerade nicht, da du den Zustand (betrunken) selbst herbei geführt hast.

    Gilt nur für körperliche Beeinträchtigungen wie Übelkeit, Kopfschmerzen, die dich daran hindern, das Auto sicher zu fahren.

    Blödsinn.


    Leute, statt zu spekulieren guckt doch einfach in die Vertragsbedingungen, da steht's drin. Bei mir z. B.:

    Zitat

    Das Fahrzeug darf nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren von anderen als den angegebenen Personen ist zulässig, sofern diese Personen mindestens 23 Jahre alt sind oder wenn es sich um die Fahrt eines Kaufinteressen, eines Werkstatt- oder Hotelmitarbeiters im Dienst oder um eine Fahrt anlässlich einer Notfallsituation handelt.

    Ergo: Natürlich darf ich der Freundin mal das Auto geben. Nur darf ich's nicht auf meinen Namen versichern und ihr dann dauerhaft geben; das will die Versicherung unterbinden.